Sollte man unter diesen Bedingungen nicht zuerst mal die CDU von der Parteienfinanzierung ausschließen? So oft, wie diese Partei gegen das Grundgesetz verstoßen hat, ist ja kaum noch zählbar. Ständig werden Merkels “Gesetze” vom Verfassungsgericht zurückgewiesen… und dann oft einfach nochmal beschlossen (z.B. Vorratsdatenspeicherung). Wenn das nicht verfassungsfeindlich ist, was dann?
Vielen Dank für diesen Beitrag. Ja, es fröstelt mich in der Tat. Unter dem Deckmantel, die Freiheit schützen zu wollen, sind die bislang etablierten Parteien offenbar zu allem bereit. Leider nicht dazu, sich in der Diskussion und mit besseren Argumenten mit anderen Parteien zu messen. Heiko Maas ist eine Zumutung für unser Land.
Ein weiterer Auftritt der Arroganz der Herrschenden. Solange eine Partei als wählbar auf den Stimmzetteln verzeichnet ist, dürfte es schwer fallen, sie von den allen zugänglichen staatlichen Zuwendungen auszunehmen. Macht man das im Einzelfall davon abhängig, ob einem das Parteiprogramm genehm ist, sind wir bei der Gesinnungsentscheidung, einem weiteren Schritt weg vom Rechtsstaat. Zitat Richard Schröder in etwa “Der Staat muß nach Regeln verfahren und die Folgen gedenken. Wenn er Ausnahmen machte, wäre er korrupt. Denn Korruption ist nichts anderes als die vorteilhafte Ausnahme für wenige auf Kosten der Allgemeinheit.”
Hier ist gar nichts “gut gemeint”. Entweder eine Partei ist verboten, weil sie gegen das GG agiert - oder eben nicht. Falls sie nicht verboten ist, hat sie Anspruch auf Parteienfinanzierung, so wie alle anderen Parteien auch. Hier geht es, jeder weiß das, in Wirklichkeit um die AfD, denn die wird den Etablierten gefährlich, nicht die NPD. Das alles ist so plump eingefädelt, dass es schon fast lachhaft ist. Aber scheinbar funktioniert es, weil die Herde das Spiel nicht durchschaut bzw. durchschauen will. Ein weiterer Sargnagel für diese Demokratie.
Ist es nicht jetzt schon so, daß das Geld der Steuerzahler nach Gesinnung und Loyalität verteilt wird? Bei einer dem entsprechenden Grundgesetzänderung hätte ein nur das offizielle Mäntelchen.
Das Dumme ist, die NPD kommt mit dem Urteil des BverfG nicht aus den Schlagzeilen. Was vielleicht auch gewollt ist, weil alle Beteiligten sich nun mit dem „Kampf“ gegen die NPD weiter einen guten Namen machen können. Das BverfG arbeitet mittlerweile nach dem Grundsatz, 300 Seiten Urteil sind ein gutes Urteil, 150 Seiten sind ein halb so gutes Urteil. Quantität vor Qualität. Wie die kleinen Kinder haben die ein anderes Verfassungsorgan brüskiert, nach dem Motto: „-Ich kann besser!!-“. Beim Bürger kommt an, die NPD darf weiter machen. Mit anderen Worten, 300 Seiten Mist aus dem Hause Willi Geiger.
Mit einem solchen Gesetzesvorhaben war natürlich zu rechnen, nachdem das BVerfG in seinem Urteil einen deutlichen Wink mit dem Zaunpfahl gegeben hat. Möglicherweise sieht der Autor aber zu schwarz. Es dürfte schwierig werden, eine Partei oder Gruppierung zu benachteiligen, deren Verfassungswidrigkeit NICHT festgestellt wurde.
Der Beitrag von Peter Grimm ist schlüssig. Kaum jemand, der seine Sinne beisammen hat, wird für die NPD sein. Aber wenn sich die politischen Parteien schon am Steuertopf laben wollen, dann entweder alle oder - viel besser - gar keine.
Es ist ja generell das Problem bei diesen Zwangsabgaben und -alimentierungen: Die herrschende Klasse entscheidet im Sinne des eigenen Erhalts, wer & was finanziert wird und wer nicht. Richtig spannend wäre es, all diese Inkasso-Systeme, GEZ, Kirchensteuer, EEG, etc. abzuschaffen, und es dem freien Markt der Meinungen und Möglichkeiten zu überlassen.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.