Es gibt nicht viele gute Nachrichten in diesen Zeiten. Umso überwältigender war für mich die, die ich am Wochenende erhielt. Und auch, wie ich sie erhielt. Ein Leser von mir ist extra zum Verkündungstermin des Urteils zum Amtsgericht in Köln gefahren – ohne dass ich das wusste.(Anm. der Red: Es ging um die Rechte an einem Twitter-Bild von Gensing und die Frage, ob man es veröffentlichen darf, was Gensing unterlassen wissen wollte, Einzelheiten hier).
Normalerweise ist bei Verkündigungen von Entscheidungen im Zivilprozess kaum jemand anwesend – anders als bei der mündlichen Verhandlung am 18. März. Zu der war ich nach Köln gefahren, während Patrick Gensing sich nur durch seinen Anwalt vertreten ließ (siehe hier). Der Leser, ein IT-Experte aus Köln, schrieb mir zur Urteilsverkündung dann eine Mail: „Die Richterin hat verkündet, dass die Klage abgewiesen wird. Die Verwendung des Bildes durch Sie war in Ordnung. Das ist die Kurzfassung, Sie können mich bei Fragen gerne fragen.“ Ich konnte es kaum fassen.
Am Telefon erzählte mir dann der Leser, was bei ihm als Schlüsselpunkte der Begründung im Gedächtnis geblieben ist: Der Kläger Gensing habe mit der Anmeldung auf Twitter konkludiert, dass die Weiternutzung des Bildes von ihm möglich sei und es weiter verwendet werden dürfe; zudem müsse man sich als Nutzer von Twitter darauf verlassen können, dass man Bilder, die man dort vorfindet, auch teilen könne – was ja etwas anderes als ein Herunterladen sei.
Wie gesagt liegt das schriftliche Urteil noch nicht vor, daher ist dies wirklich nur eine ungefähre Information. Aber ich habe keinen Anlass, meinem Leser hier nicht zu trauen – zumal genau die Argumentation mein Anwalt auch vorgebracht hatte. Ihm, Dr. Ulrich Prutsch, gebührt mein ganz besonderer Dank! Er hat sich sehr engagiert und in meinen Augen auch brilliert. Er schloss sich meiner Argumentation an, dass das Urteil wegweisend sei. Auch wenn es nur von einem Amtsgericht stammt und damit von unterster Ebene – es ist ein überaus wichtiges Signal. Für Millionen Nutzer von Twitter, Facebook & Co. Wir hatten geltend gemacht, dass Gensing hier über den Umweg des Urheberrechts versuchte, gegen Kritik an ihm vorzugehen.
Deshalb danke ich ganz, ganz herzlich den vielen Leserinnen und Lesern, die mich in dieser Sache unterstützt haben. Ohne Ihre Unterstützung wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen. Ich hoffe, dass der Richterspruch Bestand hat – das Einlegen von Rechtsmitteln ist nur möglich, wenn das Gericht sie explizit gestattet hat. So eine Zulassung von Rechtsmitteln in solchen Fällen wäre aber eine Ausnahme. Um ganz sicher zu gehen, muss ich hier noch die Vorlage des schriftlichen Urteils abwarten. Mein Dank gilt auch dem Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der mir mit wichtigem und wertvollem Rat zur Seite stand. Sehen Sie hier mein Video zu der Entscheidung – und lesen Sie hier Details zu dem Rechtsstreit. Sobald die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt, werde ich noch einmal berichten. Den streitgegenständlichen Tweet finden Sie hier (runterscrollen).
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Reitschuster.de. Danke für die freundliche Erlaubnis ihn auch bei uns zu veröffentlichen!
Beitragsbild: Martin Kraft CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Weil’s gesünder ist: Ginseng statt Gensing ..
Das ist eine erfreuliche Mitteilung für Sie und auch Ihre Leser und Hörer, hoffentlich werden einige weitere folgen, denn die sogen. Leitmedien und ihre Vertreter werden vermutlich weiter versuchen, Ihnen und Ihrer „falschen“, weil sachlichen und faktenorientierten Meinung mit allen Mitteln entgegenzutreten, was Sie ja schon mehrfach erfahren durften.
Nachtrag 1 – @ Lars Becker: Sie haben recht, in dem Sie meinen, daß an den Untergerichten (AG, VG, ArbG, SG) das eigentliche Leben stattfindet, wobei an diesen öffentlichen Institutionen der Spruchkörper Gericht letztlich der/die Richter selbst ist/sind. Wenn sich an Amtsgerichten jedoch Richterinnen tummeln, die noch nicht einmal in der Lage sind, ihr eigenes Protokoll substantiiert zur Kenntnis zu nehmen und in einen ordnungsgemäßen Beschluß umzusetzen können, denn wäre es fatal, wenn solche Kräfte auch an den Obergerichten bis zum BGH wirkten. Ich sehe da schon ein gewisses Gefälle. Der Richter am AG, der das unlängst bekannt gewordene ‚Masken-Urteil‘ von Weimar fällte und seinen Beschluß auf über 150 Seiten begründete, ist m. A, n. die ‚berühmte‘ absolute Ausnahme. Aber Sie wissen sicherlich Genaueres!?
Eine gute Nachricht zum Sonntag. Der innovative Event-Gastwirt und Profi-Zensor von ö.-r. Gnaden muss eine Niederlage einstecken. Das ist doch mal was. Mehr davon, bitte.
@ Paul Siemons Das Problem mit diesen „GEZ-Schmarotzern“ ist ganz einfach. Anhand des winzigen Profilbildes lässt sich auf den IQ rückschließen, der dürfte bei dem Herrn in der Gegend der Zimmertemperatur sein. Leider reziprok zu seinem Judaslohn.
Hätte er Boris Reitschuster den Prozess verloren, wäre er privat zur Kasse gebeten worden. Herr Gensing wird aber wohl kaum die Kosten des unsinnigen Rechtsstreites privat tragen. Das übernimmt dann wohl dieser vom Staat finanzierte linksradikale Verleumderverein oder gleich die ARD als Auftraggeber der Schmutzaktionen. Folglich zahlen wir es am Ende mit unseren Steuerabgaben oder den Zwangsgebühren. Derartige Aktivisten, und er ist ja nicht allein, gehören eingebremst und sollten endlich einer normalen, ehrlichen Arbeit nachgehen.
Lieber Herr Becker, da liegt offenbar ein Missverständnis vor. Ich habe höchsten Respekt vor Richtern auch an Amtsgerichten und allgemeinen und aus nachvollziehbaren Gründen ganz besonders vor dieser Richterin. Das „nur“ bezieht sich einzig und allein darauf, dass damit die Ausstrahlwirkung des Urteils auf andere Gerichte geringer sein wird, weil etwa Entscheidungen von Landgerichten oder Oberlandesgerichten eben weitaus öfter als richtungsweisend gewertet werden. Ich hoffe, ich habe damit zur Klärung beitragen können. Besten Dank und herzliche Grüße aus Charlottenburg Boris Reitschuster