Mach Dir kein Bildnis von mir! ARD-Faktenfinder Gensing vor Gericht nicht heilig

Es gibt nicht viele gute Nachrichten in diesen Zeiten. Umso überwältigender war für mich die, die ich am Wochenende erhielt. Und auch, wie ich sie erhielt. Ein Leser von mir ist extra zum Verkündungstermin des Urteils zum Amtsgericht in Köln gefahren – ohne dass ich das wusste.(Anm. der Red: Es ging um die Rechte an einem Twitter-Bild von Gensing und die Frage, ob man es  veröffentlichen darf, was Gensing unterlassen wissen wollte, Einzelheiten hier).

Normalerweise ist bei Verkündigungen von Entscheidungen im Zivilprozess kaum jemand anwesend – anders als bei der mündlichen Verhandlung am 18. März. Zu der war ich nach Köln gefahren, während Patrick Gensing sich nur durch seinen Anwalt vertreten ließ (siehe hier). Der Leser, ein IT-Experte aus Köln, schrieb mir zur Urteilsverkündung dann eine Mail: „Die Richterin hat verkündet, dass die Klage abgewiesen wird. Die Verwendung des Bildes durch Sie war in Ordnung. Das ist die Kurzfassung, Sie können mich bei Fragen gerne fragen.“ Ich konnte es kaum fassen. 

Am Telefon erzählte mir dann der Leser, was bei ihm als Schlüsselpunkte der Begründung im Gedächtnis geblieben ist: Der Kläger Gensing habe mit der Anmeldung auf Twitter konkludiert, dass die Weiternutzung des Bildes von ihm möglich sei und es weiter verwendet werden dürfe; zudem müsse man sich als Nutzer von Twitter darauf verlassen können, dass man Bilder, die man dort vorfindet, auch teilen könne – was ja etwas anderes als ein Herunterladen sei.

Wie gesagt liegt das schriftliche Urteil noch nicht vor, daher ist dies wirklich nur eine ungefähre Information. Aber ich habe keinen Anlass, meinem Leser hier nicht zu trauen – zumal genau die Argumentation mein Anwalt auch vorgebracht hatte. Ihm, Dr. Ulrich Prutsch, gebührt mein ganz besonderer Dank! Er hat sich sehr engagiert und in meinen Augen auch brilliert. Er schloss sich meiner Argumentation an, dass das Urteil wegweisend sei. Auch wenn es nur von einem Amtsgericht stammt und damit von unterster Ebene – es ist ein überaus wichtiges Signal. Für Millionen Nutzer von Twitter, Facebook & Co. Wir hatten geltend gemacht, dass Gensing hier über den Umweg des Urheberrechts versuchte, gegen Kritik an ihm vorzugehen.  

Deshalb danke ich ganz, ganz herzlich den vielen Leserinnen und Lesern, die mich in dieser Sache unterstützt haben. Ohne Ihre Unterstützung wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen. Ich hoffe, dass der Richterspruch Bestand hat – das Einlegen von Rechtsmitteln ist nur möglich, wenn das Gericht sie explizit gestattet hat. So eine Zulassung von Rechtsmitteln in solchen Fällen wäre aber eine Ausnahme. Um ganz sicher zu gehen, muss ich hier noch die Vorlage des schriftlichen Urteils abwarten. Mein Dank gilt auch dem Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der mir mit wichtigem und wertvollem Rat zur Seite stand. Sehen Sie hier mein Video zu der Entscheidung – und lesen Sie hier Details zu dem Rechtsstreit. Sobald die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt, werde ich noch einmal berichten. Den streitgegenständlichen Tweet finden Sie hier (runterscrollen).

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Reitschuster.deDanke für  die freundliche Erlaubnis ihn auch bei uns zu veröffentlichen!

 

Foto: Martin Kraft CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Leserpost

netiquette:

Boris Reitschuster / 25.04.2021

Lieber Herr Böhm, es ging einzig und allein um das Teilen der Kachel auf Twitter – also des Bilds, das bereits die Aufschrift hatte. Also etwas, was Millionen Nutzer jeden Tag in den sozialen Netzwerken tun. Besten Dank und herzliche Grüße aus Charlottenburg Boris Reitschuster

Wolfgang Nirada / 25.04.2021

Gratuliere Herr Reitschuster! Immer ein schöner Tag wenn die Lügen- und Hetzpresse eins auf die Gensing kriegt…

Eberhardt Feldhahn / 25.04.2021

Eine Klatsche für diesen Kleinstinquisitor…sehr schön!

Alex Georg / 25.04.2021

Nach der Physiognomie zu urteilen, überheblich und dumm!

Ilona Grimm / 25.04.2021

@Paul Siemons: Warum soll das nicht wahr sein? Das beweist doch das übergroße Ego dieses Exemplars eines Journaillierenden.

Lars Bäcker / 25.04.2021

“[...] es sich nur um ein Amtsgericht handelt [...]”. Bei aller Freude, die ich für Obsiegen empfinde, möchte ich doch kundtun, dass ein Amtsgericht ein Gericht ist. Besetzt mit Richtern der gleichen Qualifikation wie an Landgerichten, Oberlandesgerichten oder gar dem BGH. Sie beschäftigen sich auch grds. mit denselben Rechtsgebieten. Insofern wäre es schön, wenn sie die dort arbeitenden Richter nicht dadurch abqualifizieren, dass sie “nur” an einem Amtsgericht arbeiten. Es gibt eine Menge Richter, die gar nichts anderes wollen, da sich gerade dort “das Leben” abspielt. Und deshalb: Dank an das Amtsgericht, dass es diese Entscheidung getroffen hat.

Peter Wachter / 25.04.2021

In einem Interview 2015 mit dem Medienmagazin Vocer gab Gensing an, als Jugendlicher „Antifa mäßig unterwegs“ gewesen zu sein und dass es ihm aufgefallen sei, dass Rechtsextremismus damals kein Thema in den Medien gewesen sei. Als er “hauptberuflich anfing, als Journalist zu arbeiten”, habe er angenommen, “die meisten Kollegen kennen sich damit [mit dem Thema] bestimmt aus, aber so war es eigentlich nicht. Ich habe gemerkt, dass ich einen Wissensvorsprung hatte, obwohl ich mich mehrere Jahre nicht mehr mit dem Thema beschäftigt habe. Als ich bei tagesschau.de angefangen habe, gab es niemanden, der sich groß dafür interessiert hat. Von daher habe ich mir dann das verwaiste Feld erschlossen. (Quelle Wikipedia)

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