Ende letzter Woche hatte ein Schreiben des Gesundheitsamtes des Landkreises Potsdam-Mittelmark an die Eltern eines Kindes, mit dem Quarantäne angeordnet wurde, wegen seines Tones für Aufmerksamkeit gesorgt. Darin heiße es: "Sollten Sie den der Absonderung für Ihr Kind betreffenden Anordnungen nicht nachkommen, so hat die Absonderung zwangsweise durch Unterbringung in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung zu erfolgen." Zudem werde "rein vorsorglich" darauf hingewiesen, dass die Eltern bei Zuwiderhandlung gegen die Anordnung mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldbuße rechnen müssten.
Trotz massiver Proteste halte der Landkreis Potsdam-Mittelmark an einem harschen Schreiben zu Quarantäne-Anordnungen für Kinder fest, meldet sueddeutsche.de. Das Gesundheitsamt hätte solche Anordnungen zur Quarantäne wegen Corona-Infektionen bereits hundertfach versandt - "allerdings wurde bislang der "Tonfall" in dem Schreiben nicht kritisiert", erklärte am Montag auf Anfrage.
Der Text werde nicht geändert, habe Landkreis-Sprecherin Andrea Metzler am Montag auf Anfrage bekräftigt: "Sollte es doch mal einen Verstoß geben, der entsprechende Konsequenzen nach sich zieht, dann kann sich der Bürger nicht darauf zurückziehen, er hätte nicht gewusst, was in dem betreffenden Paragrafen steht." Diese Konsequenzen seien bei Zuwiderhandlung durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt.