Ergänzend zu dem Beitrag von Karla Kuhn muss man auch die Frage stellen: was ist mit den ganzen verhinderten Abschiebungen, Kirchenasyl oder noch obendrauf “Bürgerasyl” (was immer das auch sein mag). Jeder glaubt anscheinend, wenn Merkel sich nicht an Recht und Gesetz halten muss, dann muss ich das auch nicht.
Sehr geehrter Herr Neuhof! Ich habe Ihren Beitrag aufmerksam gelesen und musste sofort danach mit meiner Vermutung nachschauen, welche Profession Sie vertreten. Und meine Vermutung bestätigte sich. Sie sind Rechtsanwalt… Beim Lesen des Artikels kam mir nämlich sofort der Gedanke, dass hier jemand schreibt, der sich mit der Materie auskennt - aber nicht den Mut hat (hier stand zunächst ein anderer Ausdruck), aufgrund seines Berufs selbst tätig zu werden. Wie ich schon an anderer Stelle aufführte, sind Rechtsanwälte ein Übel, dass leider insbesondere in immer komplizierter werdenden Staaten immer notwendiger werden. Aber selbst diese blicken oft nicht mehr durch und legen Recht so aus, wie es notwendigerweise die Situation gerade erfordert. Aber was mich ganz klar aneckelt, ist, dass hier jemand offensichtlich so fundiert Bescheid weiß, wie es sein müsste, dann aber selbst nicht fähig ist, dem Recht zum Recht zu verhelfen. Ich vermute mal, dass Sie halt wie der Normalbürger auch, für eine diesbezügliche Rechtsstreitigkeit zunächst aus der eigenen Tasche vorfinanzieren müssten. Tut man natürlich bei ungewissen Ausgang nur höchst ungern. Aber insgesamt bestätigt mir Ihr Artikel exakt genau das, was ich von Rechtsanwälten zu halten habe. Freundliche Grüße aus der Ukraine.
Als Konsequenz aus den Verbrechen während des III. Reiches und dem, von Verantwortlichen vor Gericht immer wieder vorgebrachten Entlastungsargument des angeblichen Befehlsnotstandes (das sich als leer herausgestellt hat, da Soldaten, die z.B. die Teilnahme an rechtswidrigen Erschießungen o.ä. verweigert haben, deshalb in der Regel keinerlei Sanktionen zu befürchten hatten), gilt im Falle eines eindeutig rechtswidrigen Befehls die Grundregel, dass dieser nicht bloß nicht befolgt werden muss, sondern vielmehr sogar nicht befolgt werden DARF! Ohne diese Konsequenz wäre eine solche Regelung in der Praxis auch völlig wirkungslos. Als Grundwehrdienstleistenden hat man uns das 1988/89 in der Grundausbildung noch eingebläut. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das, was für Soldaten gilt, auch bei Bundespolizisten grundlegend ist…
Wie kann es in einem Rechtsstaat dazu kommen, dass der Innenminister sich selbst und die ihm unterstellten Bundesbehörden des Rechtsbruchs bezichtigt, den er ja sogar in einem Rechtsgutachten hat feststellen lassen? Antwort: kann es nicht. Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr. Aber die Deutschen würden nie auf Art. 20, Absatz 4 Rückgriff nehmen.
“Doch wie stets gilt eben auch hier, daß die Großen ohne die Kleinen ihre „Herrschaft des Unrechts“ (so Originalton des derzeitigen Bundesinnenministers Horst Seehofer) nicht ausüben könnten.” Genau so ist es. Auch der ganze Asylzustrom könnte ohne die vielen freiwilligen Helfer niemals bewältigt werden. Machen sie sich deswegen auch strafbar, wenn sie Illegale (die Merkel noch nicht in legale verwandelt hat) Flüchtlinge betreuen ?? “Nur so könnten sich die Grenzbeamten vor strafrechtlicher Verfolgung schützen. ” Die ganze Sache ist derart absurd, ich komme mir vor wie in einem miserablen Gruselfilm. Frau MERKEL öffnet quasi in einer “Nacht-und Nebelaktion” die Grenze für Millionen Flüchtlinge, von denen, wie sich schon nach kurzer Zeit rausstellt, viele gar keine Kriegsflüchtlinge sind, die ihre Papiere weggeschmissen haben, von denen etliche durch mehrere Identitäten sich Sozialhilfe ergaunert haben(wurden die strafrechtlich verfolgt ??), von denen viele zum Teil mörderische Straftaten begangen haben, bzw. begehen. Das BAMF begeht Betrügereien, indem es zig Flüchtlingen ( ich habe von 18000 ? gelesen) ohne Prüfung eine Asylanerkennung (oder wie sich das nennt) ausstellt. Es werden Milliarden locker gemacht, für die nächsten vier Jahre sollen es 78 (ACHTUNDSIEBZIG !!) sein. Wohnungen werden an Flüchtlinge vergeben, obwohl diejenigen, die hier schon länger leben oft vergeblich suchen und diejenigen, die sich über die unglaublichen Ungerechtigkeiten aufregen werden übelst beschimpft. Und könnten die Grenzbeamten auch noch strafrechtlich verfolgt werden ? DAS alles, weil Merkel die Grenze geöffnet hat und sich weigert, diese wieder zu schließen ? WARUM wird diese Frau NICHT strafrechtlich verfolgt, WARUM darf sie weiter Kanzlerin sein, obwohl sie Recht gebrochen hat ?? Sie soll ENDLICH gehen !!
Bringt nichts zeigt die Geschichte. Nach dem zweiten Weltkrieg war auch keiner dabei und gewusst hat’s auch niemand. Nach der Wende geb es auch nur Wendehälse. Außerdem müssen auch die Miete und Kredite bezahlen, soll heissen Mann s…. nicht wo Mann isst.
Im Nachhinein gehen alle Vorgesetzten in Deckung und geben den Grenzbeamten die Schuld, weil die hätten es ja wissen müssen. Wozu sind sie denn geschult worden? Die sind schließlich die Fachleute vor Ort. Den Letzten - d.h. der am unteren Ende der Befehlskette - beissen die Hunde. So war das immer und wird auch immer so bleiben.
“... kaum damit zu rechnen, dass die Justiz diese Fälle auch tatsächlich strafrechtlich aufgreift”. Nun, die Justiz des 3. Reiches hat auch zahlreiche Fälle nicht aufgegriffen. Eine spätere Justiz hingegen schon.
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