Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle unregelmäßig den „Leserkommentar der Woche“.
Diesmal ist es ein Kommentar zum Beitrag „Deutsche Demokratische Richterwahl“ von Peter Grimm.
Leserin Christiane Neidhardt schreibt:
Es gibt ein noch viel größeres „Trauerspiel“ als die Nominierung und Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Das spielt sich ziemlich unbemerkt von der Öffentlichkeit alle 6 Jahre ab. Da werden nämlich die Richter für den Europäischen Gerichtshof EuGH nominiert und gewählt. Das erfolgt durch die nationalen Regierungen der EU. Die Bundesregierung benennt deutsche Richter für den EuGH im Einvernehmen mit dem Richterwahlausschuss. Der Richterwahlausschuss besteht aus 16 zuständigen Ministern der Bundesländer und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern des Bundestages – DIE ABSTIMMUNG IST GEHEIM! Der EuGH entscheidet allein zum Beispiel über Angelegenheiten des Asylrechts. Jüngste Urteile des EuGH haben Kriterien für sichere Herkunftsländer verschärft und das Asyl für „geschlechterspezifische Verfolgung“ gestärkt.
Der EuGH entscheidet auch über Fragen „des Klimaschutzes“. Gerade erst hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein unter Berufung auf ein Urteil des EuGH letztinstanzlich entschieden, daß von VW verwendete Abschalteinrichtungen illegal sind – „Artikel LTO 25.9.25 Millionen Dieselfahrzeugen droht Rückruf“ – und Stilllegung. Diese Nachricht und die damit verbundenen Folgen sind bei den Qualitätsmedien und den betroffenen Kfz-Besitzern noch nicht so richtig angekommen. Die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts ist im Hinblick auf die Wahl der Richter des EuGH geradezu vorbildlich und transparent. Im EuGH gibt es 27 Richter, je einer für jedes EU-Land. Also Malta einen Richter, Zypern einen, Luxemburg einen, Litauen einen, Lettland einen etc. und Deutschland stellt auch einen Richter. In Luxemburg am Sitz des EuGH wird so also terminal über die Rechtsordnung entschieden, die für Deutschland verbindlich ist. Insoweit sind die Wahlen der Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr relevant. Kennt jemand die Namen und Biographien der Richter des EuGH und den des deutschen Richters und seine Biographie? Viel Spaß beim Recherchieren im Internet!
Zum Hintergrund: Leserkommentare dienen nicht nur dem Gedankenaustausch, sondern ergänzen mitunter die dazugehörigen Texte um neue Aspekte und geben ein Bild der Stimmungslage. Leserkommentare sind dabei nicht repräsentativ für die Leserschaft, viele Achgut-Leser stehen beispielsweise im Berufsleben und haben gar keine Zeit oder haben Scheu, sich öffentlich zu äußern. Umso mehr freuen uns sachliche und im Ton konziliante Zuschriften, die entsprechend unserer Netiquette ruhig kritisch sein können, aber nicht verletzend sind. Die Redaktion freut sich dabei ganz besonders über Kommentare, die eigentlich selbst eigene, kleine Texte sind.
Jetzt ist auch die Justiz am Klimaarsch.
Ich bin der Meinung, dass das Problem an der Wurzel herausgerissen werden muss. Das Problem ist nicht allein die fehlende oder vielleicht vorhandene Transparenz bei der Richterwahl. Das Problem ist die Wahl der Richter durch amtierende Politiker. In einem „System“, wo möglichst viele Spitzenpolitiker in voller Absicht durch einen niemals von jemandem autorisierten „Deep State“ aus korrupten Systemschergen, die gegen Geld ihre eigene Großmutter an jeden international dahergelaufenen Profiteur verkaufen, in voller Absicht gegen Geld erpressbar gehalten werden, wählt nicht mehr das Volk oder deren „Vertreter“ die Richter, sondern irgendwer anders mit seinem dicken Portemonnaie. Die Richterwahl gehört basisdemokratisch ins Volk gelegt. In Deutschland wie auch in der EU. Sonst hört das Problem mit der Fremdsteuerung nie auf.
Danke Frau Neidhardt, das war mir so gar nicht klar.
Wir lassen zu, dass unsere „ein-paar-Wählerprozent-Regierungen“ dieses Land mit all seinen „erkämpften“ und „entwickelten“ Errungenschaften – verschachern?! Verschachern an undemokratische – keinem paritätischen Wählerwillen untergeordneten Gremien oder so etwas bei der EU? --- Sind „EU-Posten“ einmal eingerichtet dann besteht das vorderste Interesse erst recht darin, sich selber auszubreiten. Mit der Beteiligung vieler Abhängiger geht das doppelt gut. Man „organisiert“ sich so, dass der Wille der Mitgliedsvölker UNINTERESSANT ist. Die Völker, die arbeitenden Steuerzahler werden ausgeblutet, die demokratiegläubigen Wähler werden verarscht. Eine Frau v.d. Leyen wurde rechtskräftig verurteilt. Es interessiert sie nicht. -- Ich äußere mal die Vermutung, dass sie selbst und ihre „Lieben“ bei der Wahl der Neuen obersten Richter taktischen Einfluss nimmt. Wie lächerlich ist es, dass Zypern / Luxemburg usw die gleiche Anzahl an Stimmen haben wie Deutschland wenn es darum geht, ob Deutschland verpflichtet ist, deren marode Banken mit Steuergeld retten zu müssen. Und auch weiteren solchen Unsinn. Unfassbar wie wir verkauft wurden und werden!
In Abwandlung eines Bonmots von Karl Kraus: das Wort Ausschuss hat einen Beigeschmack von Wahrheit!
Deshalb wollten die Briten raus aus der EU, sie dulden keine höhere multinationale Instanz über ihrer nationalen. Und deshalb sind sie auch dem Euro und Schengen nie beigetreten. Es ist eine Frage der Souveränität. Mit Blick auf Deutschland müsste eine Unterordnung des BVerfG aber auch so verfassungswidrig sein und damit nichtig.
Der Beitrag ist wirklich ernüchternd gut.