Redaktion / 27.07.2024 / 13:00 / 6 / Seite ausdrucken

Leserkommentare der Woche: Manche Kläger müssen niemals zahlen

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle regelmäßig den „Leserkommentar der Woche“.

In Joachim Steinhöfels Beitrag Der Staat gegen Julian Reichelt ging es um den Versuch der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung, Ferda Ataman, dem Nachrichtenportal NIUS die Berichterstattung über einen skandalösen Brief Atamans an eine Bürgerin gerichtlich untersagen zu lassen. Der Bericht würde „die Arbeit und die Funktionsfähigkeit der Antidiskriminierungsstelle nachhaltig und gravierend beeinträchtigen“.

Das Anliegen blieb in beiden Instanzen, beim Landgericht Berlin und beim Kammergericht, erfolglos. Rechtsanwalt und Achgut-Autor Steinhöfel, der NIUS in diesem Verfahren vertreten hatte, schrieb dazu: „Die umstrittene Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman wird schmerzhaft lernen müssen, was Meinungsfreiheit bedeutet. Machtkritik gehört zum freiheitlichen Staat, und daran wird auch diese Bundesregierung nichts ändern.“

Leser Paul Franklin weist darauf hin, dass es der Klägerin aber vielleicht nicht so sehr darauf ankommt, den Prozess zu gewinnen, sonders dass es hierbei um sogenannte Lawfare geht:

„Ziel der Lawfare ist es nicht, zu gewinnen. Ziel der Lawfare ist es 1) mit den eigenen unbegrenzten Mitteln und Ressourcen des Staates die begrenzten Mittel und Ressourcen unliebsamer Gegner maximal zu belasten und 2) durch Einschüchterung und die Drohkulisse möglicher Strafen eine Verhaltensänderung zu erzwingen, nicht nur bei den Angeklagten, sondern auch bei allen anderen, die zuschauen. Selbst wenn 2) bei Reichelt oder Trump nicht funktioniert, so ist 1) stets erfolgreich. Die Zeit und Kraft, die für diese sinnlosen Klagen aufgewendet werden muss, kann auch durch Kostenübernahme nicht mehr nachträglich genutzt werden. Dieses war der n-te Streich, doch der nächste folgt sogleich.“

Leserin Gabriele Klein ergänzt:

„Der Verlierer ist der Steuerzahler, der die Rechtsstreitigkeiten dieser staatlichen ‚Prozesshasen‘ die ihn dreist zu entmündigen suchen, letztlich bezahlt. Das steuerfinanzierte Budget für Rechtsstreitigkeiten gehört solchen Kreisen entzogen. Sie sollten solche Prozesse, wenn sie diese verlieren aus eigner Tasche bezahlen, alles andere halte ich für einen Mißbrauch. Es kann ja wohl nicht angehen, dass der Prozessgegner (im Grunde der Steuerzahler)  sowohl beim Verlieren als auch beim Gewinnen der Rechtsstreitigkeiten betr. seiner Grundrechte am Ende die Zeche für Prozesse übernimmt, von denen ich vermute, dass sie in einem privaten Fall keine einzige Rechtsschutzversicherung übernehmen würde.“

Zum Hintergrund: Leserkommentare dienen nicht nur dem Gedankenaustausch, sondern ergänzen mitunter die dazugehörigen Texte um neue Aspekte und geben ein Bild der Stimmungslage. Leserkommentare sind dabei nicht repräsentativ für die Leserschaft, viele Achgut-Leser stehen beispielsweise im Berufsleben und haben gar keine Zeit oder haben Scheu, sich öffentlich zu äußern. Umso mehr freuen uns sachliche und im Ton konziliante Zuschriften, die entsprechend unserer Netiquette ruhig kritisch sein können, aber nicht verletzend sind. Die Redaktion freut sich dabei ganz besonders über Kommentare, die eigentlich selbst eigene, kleine Texte sind.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leserpost

netiquette:

Benedikt Scherer / 27.07.2024

Dennoch: die überwältigende Mehrheit der Souveräne dieses Landes haben diese Politiker frei und geheim, wieder und wieder gewählt. Und hier findet kein wesentliches Umdenken statt. Die Aufklärung hoffte auf die Demokratie, hat sich aber bei der wichtigsten Voraussetzung dafür maßlos überschätzt. Demokratie ist nicht vorstellbar ohne den mündigen Bürger, der sich “traut”, selbst zu denken. Und dieses Speziess ist am Aussterben. Und sollte sie je wieder zahlreicher werden, wird sie nur feststellen, dass sie längst unwiderruflich in einem totalitären Staat leben muss, am wahrscheinlichichsten in einem Shariastaat.

Andrea Lorenz / 27.07.2024

Wenn es nichts kostet, kann man ja mal einen Versuch starten, irgendwelche missliebigen Dinge untersagen zu lassen oder eigene Interessen gerichtlich durchzusetzen. Denn leider sind unsere (überforderten?) Gerichte nicht unfehlbar, sondern es kommt immer öfter zu unverständlichen Urteilen. Neben Wohnen, Bahn und Straßen, Gesundheitssystem oder Verteidigung scheint auch unser Rechtssystem recht abgenutzt zu sein und einer Stärkung bedürftig.

Bertram Scharpf / 27.07.2024

Meine Rede. Frau Ataman und Frau Paus werden aus dieser Niederlage den Schluß ziehen, ihr einziger Fehler wäre, sie seien bisher zu gutmütig gewesen. Mit verschärften Maßnahmen beim nächsten Mal ist zu rechnen.

Rainer Niersberger / 27.07.2024

Aehnliches gilt uebrigens auch fuer Aktionen wie die gegen Compact. Es geht um Einschüchterung und Abschreckung, denn in der Regel will keiner Objekt derartiger, interessant inszenierte Aktionen unter medialer Begleitung werden. Unabhaengig davon, ob er irgendwann danach vor Gericht gewinnt. Worueber nicht mehr berichtet wird. Die Zeit bis dahin will von den Betroffenen auch materiell ueberbrueckt werden, was angesichts der Schikane nicht leicht ist, und ansonsten gilt, Irgendetwas bleibt immer hängen oder Irgendetwas wird schon dran sein.  Die soziale Vernichtung ist gefragt. Vorerst. Ein in totalitaeren bzw faschistischen Systemen uebliches Vorgehen.  Zumindest solange, bis das System die legalen Grundlagen fuer diese Aktionen selbst geschaffen hat. Dann hat sich auch die Frage der Rechtsmittel erledigt.  Nur eine Frage der Zeit.  Ein Blick in die Geschichte und andere Laender muesste genuegen, aber wer macht das schon. Noch sind andere betroffen. Sogar ” Rechte”. Das passt.

Thomin Weller / 27.07.2024

Lawfare ist die typische Methode von Opus Dei und Scientology.

Thomas Szabó / 27.07.2024

Diese inspirierenden Leserkommentare wären einen Achse-Artikel wert.

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