Es gibt nicht viele gute Nachrichten in diesen Zeiten. Umso überwältigender war für mich die, die ich am Wochenende erhielt. Und auch, wie ich sie erhielt. Ein Leser von mir ist extra zum Verkündungstermin des Urteils zum Amtsgericht in Köln gefahren – ohne dass ich das wusste.(Anm. der Red: Es ging um die Rechte an einem Twitter-Bild von Gensing und die Frage, ob man es veröffentlichen darf, was Gensing unterlassen wissen wollte, Einzelheiten hier).
Normalerweise ist bei Verkündigungen von Entscheidungen im Zivilprozess kaum jemand anwesend – anders als bei der mündlichen Verhandlung am 18. März. Zu der war ich nach Köln gefahren, während Patrick Gensing sich nur durch seinen Anwalt vertreten ließ (siehe hier). Der Leser, ein IT-Experte aus Köln, schrieb mir zur Urteilsverkündung dann eine Mail: „Die Richterin hat verkündet, dass die Klage abgewiesen wird. Die Verwendung des Bildes durch Sie war in Ordnung. Das ist die Kurzfassung, Sie können mich bei Fragen gerne fragen.“ Ich konnte es kaum fassen.
Am Telefon erzählte mir dann der Leser, was bei ihm als Schlüsselpunkte der Begründung im Gedächtnis geblieben ist: Der Kläger Gensing habe mit der Anmeldung auf Twitter konkludiert, dass die Weiternutzung des Bildes von ihm möglich sei und es weiter verwendet werden dürfe; zudem müsse man sich als Nutzer von Twitter darauf verlassen können, dass man Bilder, die man dort vorfindet, auch teilen könne – was ja etwas anderes als ein Herunterladen sei.
Wie gesagt liegt das schriftliche Urteil noch nicht vor, daher ist dies wirklich nur eine ungefähre Information. Aber ich habe keinen Anlass, meinem Leser hier nicht zu trauen – zumal genau die Argumentation mein Anwalt auch vorgebracht hatte. Ihm, Dr. Ulrich Prutsch, gebührt mein ganz besonderer Dank! Er hat sich sehr engagiert und in meinen Augen auch brilliert. Er schloss sich meiner Argumentation an, dass das Urteil wegweisend sei. Auch wenn es nur von einem Amtsgericht stammt und damit von unterster Ebene – es ist ein überaus wichtiges Signal. Für Millionen Nutzer von Twitter, Facebook & Co. Wir hatten geltend gemacht, dass Gensing hier über den Umweg des Urheberrechts versuchte, gegen Kritik an ihm vorzugehen.
Deshalb danke ich ganz, ganz herzlich den vielen Leserinnen und Lesern, die mich in dieser Sache unterstützt haben. Ohne Ihre Unterstützung wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen. Ich hoffe, dass der Richterspruch Bestand hat – das Einlegen von Rechtsmitteln ist nur möglich, wenn das Gericht sie explizit gestattet hat. So eine Zulassung von Rechtsmitteln in solchen Fällen wäre aber eine Ausnahme. Um ganz sicher zu gehen, muss ich hier noch die Vorlage des schriftlichen Urteils abwarten. Mein Dank gilt auch dem Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der mir mit wichtigem und wertvollem Rat zur Seite stand. Sehen Sie hier mein Video zu der Entscheidung – und lesen Sie hier Details zu dem Rechtsstreit. Sobald die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt, werde ich noch einmal berichten. Den streitgegenständlichen Tweet finden Sie hier (runterscrollen).
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Reitschuster.de. Danke für die freundliche Erlaubnis ihn auch bei uns zu veröffentlichen!
Beitragsbild: Martin Kraft CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Ein sich freuender Boris Reitschuster mit einem geretteten Wochenende in Anbetracht einer noch zugehenden gerichtlichen Urteilsbegründung. Ein schöner Erfolg! – Leider bekommt man in der Kürze nicht so genau mit, was der Kern der Klage und der Klageabweisung ist. Beziehe ich mich auf seinen Text ging es wohl um die Teilung eines bei Twitter veröffentlichten Bildes in diesem Medium. So weit so gut. Verfolge ich die letzten beiden Links im Text, so hat er ebenda möglichweise? – im Detail ist dies nicht erkennbar – jenes Bild (oder auch nicht) nicht geteilt, sondern eben heruntergeladen und in einer eigenen Photomontage für seine journalistische Tätigkeit genutzt. Das wiederum wäre evtl. ein anderes Paar Schuhe. Angenehm ist jedenfalls zu sehen, wie er sich über anscheinend selbstverständliche Sachen freuen kann.
Patrick Gensing ?? Einer von Denen, die an massloser Selbstüberschätzung leiden. Wenn man Sie draufhebt, halten Sie sich für
unbezwingbar und keiner darf Ihnen das Wasser reichen. Der nachträgliche Gesichtsausdruck ? Meist schwer zu beschreiben, ich würde mal sagen…„ Belämmert “. Wahrscheinlich ist mein IQ beträchtlich höher als der von Gensing, mir wäre so eine Fehleinschätzung halt nicht unterlaufen (Der glaubt auch sicher fest daran, anonym im Netz surfen zu können). Weiterhin viel Erfolg und bleiben Sie dran, Herr Reitschuster.
Warum nicht einfach ein Referendum? Spätestens nach einem Jahr müssen die Menschen einfach selbst entscheiden, ob ihnen Sicherheit oder Freiheit wichtiger ist. Und diese Entscheidung kann nun mal kein Politiker treffen, das müssen die Leute selbst machen.
Sehr geehrter Herr Reitschuster,
Herr Gensing kennt sich offenbar mit schäbig sehr gut aus. Wie so ein Mann Fakten prüfen will und soll wir mir ein Rätsel bleiben.
MFG
Nico Schmidt
Gratulation, Herr Reitschuster. Ich freue mich sehr für Sie. Nie aufgeben, bitte weiter machen. Der mit normalem Menschenverstand gesegneten Richterin danke ich ebenfalls von ganzem Herzen.
Mit welchem Pillepalle sich die Gerichte in dieser – gelinde gesprochen – problematischen Zeit beschäftigen müssen. Na ja, „Faktenfinder“ vom Staatsfunk sagt eigentlich alles. Die haben offenbar nichts anderes zu tun, als nach einer Amöbe im Sumpf zu fahnden. Eine solche Aktion rechtfertigt allemal ihre stratosphärischen Bezüge zu Lasten des GEZ- Zwangsabgabenzahlers. Ich wünsche Boris Reitschuster, den ich wegen seiner Courage in diesem von so viele Feiglingen bewohnten Land sehr schätze, einen fulminanten Erfolg vor Gericht. Audaces fortuna adiuvat!
Ich weigere mich noch, das verstanden zu haben: Gensing hat deshalb geklagt, weil im Screenshot seines Postings sein winziges Profilbild zu sehen war? Bitte sagen Sie mir, dass das nicht wahr ist.