Redaktion / 04.01.2025 / 13:00 / 5 / Seite ausdrucken

Leserkommentar der Woche: Der Unterschied zwischen Beleidigung und Kritik

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle regelmäßig den „Leserkommentar der Woche“.

Diesmal ist es ein Kommentar zu Okko tom Broks Beitrag: „Die hohe Kunst der Beleidigung“.

F. Auerbacher schreibt:

Im Kern ist die Unterscheidung zwischen Beleidigung und Kritik ganz einfach: Beleidigungen sind darum keine Kritik, weil sie sich nicht auf eine (politische) Handlung beziehen, welche auch anders erfolgen könnte. Sie sind meist auf die Person bezogen: A….loch ist das bekannteste Beispiel. Kritik, auch ätzende Kritik, bezieht sich auf Handlungen. Ein paar Beispiele von dem Kellner, der bekanntermaßen scharfe Gerichte serviert (ich bin sicher, dass die meisten Leser wissen, wen ich nun zitiere): „der vollgefressene XY“, „Pommespanzer“, „ein Gesicht, das nur eine Mutter schön finden kann“, „ungewaschenes Kind“  etc. sind einfach Beleidigungen. Dagegen sind: „das verbale Außenmassaker“,  „Senilus“ und „die linksradikale XY“ Kritik, weil sie nicht auf die Person als Mensch, sondern auf das politische Handeln der Person gerichtet sind. Ich begrüße durchaus, dass Bemerkungen der ersten Gruppe, Beleidigungen. mit heftigen Geldstrafen belegt werden. Nur um nicht falsch verstanden zu werden: 11000 Euro ist schon OK, wenn das Einkommen entsprechend ist. Aber Hausdurchsuchungen - insbesondere bei klarer Beweislage – sind ein Anschlag auf die Meinungsfreiheit. Die Bemerkungen der zweiten Gruppe sind in meinen Augen z.T. herrliche Schöpfungen der Kreativität und verdienen Applaus und Anerkennung. Nur der Vollständigkeit halber: es gibt natürlich eine graue Übergangszone. Ist „Schwachkopf“ nun eine Beleidigung (der Mann hat ja immerhin promoviert) oder Kritik (ein Fachminister, dem elementare Kenntnisse seines Fachs fehlen, könnte schon schwach im Kopf sein). Auch „Hohlbratze“, „zu oft an die Zimmerdecke geknallt“ und ähnliches ist nur indirekte Kritik. Hier sollte die Rechtsprechung Klarheit verschaffen. Ich denke, man müsste mit solchen Bemerkungen leben können.   

Zum Hintergrund: Leserkommentare dienen nicht nur dem Gedankenaustausch, sondern ergänzen mitunter die dazugehörigen Texte um neue Aspekte und geben ein Bild der Stimmungslage. Leserkommentare sind dabei nicht repräsentativ für die Leserschaft, viele Achgut-Leser stehen beispielsweise im Berufsleben und haben gar keine Zeit oder haben Scheu, sich öffentlich zu äußern. Umso mehr freuen uns sachliche und im Ton konziliante Zuschriften, die entsprechend unserer Netiquette ruhig kritisch sein können, aber nicht verletzend sind. Die Redaktion freut sich dabei ganz besonders über Kommentare, die eigentlich selbst eigene, kleine Texte sind.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leserpost

netiquette:

A. Ostrovsky / 04.01.2025

Hochinteressant: Senilus zielt auf eine Handlung, aber Pommespanzer auf eine Person? Und soll man den Namen eines Menschen immer wieder systematisch verunstalten? Ich weiß nicht, auf wen sich Senilus bezieht. OK. Senilius wäre dann aber schon beleidigend? Oder Senilsky?

A. Quesseleit / 04.01.2025

In Ian Kershaws Hitler-Biographie wird ein Moment genannt (aus dem Gedächtnis paraphrasiert), in dem jemand Hitler fragt, ob man ihm ins Hirn geschissen hätte. Nachdem das ja doch wohl ein Paradebeispiel für vorauseilende Zivilcourage sein sollte, mit der doch allen Anfängen gewehrt werden muß...doch, doch, würde ich dem unrasierten Bundesmärchenonkel gegenüber stehen, wäre ein “Schwachkopf” das Mindeste, was dieser Schwachkopf von mir zu hören bekäme. Und was bei der Innen-Nänzie passieren würde, kann ich hier nicht schreiben. Aber a la Bud Spencer “Schelle links, Schelle rechts” dürfte in die richtige Richtung gehen.

Emil.Meins / 04.01.2025

Nur zur Klarstellung: “Ist „Schwachkopf“ nun eine Beleidigung (der Mann hat ja immerhin promoviert)” ==>Der Satz in Klammern zeigt das ganze Dilemma: Promoviert zu haben, sagt grundsätzlich überhaupt nichts dazu aus, über welche geistigen Kapazitäten, Wissen und Kenntnisse jemand verfügt. Er hat lediglich ein Studium absolviert und dann eine “Doktorarbeit” vefaßt. Zum einen soll es ja die bekannten “Fachidioten” geben, die neben einem sehr begrenzten Thema keine große Ahnung haben. Es sollen schon plagiierte Arbeiten vorgelegt worden sein, manche lassen sich ihre Werke von Ghostwritern schreiben. Außerdem sind sogar oft die Themenstellungen auf dem Niveau von Hausarbeiten. Unsere EU-Uschi hat ja ihren Doktor mit einer Arbeit zur Unterwassergeburt gemacht, einem hochgradig erregenden Thema, das selbstverständlich höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Auch Karl Lauterbach ist mit großem Wohlwollen und einiger Trickserei zu seinen akademischen Meriten gekommen. Die Folgen verspüren wir ja alle, irgendwie…. Und trotzdem empfindet der Normalbürger immer noch heilige Ehrfurcht, wenn sich einer Dr. nennt, und steht im Geiste erstmal in Habacht-Stellung vor der “Geistesgröße” vor ihm. Weshalb ja auch unsere Politiker so versessen sind, an den begehrten Dr. zu kommen, wie auch immer. Und aus diesem Grund kann auch ein Schwachkopf den größten Unsinn erzählen, die Leute stehen mit offenem Maul da und bewundern ihn. Irgendwie klingt es ja gut, was er sagt, und als Dr. ist er ja klug, und wird wissen, wovon er redet auch und gerade, wenn man es selbst nicht versteht. So, in etwa: “Die volizipiale Intrusionsresistenz ergonischer Replikationssysteme bionischer Prostatenz ist individuell verifizierbar durch periklitische Validierung singulärer Perimeter durch temporäre Extrapolierung vitaler Systemkonstanten. Das kann nur durch permanente Exprimierung valider Termini generischer Interdependenzen des gesamten Systemkomplexes abgebildet werden.” Hört sich gut an…

Gert Lange / 04.01.2025

Es ist kennzeichnend für diesen autokratischen Parteienstaat, dass sich Politiker des Rechtstaates bedienen dürfen (den sie zuvor für sich schützend ausweitend geschaffen haben - § 188 StGB), um Kritik per Umdefinition zu einer erhöht strafbewehrten Beleidigung zu machen. Gleichzeitig haben sie sich freigestellt von jeglicher Haftung für Taten und Untaten an Volkes Wohlfahrt, Freiheit, Gesundheit, Sicherheit und Demokratie. Das ist doch totalitäre Willkür, oder?

Rainer Niersberger / 04.01.2025

Man kann es, das ( Straf) recht hilft dabei, noch einfacher machen. Die Beleidigung ist tatbestandlich gegen eine Person gerichtet, die Kritik gegen deren Verhalten.  Allerdings ist damit das Problem dieses Landes nicht geloest, das sich in der seltsamen Sichtweise auf das unschickliche “ad personam” aeussert.  Entstanden in der Phase, als es schick wurde zu betonen, dass das “Du” als Person immer “OK” war und ist, seine Handlungen aber nicht. Man trennte ” sozialpädagogisch zeitgeistmaessig links   2 Aspekte, die dazu fuehren wuerden, dass der Fuehrer als” Mensch”, der er ohne Zweifel war, von seinen Taten zu trennen ist. Bei der Strafe wird diese mit Verlaub biopsychologisch voellig unsinnige Trennung natuerlich schwierig.  Das Verhalten eines Menschen faellt immer noch nicht vom Himmel, es ist Ausfluss seiner Person. Man kann es u. a. am machthabenden Politpersonal erkennen, egal ob bei “Mutti “oder ihren Nachfolgern. Die Handlungen des Herrn Habeck sind von seiner besonderen mentalen Verfasstheit nicht zu trennen.  Ebensowenig wie bei Baerbock, Faeser, Scholz, Lauterbach und den ganzen Rest des “Gruselkabinetts”. Das Kernproblem besteht nicht in dem, was aus diesen Geistern zwangsläufig herauskommt, sondern was in ihnen steckt oder auch fehlt.  Es ist sinnlos, von einem Dummen Ergebnisse a la Einstein oder von einem psychisch Gehandicapten ” normales” Verhalten zu erwarten.  Das ist die allgemeine Beschreibung eines Ideologen. Und naiv ist es, von einem Kriminellen mit einem klaren Plan und Ziel zu erwarten, er wuerde ihn aufgeben, solange er von seiner moeglichen Umsetzung ausgeht. Natuerlich sichert sich ein Regime aus diesen Vertretern gegen Widerstand oder Angriffe ab, zunaechst, in der Uebergangsphase, legal ( istisch),§ 188 plus ” Polizei”,  spaeter auch etwas handfester. Die vermeintliche “Empfindlichkeit” der Damen und Herren ist nicht nur psychopathologischer, sondern auch machttaktischer Natur. Totalitaere sind “so”.

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