Viele wahlberechtigte Bürger akzeptierten die Wahl unter Ausschluss eines Kandidaten offenbar nicht. Wenn die Gewinner dieser Abstimmung wirklich die Demokratie retten wollen, sollten sie diesen „Wahlsieg“ nicht annehmen.
Ohne ein Verfahren, bei dem sich der ausgeschlossene Kandidat gegen die erhobenen Vorwürfe hätte verteidigen können, ist Joachim Paul, der AfD-Bewerber um das Oberbürgermeisteramt in Ludwigshafen, bekanntlich von der Wahl ausgeschlossen worden. Die Gerichte, die er anrief, urteilten, dass diese Entscheidung nicht mehr vor der Abstimmung aufgehoben würde, sondern Paul diese Wahl erst danach rechtlich anfechten könne. Da drängte sich natürlich bei vielen Bürgern die Frage auf: Ist das jetzt „unsere Demokratie“, wenn ein Wächterrat entscheidet, wer kandidieren darf?
Die grundlegenden formalen Anforderungen hatte der ausgeschlossene Kandidat erfüllt, doch eine durch die amtierende Oberbürgermeisterin vom Verfassungsschutz angeforderte Bewertung brachte den Wahlausschuss dazu, Paul wegen des Verdachts mangelnder Verfassungstreue von der Wahl auszuschließen. Der Ausgeschlossene bekam keine Chance, sich dagegen inhaltlich in einem Verfahren zu wehren. Am gestrigen Wahlsonntag konnten nun die Wahlberechtigten darauf reagieren. Und ihr mehrheitliches Votum war ziemlich eindeutig: Sie versagten den verbliebenen Kandidaten die Legitimation. Vielleicht nicht de jure, aber de facto.
118.314 Wahlberechtigte gab es nach offiziellen Angaben bei dieser Wahl. Von denen haben nur 34.631, also 29,3 Prozent ihre Stimme abgegeben. Und von diesen taten dies 9,2 Prozent mit einer ungültigen Stimme. Der „Wahlsieger“, Dr. Klaus Blettner, der von der CDU und den Freien Wählern aufgestellt wurde, erhielt lediglich 12.943 Stimmen, das sind 10,94 Prozent der Wahlberechtigten.
10,94 Prozent, was ist das für eine demokratische Legitimation? Ja, gemessen an der geringen Zahl der abgegebenen Stimmen sind das 41,2 Prozent, aber das ist Augenwischerei. Auch die 35,5 Prozent des zweitplatzierten Stichwahlgegners Jens Peter Gotter von der SPD sind mit 11.160 Stimmen nur 9,43 Prozent der Wahlberechtigten. Findet der Genosse bei einem solchen Ergebnis eine Stichwahl angemessen?
Eine einmalige Chance für die "Wahlsieger"
Es ist ja richtig, dass auch früher die Wahlbeteiligung bei den Oberbürgerneisterwahlen alles andere als berauschend waren. 2017 waren es im ersten Wahlgang noch 60,2 Prozent und im zweiten Wahlgang 34,8 Prozent, aber der Schwund ist dennoch deutlich. Deutlich ist auch die Entwicklung bei den ungültigen Stimmen. Da gab es 2017 in absoluten Zahlen im ersten Wahlgang 1913 und im zweiten Wahlgang nur 282, jetzt waren es 3.201. Es ist zudem ein gewaltiger Unterschied, ob Wahlberechtigte nicht zur Wahl gehen, wenn alle aussichtsreichen Bewerber um das Oberbürgermeisteramt kandidieren dürfen oder sich das Kandidatenfeld verengt hat.
Wenn einem Kandidaten kurz vor einer Wahl das passive Wahlrecht so entzogen wird, wie es Joachim Paul geschah, mag das formaljuristisch nicht illegal sein, aber es ist mitnichten demokratisch. Auf diese Weise wird letztlich auch das aktive Wahlrecht der Wahlberechtigten eingeschränkt. Dass Bürger darauf mit Nichtbeteiligung an einer eingeschränkten Wahl reagieren, sollte niemanden wundern.
Niemand kann wissen, wie die Wahlbeteiligung bei einer Teilnahme von Joachim Paul ausgefallen wäre. Festzuhalten bleibt nur, es gab keine Wahl, an der alle Kandidaten teilnehmen durften. Kann man da noch von einer freien Wahl reden? Wer wundert sich, dass angesichts einer solchen Praxis das Vertrauen der Bürger in die deutsche Demokratie unter Schwindsucht leidet?
Ja, die Demokratie ist hierzulande leider in der Tat in Bedrängnis, und man kann nicht dringlich genug an jeden Bürger appellieren, Demokratie und Freiheit in diesem Lande zu verteidigen. Und die beiden CDU- und SPD-Stichwahlkandidaten hätten jetzt eine Chance, einen großen Beitrag dazu zu leisten. Wenn sie selbst angesichts der zweifelhaften Umstände dieser Wahl auf eine Wiederholung drängen würden, statt in die Stichwahl zu gehen, wäre dies ein starkes Zeichen. Eine Wiederholung der Wahl und zwar mit allen Kandidaten. Außer in einem transparenten rechtsstaatlichen Verfahren, in dem sich der Beschuldigte gegen jeden Vorwurf wehren und von der Anklage belastbare Beweise einfordern kann, würde tatsächlich festgestellt, dass ein Kandidat nicht Wahlbeamter werden kann.
Wie Sie sicher ahnen, habe ich bedauerlicherweise nicht wirklich die Hoffnung, dass sich die Ludwigshafener „Wahlsieger“ zu einem solch mutigen Schritt für die Demokratie bewegen lassen. Dabei wäre er äußerst hilfreich, denn die deutsche Demokratie ist – wie erwähnt – bereits seit einigen Jahren zunehmend gefährdet. Man kann sie – wie auch die Freiheit – nur erhalten, indem man sie mutig nutzt und praktiziert. Wer aber unter dem Label „unsere Demokratie“ die Etablierung einer Art gelenkter Demokratie versteht, gehört leider zu ihren Totengräbern.
Korrekturhinweis: In der ursprünglichen Fassung wurde als Vergleichszahl der Wahlbeteiligung von 2017 nur die des zweiten Wahlgangs aufgeführt und nicht die des ersten Wahlgangs. Jetzt sind beide enthalten. Mit der Bitte um Entschuldigung dankt die Redaktion allen aufmerksamen Lesern, die uns auf diesen Fehler hinwiesen.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

„UnsereDemokratie“ ist nicht unsere Demokratie!
Herr Grimm,Ludwigshafen hat mit 1,5 Milliarden,die höchsten Schulden aller Kommunen in Unsere Demokratie.
„Eine Richterin im RBB-Prozess war Schlesingers Nachbarin“… ach…
Die Demokratie ist tot – es lebe „Unseredemokratie“. Und der Großteil der Autoren der Achse trägt Mitverantwortung für den Untergang, indem sie immer noch auf die CDU hoffen. Wenn sich nicht bald alle Nichtlinken hinter der AFD zusammenschließen ist der Drops innerhalb der nächsten fünf Jahre gelutscht. Dann geht es direkt von den Linken in den muslimischen Faschismus.
„Im Dezember 2023 verhängte die rheinland-pfälzische AfD eine auf zwei Jahre angesetzte Parteiämtersperre gegen Paul, da dieser auf einem Foto den als Erkennungszeichen Rechtsextremer geltenden “White-Power-Gruß„ gezeigt haben soll“(Quelle Wikipedia). Der ideale Grüßonkel-Kandidat fürwahr…
Die Wahlberechtigten fordern Demokratie…. Würde das stimmen, wären die 79 % Nichwähler zur Wahl gegangen und hätten AfD gewählt. Das Volk leidet am Stockholmsyndrom. Sie haben Angst vor Erneuerung. Den Niedergang sind sie schon gewohnt und wissen daher was kommen wird. Das ist anscheinend beruhigend. Beim Neuen weiß man nicht was kommt und das erzeugt Angst. Also lassen wir die Finger davon.
Jetzt geht es doch nur noch darum, wer „früher zum Schuß“ kommt. Die AfD mit einer absoluten Mehrheit in Sachsen-Anhalt und/oder in Meckpomm im September 26 oder die erste Verhandlung vor dem BVerfG mit den neuen linksgrünen Freislers im Geiste. Bisher nahmen Prozesse, angestoßen von der AfD hinsichtlich ihrer vermeintlichen Verfassungsfeindlichkeit, Jahre der Vorbereitung in Anspruch. Nach meiner Kenntnis wurde bisher noch keiner ausgeurteilt. Gespannt bin ich, wie lange es von der Inauguration unserer neuen Verfassungshüter bis zu einem ersten Verhandlungstermin dauert. Fast bin ich geneigt Wetten abzuschliessen, daß dies schneller geschehen wird als die Entscheidung über einen von der AfD eingereichten „Eilantrag“. # Na gut, ich werde mich in Geduld fassen. Etwas Anderes bleibt mir und „uns“ eh nicht übrig.