l’état était elle – der Staat war sie

Von Christoph Rothenberg.

Eine Anekdote über Ludwig XIV., den Sonnenkönig, berichtet, er habe im Kabinett gesagt: „Könige haben ihre Macht von Gottes Gnaden, und wenn ich einem von Ihnen befehle, ins Wasser zu springen, so haben Sie ohne Zögern zu gehorchen.“

Da erhob sich einer der Minister.

„Wohin?“ rief Ludwig.

„Schwimmen lernen, Sire!“

Bundeskanzler haben ihre Macht nicht von Gottes, sondern von Volkes Gnaden; was aber wäre passiert, hätte die Kanzlerin Schwimmen zur Kabinettsdisziplin erhoben? Man darf annehmen, die Berliner Schwimmclubs hätten sich vor Aufnahmeanträgen nicht retten können und Peter Altmaier und Volker Kauder wären, ohne es erst zu lernen, gleich mal irgendwo reingesprungen.

Das Gottesgnadentum ist durch Aufklärung und Gewaltenteilung verdrängt. Doch mitten in der bundesdeutschen Demokratie entstand plötzlich ein Postulat einer "Alternativlosigkeit" der Herrscherinnenmeinung. Nun ist Angela Merkel gewiss kein Ludwig XIV.; aber doch kann festgestellt werden, dass ein systemischer Widerstand, ein "checks and balances", gegen ihre "alternativlosen" Entscheidungen nicht existiert(e). 

Begeben wir uns zur Verdeutlichung dieser These auf vermintes Gelände und betrachten das Thema, das die Republik auch im Herbst der Merkel’schen Regierung in Atem hält: die Flüchtlingsaufnahme 2015. Man mag sie wahlweise für moralisch geboten oder für grundfalsch halten. Für die hier zu betrachtende Frage ist das irrelevant. Fraglos war es eine Entscheidung der Kanzlerin mit derart weitreichenden Folgen, dass ein Blick auf die Reaktionen der anderen Gewalten des Grundgesetzes ermöglicht, zu sehen, wie weit Kontrollen die Macht der Herrschaft in der Realität begrenzt haben.

Es gab keine wirksamen Kontrollen

Nach Art. 20 Grundgesetz wird das Volk, als Souverän, von drei Gewalten bei der Ausübung seiner Souveränität vertreten: von der Exekutive, der Legislative und der Judikative. In der modernen Mediengesellschaft hat sich die Presse gleichsam als Vierte Gewalt dazugesellt. Alle Gewalten haben sich an die grundgesetzliche Ordnung und die Gesetze zu halten. Geschaffen wurde diese Gewaltenteilung, um zu verhindern, dass die Exekutive, und in ihr die Regierungschefin, absolut, gleichsam als Sonnenkönigin, Entscheidungen treffen kann. Wie erfolgte also eine Kontrolle der Entscheidung zur Flüchtlingsaufnahme (andere sprechen von Grenzöffnung)  im Herbst 2015?

Hierzu einige kurze Punkte:

  • Der Vorsitzende der Regierungspartei CSU, Horst Seehofer, sprach im Zusammenhang mit der Grenzöffnung von einer „Herrschaft des Unrechts“ und gab ein Verfassungsgutachten in Auftrag, nach dem die Grenzöffnung eine gesetzüberschreitende „Selbstermächtigung“ der Bundesregierung dargestellt habe. 
  • Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags konnten eine Rechtsgrundlage für die Entscheidung der Bundesregierung nicht feststellen und legten nahe, dass unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Bundestag die Entscheidung über die sog. Grenzöffnung hätte treffen müssen. 
  • Das OLG Koblenz (13 UF 32/17) ging davon aus, dass die „rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland“ im Bereich der Zuwanderung durch die faktische Nichtverfolgung von Straftaten im Bereich der Zuwanderung „außer Kraft gesetzt“ worden sei. 

Nun mag man der Meinung sein, dass das Handeln der Regierung moralisch geboten gewesen wäre, und man mag argumentieren, dass es durchaus auch Verfassungsrechtler gibt, die einen Verfassungsbruch für nicht gegeben halten. Es bleibt jedoch Fakt, dass der Vorsitzende einer der Regierungsparteien selbst von der Verfassungswidrigkeit des Handelns der Regierung, der seine Partei angehörte, ausgegangen ist. Es bleibt Fakt, dass die wissenschaftlichen Dienste eben des Verfassungsorgans, das für die Kontrolle der Regierung – d.h. des Bundestags – federführend zuständig ist, eine Rechtsgrundlage für das Handeln der Regierung nicht finden konnten. Es bleibt Fakt, dass ein deutsches Oberlandesgericht die verfassungsgemäße Ordnung durch die Exekutive als "außer Kraft gesetzt" bewertet hat.

Nochmal: Die moralische Rechtfertigung des Handelns der Bundesregierung mag man so oder so bewerten. Fakt ist aber offensichtlich, dass die Regierung sich – nach Feststellung verschiedener der von der Verfassung vorgesehenen Kontrollorgane – selbst zu einer rechtlich nicht geregelten Handlungsweise ermächtigt hat. Es bleibt die Frage, welche Kontrollmechanismen eine derartige Handlungsweise verhindern oder zumindest kontrollieren können. Die überraschende Antwort ist: Es gab keine wirksamen Kontrollen.

„Wer nicht für Angela Merkel ist, ist ein Arschloch“

Ein unkontrolliertes Handeln in einer hochrelevanten Frage zeigt, dass es offensichtlich einen systemischen Fehler gibt. Wenn die Regierung zu einem Thema – selbst wenn sie es für moralisch geboten hält – keinen wirksamen Kontrollmechanismen unterliegt, dann zeigt das einen Fehler im System, der dringend diskutiert und behoben werden muss. Stellt sich die Frage, warum eine Kontrolle trotz der theoretisch in Artikel 20 GG vorgesehenen Gewaltenteilung und -kontrolle nicht erfolgt ist?

Für die parlamentarische Kontrolle scheint dies aus der faktischen Verbindung zwischen Regierung und Parlament zu resultieren. 

Theoretisch sind die einzelnen Abgeordneten frei in ihrer Entscheidung und nur ihrem Gewissen unterworfen (Art. 38 GG). Tatsächlich hat sich die vorgesehene Unabhängigkeit des Mandatsträgers und mit ihm die parlamentarische Demokratie in der politischen Praxis zunehmend hin zu einer Parteiendemokratie gewandelt. Die Parteien, deren theoretische Legitimation und Aufgabe die Mitwirkung an der politischen Willensbildung ist (Art 21 GG), haben diese politische Willensbildung faktisch in ihre Gremien transformiert. Gewählt wird nur, wer parteiintern Rückhalt hat. In Abstimmungen wird auf Einhaltung der Fraktionsdisziplin gedrängt und ein Abweichen von der vorgegebenen Linie sanktioniert.

So wird exemplarisch Peter Tauber, dem ehemaligen Generalssekretär der CDU und engem Merkel Vertrauten, der Ausruf "Wer nicht für Angela Merkel ist, ist ein Arschloch und kann gehen" zugeschrieben, während der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Volker Kauder unter Strafandrohung gegen Abweichler von den Abgeordneten Gehorsam und "Korpsgeist" eingefordert habe. Nur zwei Beispiele, die die politischen Realitäten verdeutlichen. Angesichts dieser faktischen Zwänge nimmt es nicht wunder, dass Unabhängigkeit und Widerspruchsgeist – gerade unter den zunehmenden Berufspolitikern – im Parlament selten zu finden ist. Da Partei- und Fraktionsspitze in der Regel personenidentisch besetzt sind, hat die Regierung zumindest hinsichtlich der parlamentarischen Mehrheit effiziente Kontroll- und Disziplinierungsmittel in Händen. 

Exekutive und Legislative bilden in Deutschland – verzahnt durch die Parteiorganisation – faktisch eine Handlungseinheit, in der eine starke Regierungschefin und Parteivorsitzende weitgehend unkontrolliert Entscheidungen treffen kann.

Neben der derart verbundenen faktischen Einheit aus Exekutive und Legislative steht als weitere Säule der getrennten Gewalten die Rechtsprechung. 

„Wesentliche Entscheidungen“ zwingend dem Parlament vorbehalten

Relevante Instanz zur Kontrolle ist dabei das Bundesverfassungsgericht. Dieses hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Frage auseinandergesetzt, in welchen Bereichen eine Entscheidung des Parlaments zwingend geboten ist und in welchen Bereichen der Exekutive die Entscheidungskompetenz zusteht. Wie bereits unter Hinweis auf das Gutachten der wissenschaftlichen Dienste angesprochen, legt das Bundesverfassungsgericht seiner ständigen Rechtsprechung zur Entscheidungskompentenz des Bundestags dabei die sogenannte "Wesentlichkeitstheorie" zugrunde. Danach bleiben "wesentliche Entscheidungen" zwingend dem Parlament vorbehalten. Es kann nicht nur in derartigen Fragen entscheiden – es muss. 

Dass die Frage, unter welchen Voraussetzungen Fremden Zugang zum Bundesgebiet ermöglicht wird, eine wesentliche vom Parlament zu entscheidende Frage ist, drängt sich auf und wurde vom Verfassungsgericht in der Vergangenheit ausdrücklich bestätigt (BVerfG 2 BvR 122/83). Es stellt sich also die Frage, warum das Bundesverfassungsgericht hier keine Klärung herbeigeführt hat. 

Die Antwort ist denkbar einfach: es konnte schlicht nicht. Denn obwohl verschiedene Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben wurden, fehlte diesen Großteiles eine Antragsbefugnis (Art. 93 GG). Diese hätten lediglich der Bundestag selbst (bzw. relevante Teile), die Länder oder der Bundespräsident gehabt. Da diese von denselben Parteien regiert bzw. bestimmt werden, die auch die Regierung stellen, gilt wiederum das oben zur faktischen Parteienherrschaft ausgeführte. Neben der fehlenden Antragsbefugnis fehlte auch das gerichtliche Klagmittel. So wurde beispielsweise ein Organstreitverfahren zurückgewiesen, da das „Grundgesetz … keinen allgemeinen Gesetzes- oder Verfassungsvollziehungsanspruch (kenne), auf den die Organklage gestützt werden könnte“ (2 BvE 1/18).

Bleibt die Frage, warum auch eine Kontrolle durch die Presse als selbsterklärter Vierter Gewalt weitgehend entfallen ist. Dass die Berichterstattung dabei weitgehend unkritisch und einseitig die Perspektive der Politik wiedergegeben hat, ist zwischenzeitlich empirisch belegt (sog. Haller-Studie). 

Gerade angesichts einer Situation, in der durch die Regierung keinerlei Erklärungen für vermeintlich alternativloses Handeln angeboten wurde und in der die Grundlage des Handelns der Bundeskanzlerin als „asymmetrische Demobilisierung“ und damit als Versuch, Diskurse zu verhindern bewertet werden muss, bleibt es erstaunlich, dass kritische Fragen weitgehend nicht gestellt wurden. Die durch derartige Diskursverweigerung und einseitige Berichterstattung erzeugte demokratiegefährdende Stimmung wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass zum Höhepunkt der Entwicklung gut 40 Prozent der repräsentativ Befragten (und sogar 60 Prozent der Befragten mit dissentierender Ansicht) der Meinung waren, man könne seine Meinung nicht frei äußern und müsse vorsichtig sein, was man sage.     

Die strukturellen Probleme mangelnder systemischer Kontrolle der Exekutive und der Mangel an "checks and balances" im demokratischen Alltag der Bundesrepublik der Merkel-Ära sind deutlich erkennbar. Sie schädigen das Vertrauen in die demokratische Kontrolle und damit die Grundlage der Demokratie.  

Ein System muss selbstverständlich ständig bewertet und bei Feststellung systemischer Fehlentwicklungen angepasst werden. Einige mögliche Maßnahmen wären:

  • Beschränkung der Amtszeiten der Regierungsmitglieder und insbesondere der Kanzlerin
  • Trennung von Amt und Mandat
  • Direktere Wahl der Abgeordneten 
  • Stärkung der Unabhängigkeit der Abgeordneten
  • Direkte Wahl des Bundespräsidenten
  • Weitere Reform der Aufsichtsstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk 
  • Erweiterung der Beschwerdebefugnis vor dem Bundesverfassungsgericht (z.B. durch Einführung einer Popularklage unter Aufstellung von Zustimmungsquoren der Bürger)

Welcher der obigen Punkte geeignet ist, die systemische Kontrolle der Regierung zu stärken – ohne deren notwendige Handlungsfähigkeit unnötig zu beschränken – und welche weiteren "checks and balances" effizient und erforderlich erscheinen, sollte offen und streitend diskutiert werden. 

Diesen Streit anzuschieben und zu führen, ist Aufgabe einer freien Presse und Aufgabe jedes einzelnen. Auch hierzu gibt Artikel 20 GG einen Anhalt, indem er ein "Widerstandsrecht" der Bürger konstituiert.

Gefordert ist hier aber nicht der Widerstand der Krakeeler, die mit Fackel und Galgen dumpfen Hass schreien. Gefordert ist auch nicht der vermeintliche Widerstand der ehemaligen Claqueure und zukünftigen Wendehälse, deren Ziel die Bewahrung oder Schaffung bequemer Räume eigenen Vorteils ist. 

Gefordert ist ein Widerstand in Worten Maxims Billers:

Überlassen wir deshalb die neue Republik bloß nicht den Arschlöchern. …Ziehen wir nach Berlin. Treten wir Parteien und Gewerkschaften bei. Bevölkern wir Cafés und Boulevards. Drehen wir intelligente deutsche Komödien. Schreiben wir schöngeistige deutsche Romane. Und werden wir Patrioten – die friedlichsten und heitersten, die es jemals gab. Es bleibt uns ohnehin nichts anderes übrig.“

Diskutieren wir, streiten wir, mischen wir uns ein und vor allem: Zwingen wir die Herrschenden, sich zu erklären, sich festzulegen und zu rechtfertigen. Nur so kann aus dem Merkel´schen Herbst ein Frühling der Demokratie werden. Wer dabei Alternativlosigkeiten postuliert, ist kein Demokrat, und wer sie nicht hinterfragt, ein Duckmäuser. Wenn schon schwimmen, dann gegen den Strom.

 

Christoph Rothenberg, Jahrgang 1970, war unter anderem als Bankkaufmann, Vorstandsreferent, Unternehmensberater und Geschäftsführer tätig und ist seit 2001 Rechtsanwalt und Mediator in Hamburg. 

Foto: Armin Linnartz CC BY-SA 3.0 de via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Rainer Niersberger / 19.01.2020

Folgende Anmerkungen und hierzu empfehle ich u. a. das Requiem von Frau Hoehler :Dieser Zustand ist verfassungs - oder besser grundgesetzwirdrig und wurde vorsaetzlich durch Frau Merkel herbeigefuehrt, wobei erstaunt, dass es hier immer noch Autoren gibt, die den dahinterstehenden Plan der fundamentalen Änderung von Ordnung/System und Gesellschaft nicht erkennen wollen. Fuer irgendwelche Diskussionen ist es erstens zu spaet und ich wusste zweitens nicht, was es ueber einen rechtswidrigen Zustand, rechtswidrige Entscheidungen ( explizit für den Autor :Auch die Kanzlerin ist den Gesetzen unterworfen, Moral hin oder her) und rechtswidrige Entwicklungen zu debattieren gibt und drittens wuensche ich dem Autor viel Erfolg bei seinen Diskursanstossbemuehungen, die Frau Merkel und ihre Gefolgschaft wie Habeck und Co. sicher gerne aufnehmen. Ich frage mich sehr ernsthaft, was hier Frau Merkel nach Energiewende, Eurorettung und Entgrenzung noch “anstellen” muss, bis hier endlich in toto verstanden! wird, was wohin abgeht. Frau Merkel und Co. haben faktisch gewollt die Demokratie beseitigt oder zumindest entkernt und der nächste Schritt der “Legalisierung” und Festigung eines totalitären Systems nach der nächsten BTwahl sollte jedem Kundigen klar sein, auch und gerade auf Ach gut. Der Fall des Art 20 ist schon laengere Zeit gegeben. Dabei sollte uebrigens das Triumvirat der 3 Damen in der EU nicht “vergessen” werden. Deren Pläne sind ebenso eindeutig. Bitte aufwachen, wenigstens mal genau hinhören und zumindest die Naivität ablegen. Die Dame will nicht nur spielen. Sie will auch nicht diskutieren oder irgendetwas zurückdrehen.

Wolfgang Riepe / 19.01.2020

Der Niedergang des demokratischen Urprinzips der Gewaltenteilung ist bedrückend. Was in aller Welt sind “Parlamentarische Staatssekretäre”? Was sind diese Homunculi aus Exekutive und Legislative denn eigentlich? Gibt es irgendwelche Aufgaben, die es erfordern könnten, solche janusköpfigen Sündenfälle gegen die Gewaltenteilung zu rechtfertigen? Oder handelt es sich, bei Licht besehen, doch nur um Postenzuschiebung für verdiente Parteifreunde und - genossen? Ähnlich “Beauftragte der Bundesregierung” für dies und das, die gleichzeitig Mitglieder des Bundestages sind. Weitere Beispiele für die unselige, demokratiefeindliche Verquickung der drei - noch mehr: der vier - Gewalten sind jeden Tag mit Händen zu greifen.

Hermann Neuburg / 19.01.2020

Ich habe es schon einmal vor etlichen Monaten geschrieben: Das Grundgesetz hat sich in seinem wesentlichsten Punkt nicht bewährt: Checks and Balance. Ich möchte hier als Beispiel die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg anführen: aufgrund Jahrhunderte alter Tradition und Erfahrung als Republik hat die Trennung von Amt und Mandat überlebt: wenn ein Mitglied des Parlaments in die Regierung gewählt wird, muss er oder sie das Parlamentsmandat ruhen lassen, und der nächste auf der Parteienliste rückt nach. Auch umgekehrt muss der Nachrücker wieder Platz machen, wenn ein Senator das Amt niederlegt.  Das ist keine Kleinigkeit: denn die Regierungsfraktionen, denen im Besonderen die parlamentarische Kontrolle der Regierung zukommen, die auch die Macht haben, die Regierung abzuwälzen, tagen so grundsätzlich ohne die Personen, die sie kontrollieren müssen, in den Fraktionssitzungen hinter verschlossenen Türen. Wenn Angela Merkel und alle anderen Regierungsmitglieder nicht anwesend sind, kann sehr viel offener gesprochen werden. Und der Vorsitzende der Fraktion muss sich entscheiden, wem im Zweifel die Loyalität gilt: der Regierung oder der eigenen Fraktion. Ja, macht es sich gar zum Spitzel der Regierung, oder zum Vertreter der Fraktion bei der Regierung.  Alleine diese kleine Änderung nach Hamburger Vorbild würde sehr viel bewirken. Angela Merkel wäre nie bei Fraktionssitzungen dabei, sie würde kein Direktmandat erhalten, da sie es nicht behalten darf. Es ist ja geradezu eine Persönlichkeitsspaltung, wenn sie sich selbst als Abgeordnete kontrollieren muss.  Die konkret organisierte Demokratie, also etwa das Wahlrecht, ist insbesondere in Deutschland Voraussetzung für Checks and Balance. Die Weimarer Verfassuung hätte Deutschland vor der Flüchtlingskrise 2015 bewahrt, allein schon deshalb, weil eine Angela Merkel nie Präsidentin geworden wäre. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine Präsidialdemokratie wie in den USA für Deutschland eindeutig besser wäre.

Wally Wallner / 19.01.2020

Super Artikel. Nur kommt nun das Problem mit der Umsetzung. Wer von der berufstätigen Bevölkerung kann offen opponieren, ohne seine eigene Zukunft / Karriere und die seiner Familie zu gefährten? Zeit hätten Rentner / Pensionäre, ohne Gefährtung einer Karriere, die eh schon vorbei ist. Aber da haben die Meisten Medien und die jungen Parteisoldaten lautstark schon ganze Vorarbeit geleistet, indem man die Begriffe “Boomers”, “alte weiße Männer”, ” Oma als Umweltsau” etc. eingeführt hat und dieser Bevölkerungsgruppe unterstellt, es geht ihr nur um Billigfleisch, Überwintern auf Mallorca, auf Kreuzfahrten die Renten verjubeln etc. Vielleicht müßten wirklich namhafte Persönlichkeiten, die man nicht so leicht mundtot machen kann (wie z. B. eine größere Gruppe der Achse -Autoren (unter Anführung v. Hrn. Broder / Frau Legsfeld, Hr. Steinhöfel etc. zu regelmäßigen Demos aufrufen im Hinblick auf #20 GG. Ich bin überzeugt, dass sich in kürzester Zeit relativ viele Bürger anschließen würden. Das von einem solchen Demo-Zug keine Gewalt ausgeht bzw. gehen darf versteht sich von selbst. Aber ich denke, bei dem angesprochenen Klientel (Achse-Leser etc.) und den Führungspersönlichkeiten wäre dies gewährleistet. Obwohl überparteilich gestartet. Könnten sich echte Demokraten aus allen Parteien anschließen - das gemeinsame Ziel muß ausschlaggebend sein. Wäre interessant, wie die Presse / Medien diese Demos wahrnehmen würden. Provokateure, Hetzer und Randalierer sollten von der friedlichen Masse aussortiert und der Polizei ausgeliefert werden. Ja - ich glaube noch an die Demokratie und demokratische Bewegungen außerhalb der Regierungs- und denen nahestehenden Parteien. Ich wäre dabei!

Hans-Peter Dollhopf / 19.01.2020

Herr Rothenberg, diese Analyse betrachtet den Tatbestand des Verlustes der demokratischen Kontrolle über die uns beherrschende Exekutive isoliert als Effekt des korrumpierten und demokratie-defizitären Parteienstaatsunwesens. Parallel haben wir aber den dem Volkssouverän verpflichtete nationale Kontrolle aushebelnden Knebelvertrag an den selbstherrlichen Brüsseler Machtapparat, der gleichzeitig supranationaler Erholungs- und Holiday Park der bundesdeutscher Parteien ist. Und dann zusätzlich auch noch die NGOs, die zumeist nichts anderes sind als nicht demokratisch legitimierte und darum parlamentarisch nicht kontrollierbare Vorfeld-Organisationen genau dieser Parteien (wie die DUH für die Grünen, Attac für Die Linke, um nur zwei von Hunderten dieser Wehrsportgruppen zu nennen) an der Backe. Mit der To-do-Liste aus diesem Artikel allein kriegen wir diese beiden weiteren Antagonisten der legitimen demokratischen Herrschaft nicht in den Griff und scheitern damit auch am Bändigen des außer Rand und Band geratenen Parteienstaates. Also: Es sind mindestens drei gleichzeitige Brandherde, die den Großbrand bilden!

Detlef Fiedler / 19.01.2020

Unsere ewige, einzigartige Kanzlerin, die Führerin der Partei und des Volkes, unbesiegbare und immertriumphierende Generalin, lenkender Stern des 21. Jahrhunderts, Symbol und Garant der Einheit des Vaterlandes, allwissende Genossin und überragende Person, perfekte Verkörperung des Erscheinungsbildes das eine Führerin haben muss, Sonne der kommunistischen Zukunft und Marschall der revolutionären Streitkräfte, Große Sonne der Nation und Weltführerin unserer Zeit, glorreiche und brilliante Frau die vom Himmel abstammt, die höchste Verkörperung der revolutionären kameradschaftlichen Liebe, der lenkende Sonnenstrahl unseres Landes und der ganzen Welt, Vordenkerin der Revolution und Grosse Frau der Tat, die Oberste Führerin unserer Nation, Ihre Exzellenz Frau Dr. Angela Dorothea Merkel!

Wolfgang Kaufmann / 19.01.2020

Für bestimmte Menschen sind Regeln nur eine unverbindliche Handlungsempfehlung. Sobald es spezifische Gründe gibt, kommt hingegen das Bauchgefühl zum Tragen, und die Standardausrede heißt „Ja, aber…“. – Jeder Admin kennt die Mitarbeiterin, die auf das virenverseuchte Attachment klickt, denn: „…ich wollte ja nur wissen“. Jeder kennt die Kollegin, die gegen die Regeln verstößt, weil sie es ja gut meint. Jeder kennt die Autofahrerin, die permanent links fährt, weil es bequemer ist. – So funktioniert Weiberherrschaft; und wer das große Mimimi nicht mitspielt, gilt als Alter Sack und Dinosaurier, der seinen Kolleginnen in den Rücken fällt. – Was eine autonome Frauengruppe in wenigen Minuten anrichten kann, lässt sich googeln unter dem Stichwort Helge Ingstad: Totalverlust aufgrund weiblicher Inkompetenz auf der Brücke; es wurden elementarste Regeln der Nautik missachtet. Auch der Schaden an der MS Deutschland lässt einen Totalverlust befürchten.

Gudrun Dietzel / 19.01.2020

Herr Rothenberg, das, was Sie hier juristisch unterfüttern (danke dafür), habe ich gerade in Höhlers Buch “Angela Merkel Ein Requiem” erfahren. Der Zeitpunkt Ihrer Einlassung hier auf der Achse hätte besser nicht gewählt werden können. So weiß der geneigte Leser sich und mit dem, was er rezipiert, auf der rechtlich richtigen Seite.

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