Der Anschlag in London, die Massenpanik in Turin, die Terrorwarnung bei Rock am Ring sowie zahlreiche angeblich vom Ramadan verursachten Randalen und Gewaltaten, haben die verhinderte Abschiebung eines jungen Afghanen in Nürnberg schon wieder weit in den Hintergrund gerückt. Ich möchte diesen Fall aber noch einmal aufgreifen, weil er exemplarisch zeigt, was in Deutschland schief läuft.
Die dramatischste Berichterstattung über dieses Ereignis lieferte die „Süddeutsche“. Unter der martialischen Überschrift: „Wer aus dem Klassenzimmer abschiebt, hat jedes Gefühl für Menschlichkeit verloren“, verbreitet das Blatt einen Kommentar, der alle Kriterien einer ausgewachsenen Zeitungsente erfüllt. Es werden weder die Fakten noch die Hintergründe des Falls erläutert, sondern es wird Stimmung gemacht – gegen die Polizeibeamten und damit den Rechtsstaat: „Da flimmern etwa eine Stunde vor Unterrichtsbeginn diese Bilder aus Kabul aufs Smartphone, ganze Straßenzüge sind zerstört. Dann ertönt der Gong und es marschieren Polizeibeamte ins Schulgebäude, die einen Menschen abholen wollen, der genau dort hingeschickt werden soll.“
Kein Wort darüber, dass der 20-jährige „Schüler“ vorher sechs Mal nicht in seiner Wohnung angetroffen wurde. Kein Wort darüber, dass der junge Mann vorher jahrelang nicht mit den Behörden kooperiert hat. Keine Nachfrage, warum er in einer Berufsschule saß. Eine Lehre als Fliesenleger war bereits beendet, über eine andere Lehrstelle sollte erst am Freitag nach dem Abschiebungsversuch ein „Interview“ geführt werden, wie der Anwalt des Afghanen mitteilte. Er hatte also keine Lehrstelle. Was hat er in der Schule gemacht, wenn er dort nicht für eine Ausbildung war?
Die "Süddeutsche" umgeht auch die heikle Frage, wer eigentlich die Blockade gegen die Abschiebung veranstaltet hat. In den ersten Meldungen der Medien hieß es, die Mitschüler hätten das organisiert, später wurde eingeräumt, dass mindestens 50 Linksradikale zur Stelle waren, denen sich einige Schüler angeschlossen haben sollen. Kein Wort über die verletzten Polizisten. Einem wurde sogar ein Zahn ausgeschlagen. Auf Seiten der „Demonstranten“ gab es keine Verletzten. Nur hinterher wurde verbreitet, auch ein Demonstrant habe Prellungen erlitten. „Diese jungen Menschen haben so gehandelt, wie jemand handelt, der sich als Mensch ernst nehmen will“, kommentiert die „Süddeutsche“ das Geschehen.
Etwas mulmig scheint dem Autor bei seinen markigen Worten doch gewesen zu sein, deshalb erklärt er am Ende die attackierten Beamten auch zu Opfern. Nach der irren Logik dieses Artikels sind es Opfer, „die entweder den Überblick oder jedes Gefühl für Mitmenschlichkeit verloren“. In solche Widersprüche verwickelt man sich, wenn man die Realität koste, was es wolle, für die eigenen ideologischen Zwecke verdreht.
Ein Dokument des Versagens
Fragen wirft auch das Verhalten der Vorsitzenden von „Mimikri“ auf, des Vereins, der sich seit Jahren um den Afghanen kümmerte. Aufgefallen ist mir die Vorsitzende Dagmar Gerhard, deren Erklärung in voller Länge auf der Homepage von „Mimikri“ zu finden ist. Es heißt darin:
„Er hat sich verhalten wie alle Flüchtlinge: Sie reisen illegal ohne Passdokumente ein, weil es keine andere Möglichkeit gibt. Sobald sie nach Grenzübertritt einen Asylantrag stellen, erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung und haben einen legalen Aufenthalt in Deutschland. Diese Aufenthaltsgestattung gilt solange, bis das Asylverfahren rechtskräftig entschieden ist, auch noch während eines eventuellen Klageverfahrens. Danach erhalten sie bei positivem Ausgang eine Aufenthaltserlaubnis, bei negativem Ausgang die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung. Ist die Ausreise nicht möglich, weil zum Beispiel kein Pass vorhanden ist, wird die Abschiebung ausgesetzt und sie erhalten eine Duldung. Auch der Besitz einer Duldung kommt einem legalen Aufenthalt gleich.“
Dies ist ein Dokument des Versagens in der Flüchtlingspolitik. Wer diese „Flüchtlinge“ wirklich sind, scheint für die Behörden nicht nachprüfbar zu sein. Von der Geburtsurkunde, die der Afghane schließlich vorlegte, fertigte die Behörde…“nur eine Kopie für die Akte an, da sie in der Regel nicht überprüfen kann, ob diese Dokumente echt sind“. Weiter heißt es: „Abgelehnte Flüchtlinge werden von den Behörden in regelmäßigen Abständen (alle 3 Monate oder monatlich) aufgefordert, sich ihren Pass zu besorgen, damit man sie abschieben kann.“
Allerdings stellen die Botschaften der betreffenden Länder keine Pässe aus, weil sie angeblich nicht nachprüfen könnten, ob es sich um einen Staatsbürger handelt, oder nicht. Nur wenn sich ein Bleiberecht in Deutschland abzeichnet, ist auch der Pass kein Problem mehr. Warum sich der deutsche Staat derart vorführen lässt, ist rational nicht mehr erklärbar. Da fällt einem nur der Shakespearsche Stoßseufzer ein: „Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode“. Der Hinweis, der Schützling von „Mimikri“ habe sich verhalten wie alle, wirft ein Schlaglicht darauf, wie sich die rechtsstaatlichen Maßstäbe verschoben haben und welche Zustände seit der unkontrollierten Einwanderung von Millionen jungen Männern offenbar als normal gelten. Auf der Wache drohte der junge Afgane nach Angaben der Polizei dann auch noch: „In einem Monat bin ich eh wieder hier und bringe Deutsche um.“
Bei "Mama Deutschland" keinen Respekt gelernt?
Was die Randale bei der geplanten Abschiebung betrifft, hüllt sich die Vorsitzende in Schweigen. Sie beteuert nur, dass sie dem jungen Mann glaubt, wenn er sagt, er habe die verheerende Drohung, wiederzukommen und Deutsche umzubringen, nicht ausgestoßen. In einer zweiten Erklärung des Vereins steht dann allerdings, der Mann könne sich nicht daran erinnern, und wenn die Morddrohung gefallen sein sollte, tue es ihm leid. In beiden von Mimikri veröffentlichten Erklärungen findet sich kein Wort des Bedauerns über die verletzten Polizisten. Statt dessen gibt es Schuldzuweisungen an die Behörden. Es wird ihnen und der Regierung Lüge und Unfähigkeit unterstellt. Angeblich könnte man auf der Behörde einen Pass nicht von einer Geburtsurkunde unterscheiden.
Warum hat der angeblich so gut integrierte und Deutsch sprechende Mann der Behörde nicht erklärt, was er ihr vorlegt? Hat er bei „Mama Deutschland“, so wird die Vorsitzende genannt, nicht gelernt, dass es ein Zeichen des Respekts vor der aufnehmenden Gesellschaft ist, zu kooperieren? Hat der Verein jahrelang nicht bemerkt, dass sich der Mann den Anforderungen der Behörden immer wieder verweigerte? Ist es wirklich glaubwürdig, dass er mehrfach beim Konsulat vorgesprochen haben soll, um einen Pass zu erhalten, aber leider, leider, keinen Nachweis darüber erbringen kann?
In der Erklärung des Vereins heißt es: Er „bestreitet, dass er Formulare zur Passbeantragung vor den Augen der Behördenmitarbeiter zerrissen hat. Von ihm verlangte Erklärungen (Belehrung) darüber, dass er freiwillig der Ausreiseaufforderung nachkommt, hat er vor Ort nicht unterschrieben, sondern wollte dies zunächst mit seinen Betreuerinnen besprechen und dafür das Schreiben mitnehmen.“
Was sagen die Geldgeber?
Jetzt wird es interessant. Was hat er mit der Betreuerin besprochen, was hat die ihm geraten? Warum war er nicht mehr in seiner Unterkunft anzutreffen? Wo hat er übernachtet? Wer hat die Linksradikalen benachrichtigt, die dann die Blockade veranstaltet haben? Das sind Fragen, die das Rechtsstaatsverständnis der Betreuerin, der Vorsitzenden und des Vereins berühren. Von den Linksradikalen weiß man, dass sie die Flüchtlinge instrumentalisieren, um das „System“ zu Fall zu bringen. Wie sieht das der Verein, der es nicht für geboten hält, sich von der linksradikalen Randale und ihren verletzenden Folgen zu distanzieren?
Die zahlreichen Geldgeber des Vereins, von den Lions- und Rotaryclubs in Nürnberg, über die Sparkasse und Unternehmen, bis hin zu staatlichen Förderern, sollten sich diese Frage auch stellen. Wer evaluiert eigentlich die Arbeit der Flüchtlingshelfer?
In einer Demokratie geht es nicht darum, das Wort der Obrigkeit koste, was es wolle, in die Tat umzusetzen, sondern den Rechtsstaat zu schützen, der die notwendige Voraussetzung von Demokratie ist. Notfalls übrigens auch gegen die Obrigkeit.
Nähere Informationen zu dem Fall u. a. hier: DIE WELT