Wolfgang Meins / 15.05.2018 / 06:25 / Foto: Pixabay / 30 / Seite ausdrucken

Lieber ein falscher Arzt als gar kein Arzt?

Kürzlich wies die Achse auf Fake-Ärzte aus Drittstaaten hin, die also weder aus Deutschland noch der EU stammen. Als Fake-Ärzte werden hier die Heiler verstanden, die entweder nie eine Medizinische Fakultät von innen gesehen haben oder deren bescheinigte medizinische Qualifikationen in einem groben Missverhältnis zu ihren tatsächlichen Fähigkeiten und Kenntnissen stehen. Jetzt gibt es neue Zahlen, denn die deutsche Ärztestatistik 2017 ist soeben erschienen. Dort kennt man zwar nicht die Kategorie des Fake-Arztes, aber einige der dort gelisteten Informationen sind für diese Problematik durchaus von Belang. 

Demnach ist die Anzahl der berufstätigen ausländischen Ärzte in den vergangenen zwanzig Jahren kontinuierlich gestiegen, und zwar um das 4,1-fache auf jetzt 45.370. Davon kommen 51,6 Prozent aus Drittstaaten, der Rest aus der EU. Bemerkenswert ist dabei der Trend zugunsten der Drittstaaten-Ärzte: Während die EU-Ärzte im Vergleich zum Vorjahr nur um 3,7 Prozent zulegten, war es bei den Kollegen aus den Drittstaaten ein Anstieg um satte 12,4 Prozent. 

Fast jeder zehnte ausländische Arzt stammt aus Rumänien, gefolgt von den syrischen Kollegen, die immerhin 7,4 Prozent beziehungsweise 3.371 Personen stellen. Bezieht man sich nicht auf die Gesamtgruppe der ausländischen Ärzte, sondern nur auf die aus Drittstaaten, kommen gar 14,4 Prozent aus Syrien – worauf auch immer sich deren Herkunft genau gründen mag. Den zweiten Platz nehmen dann mit 5 Prozent die Kollegen aus Ägypten ein. Syrische und ägyptische Ärzte haben im Vergleich zu 2016 damit um 24,8 Prozent beziehungsweise 15,9 Prozent zugelegt. 

In welchen anderen Ländern steht ein ärztlicher Arbeitsplatz in Deutschland aktuell ebenfalls besonders hoch im Kurs? Stark ausgeprägte Zuwachsraten gegenüber 2016 zeigen die Balkanstaaten Montenegro, Albanien, Bosnien-Herzegowina und Serbien. Aber auch im Kaukasus erfreut sich das deutsche Gesundheitswesen bei den dortigen Ärzten steigender Beliebtheit, namentlich in Aserbaidschan, Georgien und Armenien. 

Berufszulassung ohne auch nur ein einschlägiges Dokument

Es sind also jeweils ausgesprochen korrupte Staaten, deren Ärzte aktuell ihr Glück besonders häufig in Deutschland versuchen. Keines der oben genannten Länder rangiert im obersten (besten) Viertel des Korruptionswahrnehmungsindex 2017: Beispielsweise belegt Georgien Platz 46, das EU-Land Rumänien Platz 59, Aserbaidschan Platz 122 und Syrien Platz 178 (von 180). Im Vergleich dazu schneidet das Gastland Deutschland ausgesprochen solide ab (Platz 12). 

Damit drängt sich die Frage auf, wie valide die von den Kollegen jeweils vorgelegten Zeugnisse, Bescheinigungen und Examen sind. Zudem bleibt in jedem Einzelfall zu klären, inwieweit die universitäre Ausbildung und die anschließende Weiterbildung im Krankenhaus den deutschen Standards entsprechen. Verschärfend kommt hinzu, dass bei vermeintlichen oder tatsächlichen Flüchtlingen im Extremfall eine (zeitlich befristete) Berufszulassung erfolgt, ohne dass auch nur ein einschlägiges Dokument vorgelegt werden muss.  

Vor diesem Hintergrund plädiert die Bundesärztekammer dafür, das bisherige, recht anspruchslose Prüfverfahren für Drittstaaten-Ärzte möglichst rasch und deutlich zu verschärfen. Das fordert auch der gerade zu Ende gegangene 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt, ebenso wie Verbesserungen bei der Echtheits-Prüfung der vorgelegten Dokumente. Umsetzen kann die vorgeschlagene Prüfungsänderung aber nur die Gesundheits- und Bildungsministerkonferenz der Länder. Von dort allerdings hat man zu dieser Angelegenheit bisher noch nichts vernommen.

Mit Hilfe von gefälschten Urkunden Arztstellen erschlichen

Wie dringend notwendig solche Verschärfungen sind, unterstreicht auch der Fall des jüngst in Kassel zu einer Haftstrafe verurteilten libyschen Krankenpflegers, der sich mit Hilfe von ausschließlich gefälschten Urkunden in Kassel und Hildesheim Arztstellen erschlichen hatte. Es habe „nicht lange“ gedauert, so die HNA, bis seine fehlende Fachkenntnis aufgefallen sei. 

Der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn steht dem Ansinnen eines verschärften, dem deutschen Staatsexamen entsprechenden Prüfverfahrens in einem Gespräch mit der Printausgabe der FAZ vom 7. Mai 2018 nur eingeschränkt positiv gegenüber, wenn er gleichzeitig die Notwendigkeit von schnellen Anerkennungsverfahren betont.

Denn beides zusammen dürfte kaum zu erreichen sein, da eine Erschwerung von Berufszulassung und Approbation für Drittstaaten-Ärzte mit Sicherheit zu hohen oder auch sehr hohen Durchfallraten führen würde. Damit entfiele zudem eine wesentliche Pull-Funktion des deutschen Gesundheitssystems auf (bestimmte) Bewerber aus Drittstaaten. Aber solange die Zahl der Medizinstudienplätze in Deutschland nicht erhöht wird, bleibt man in vielen Regionen auf Zuwanderer zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung angewiesen. 

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Leserpost

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Dr. Wolfram Becker / 15.05.2018

Als Ende der 80-er Jahre in Deutschland die geburtenstarken Jahrgänge aus den medizinischen Fakultäten auf den Arbeitsmarkt drängten, fiel den Politikern ein, diese jungen Ärzte erst einmal für eineinhalb Jahre als sog. „Arzt im Praktikum“ (AIP) arbeiten zu lassen. 60 Wochenstunden, ständige Nacht- und Wochenenddienste, und das ganze für ein Gehalt, das unter dem einer Reinigungskraft lag. Als die geburtenstarken Jahre durch waren, wurde das AIP wieder abgeschafft. Um sich von den praktischen Fähigkeiten von Ärzten aus den im Artikel genannten Staaten zu überzeugen, wäre ein solches AIP für diese Gruppe durchaus ein probates Instrument. Aber in der Realität sind leider oftmals die Deutschkenntnisse der Betreffenden so miserabel, dass weder an eine suffiziente Kommunikation mit den Patienten noch mit dem Pflegepersonal zu denken ist.

Friedrich - Wilhelm / 15.05.2018

......so kann e s durchaus geschehen, daß ein d eutscher kranker mit dem tod rechnen muß, wenn er sich in die hände eines sogenannten arztes aus afrikanischen ländern begibt. so geschehen vor wenigen jahren; doch ist mir verboten name, fachrichtung, wohnort und andere daten zu dem fallm zu veröffentlichen.  meine frau hatte allerdings ausländische kollegen, die ihr studium in deutschland oder den usa durchführten und eine deutsche oder us - zu- lassung besaßen. es ist daher dringend anzuraten sich nach dem studienort und der zulassung eines afrikanischen behandlers zu erkundigen! viele ärzte hängen ihre daten in schriftlicher form oft in ihren praxen aus!

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