Der ehemalige Bild-Chefredakteur Julian Reichelt hat vor dem Landgericht Hamburg einen weiteren Teilsieg gegen den Spiegel errungen, meldet zeit.de. Das Magazin hatte bekanntlich in einem Artikel mit der Überschrift "Vögeln, fördern, feuern" online und in seiner Printausgabe im März 2021 über angebliche Interna aus der Bild-Redaktion und über Reichelts Verhalten berichtet. Das Gericht habe nun entschieden, dass der Artikel online nicht mehr abrufbar sein darf.
Gegen den Text habe Reichelt bereits kurze Zeit nach dessen Erscheinen eine einstweilige Verfügung erwirkt. In der Folge hätte der Spiegel den Printartikel nicht mehr verbreitet "und schwärzt ihn bei Heft-Nachbestellungen komplett", wie das Landgericht nun auch in dem neuen Beschluss bestätigt habe. Die Onlinefassung wiederum habe der Spiegel um eine Stellungnahme Reichelts ergänzt. Der Artikel selbst sei online aber abrufbar geblieben. Reichelt habe darin einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung gesehen und einen Ordnungsmittelbeschluss beantragt. Auch diesmal habe er recht bekommen, weshalb der Spiegel den Artikel nun offline nehmen müsse. Der Spiegel wolle laut dem Branchenportal Medieninsider dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht einreichen.