Der Paragraf 218, seit Jahrzehnten ein Reizthema zwischen Linken und Konservativen, bleibt damit in der neuen Legislaturperiode bestehen.
Die Abschaffung des Abtreibungsparagrafen 218, womit Abtreibungen ungeborener Kinder grundsätzlich legal geworden wäre, ist für diese Wahlperiode wohl endgültig gescheitert. Die FDP will eine Sondersitzung des Rechtsausschusses nach der Expertenanhörung an diesem Montag nicht mittragen, wie der stellvertretende Ausschussvorsitzende Thorsten Lieb (FDP) dem Nachrichtenportal T-Online bestätigte. Damit dürfte angesichts der ablehnenden Haltung von AfD und CDU/CSU eine Mehrheit dafür fehlen.
Eine Sondersitzung wäre die Voraussetzung dafür, dass der Gesetzentwurf im Plenum zur Abstimmung gestellt werden könnte. „Herr Lieb kann bestätigen, dass die FDP einer Sondersitzung des Rechtsausschusses nicht zustimmen würde“, teilte das Bundestagsbüro des FDP-Rechtspolitikers auf Anfrage mit.
Der Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe von 328 Abgeordneten sah vor, dass bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche ein Abbruch der Schwangerschaft grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein soll. Krankenkassen sollten den Plänen zufolge Abbrüche finanzieren können. Eine Mehrheit von 367 Abgeordneten wäre nötig gewesen. Da auch Teile der FDP für Abtreibungslegalisierung sind, und auch als Teil der Ampel „progressive“ Themen mitgetragen hatten, hatte die Gruppe eine Mehrheit für die generelle Legalisierung der Abtreibung erhofft.