News-Redaktion / 20.11.2021 / 08:34 / 0 / Seite ausdrucken

Lockdown in Sachsen und Bayern

Keine Kultur, kein Sport, keine Weihnachtsmärkte und Alkoholverbot.

Nach Bayern verhängt auch Sachsen strenge Maßnahmen, die mit der Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus begründet werden. Dazu würden Kontaktbeschränkungen und eine Absage aller größeren Veranstaltungen gehören. Wie in Bayern werden auch die Weihnachtsmärkte verboten.

In Sachsen dürften laut Gesundheitsministerin Köpping (SPD) in Kreisen mit als hoch geltenden Inzidenzzahlen Ungeimpfte das Haus nur noch mit einem triftigen Grund verlassen. Für diesen Personenkreis gelte darüber hinaus eine nächtliche Ausgangssperre. Zudem dürfe sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen. Für den Handel gelte die 2G-Regel mit Ausnahme der Grundversorgung und für den Zugang zum Arbeitsplatz die 3G-Regel. Alle Einrichtungen im Kultur- und Freizeitbereich würden geschlossen, große Veranstaltungen und die Beherbergung von Touristen untersagt. Im öffentlichen Raum gelte ein Alkoholverbot und die Gastronomie muss um 20 Uhr schließen, heißt es in den sächsischen Corona-Regeln. Diese Regeln sollen zunächst bis zum 12. Dezember gelten.

In Bayern gelte nach einer Entscheidung der Landesregierung in Gebieten in denen mehr als ein Prozent der Einwohner positiv getestet wurden, ein Lockdown, landesweit müssten Clubs, Diskotheken und Bars für die nächsten drei Wochen schließen. Weihnachtsmärkte seien abgesagt. In Bayern und auch in Sachsen sollten Kitas und Schulen aber geöffnet bleiben.

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