Seit Montag muss sich das Landgericht Essen zum dritten Mal mit Mitgliedern der syrischen Familie A. befassen. 2023 wurden die Behörden auf die Familie aufmerksam, weil sich herausstellte, dass die angeblich am 1. Januar 2005 geborene und damit volljährige Ehefrau von Wasim A. in Wahrheit erst zwei Jahre zuvor als damals 12-Jährige in Syrien einer anderen Familie für 2.000 Dollar abgekauft wurde. Der Vater des Kindes hatte dem Handel offenbar zugestimmt, weil er sich davon seinen eigenen Familiennachzug nach Deutschland erhofft hatte. Da den deutschen Behörden eine Urkunde mit einem falschen Geburtsdatum vorgelegt wurde, schöpften diese anfänglich keinen Verdacht. Später stellte sich jedoch heraus, dass das Mädchen dem 2015 nach Deutschland gekommenen Wasim A. von dessen bereits in Essen lebender Familie als islamische Ehefrau zur Verfügung gestellt und in dieser „Ehe" mehrfach misshandelt sowie fortgesetzt vergewaltigt wurde. Außerdem musste das Kind für die ganze Familie kochen und putzen.
Daraufhin wurde das Mädchen der Familie wieder weggenommen und zu seinem Schutz in einer Jugendeinrichtung untergebracht. Gegen Wasim A. wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Laut einer Betreuerin löste das bei dem Vater des Mädchens Wut aus, da dieser nun seinen Familiennachzug nach Deutschland als gefährdet ansah. Ihren Schilderungen zufolge versuchte er, aus Syrien telefonisch auf die Fortsetzung der „Ehe" zu drängen. Damit hatte er jedoch keinerlei Erfolg.
Wasim A. wurde im Juni 2024 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 19 Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung in 13 Fällen und Bedrohung zu einer inzwischen auch rechtskräftigen Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Rund ein halbes Jahr später begann vor dem Landgericht der Prozess gegen seinen 33-jährigen Bruder Ahmad wegen Beihilfe dazu. Vor Gericht räumte Ahmad A. auch schnell ein, den Kaufvertrag über das Mädchen für seine Familie unterzeichnet und deren Verbringung nach Deutschland mitorganisiert zu haben. Dabei erwähnte der 33-Jährige auch, dass er nun mit seinen zwei Frauen selbst in Deutschland lebe. Auch seine Brüder seien inzwischen alle hier, sagte er.
Ahmad A. bestritt jedoch, vom tatsächlichen Alter der damals 12-Jährigen gewusst zu haben. Dies habe außer deren Eltern nur ein Imam gewusst, beteuerte er. Außerdem habe er das Mädchen bei der Vertragsunterzeichnung nur kurz gesehen: „Unsere Religion erlaubt mir nicht, sie zu begutachten." Da ihm nicht das Gegenteil bewiesen werden konnte, endete dieser Prozess Ende Januar mit einem Freispruch für Ahmad A. Für den Kauf des Mädchens könne er nicht verurteilt werden, da es dafür keine Norm im Strafgesetzbuch gebe, sagte der Vorsitzende Richter Volker Uhlenbrock bei der Urteilsbegründung: „Das ist, obwohl es kaum zu glauben ist, nicht strafbar. Und damit ist es leider ein Freispruch." In der Öffentlichkeit löste der Freispruch für Ahmad A. Empörung aus.
Beihilfe zu Vergewaltigungen
Die Staatsanwaltschaft aber ließ nicht locker und ermittelte weiter im Umfeld der Familie A. Dies führte nun dazu, dass sich der inzwischen 24-jährige Wasim A. seit Montag erneut vor dem Landgericht verantworten muss. Ebenfalls angeklagt sind sein 31-jähriger Bruder Yousef sowie eine 24-jährige Frau. Die Anklage lautet auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, sexuelle Nötigung, Beihilfe zu den vorgenannten Taten, Zwangsarbeit, Anstiftung zur Urkundenfälschung sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Dem in Untersuchungshaft sitzenden Yousef A. wird vorgeworfen, durch seine Mitwirkung an der Hochzeit seines Bruders Wasim mit der damals 12-Jährigen Beihilfe zu den späteren Misshandlungen und Vergewaltigungen geleistet zu haben. Auch soll Yousef mit Wasim besprochen haben, der Stadt Essen eine gefälschte Urkunde vorzulegen, um sie über das tatsächliche Alter des Kindes zu täuschen. Außerdem soll Yousef A. von Herbst 2015 bis 2017 eine bereits volljährige Frau, die um 2010 herum als 13-Jährige mit einem seiner Brüder verheiratet wurde, in seinem Essener Restaurant unentgeltlich beschäftigt und damit einer „ausbeuterischen Tätigkeit" zugeführt haben. Dort habe sie laut Anklage Speisen wie Döner oder Falafel zubereiten müssen, sich dabei aber nur in der Küche aufhalten und die für Kunden sichtbaren Bereiche des Lokals nicht betreten dürfen.
In seinem eigenen Haushalt soll Yousef A. die Frau, die weder über Geld noch über ein eigenes Handy verfügt habe, „wie eine Leibeigene behandelt" haben. Dabei hätten laut Anklage „Verhältnisse wie in der Sklaverei" geherrscht. So habe die junge Frau das Haus nicht einmal mit den Kindern verlassen dürfen. Wenn Ämterbesuche anstanden, soll Yousef A. ihr gesagt haben, sie solle „nicht sprechen" und ihn ihre Angelegenheiten regeln lassen. Außerdem soll er Mitte 2016 nach einer Ramadan-Feier in seinem Lokal aus Wut auf sie ihr zweieinhalb Jahre altes Kind angegriffen und „roh misshandelt" haben. In seinem Fall hat das Gericht auch bereits angekündigt, prüfen zu wollen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vorliegen. Derlei Maßnahmen werden üblicherweise nur bei Angeklagten geprüft, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit weiterer Gewalttaten im Raum steht.
Völlig überraschend bei dieser Anklage ist aber, dass Wasim A. erneut vorgeworfen wird, ein Kind, das ihm von seiner Familie als islamische Ehefrau zur Verfügung gestellt wurde, misshandelt und vergewaltigt zu haben. So soll er bereits im Winter 2019 mit einer damals 13-Jährigen verheiratet worden sein. Auch bei dieser Eheschließung soll Yousef A. mitgewirkt und sie auch finanziert haben. Und auch hier soll es bereits in der Hochzeitsnacht „unter Anwendung von Gewalt" zum Sex gegen den Willen des Mädchens gekommen sein. Sollte sich dieser Vorwurf in der Beweisaufnahme bewahrheiten, wäre das Schicksal der damals 12-Jährigen der bereits zweite Fall dieser Art in dieser Familie gewesen.
Start ohne Verlesung der Anklage?
Bislang hat das Landgericht für den Prozess insgesamt elf Termine bis 29. Januar angesetzt. Aber schon der Prozessauftakt am Montag verlief holprig: So war bis zuletzt nicht klar, ob der Prozess öffentlich geführt oder ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Grund war, dass Wasim A. sowie die angeblich am 1. Januar 2001 in Syrien geborene 24-Jährige während der jeweiligen Tatzeiträume noch nicht 21 Jahre alt und damit vor dem Gesetz sogenannte Heranwachsende waren. In solchen Fällen kann das Gericht die Öffentlichkeit ausschließen, muss es aber nicht. Erst in letzter Minute stellte die 5. Große Strafkammer klar, dass der Prozess öffentlich geführt wird. Damit durften die fast ausschließlich aus Angehörigen der Angeklagten bestehenden Zuschauer in den Saal. Obwohl der Staatsanwalt darauf hinwies, dass sich darunter auch mögliche Zeugen befinden könnten, durften alle bleiben. Die wenigen Journalisten, die an dem Prozessauftakt interessiert waren, wurden ungewöhnlich streng kontrolliert und mussten sich teilweise mehrfach legitimieren.
Aber nur wenige Minuten später mussten alle wieder den Saal verlassen. Grund war, dass nicht alle Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe anwesend waren. Diese müssen den Prozess vollständig verfolgen, um am Ende eine Empfehlung dazu auszusprechen, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll. Damit war es draußen längst dunkel, als das Verfahren mit rund zweistündiger Verspätung am späten Montagnachmittag tatsächlich starten konnte.
Und das begann mit einem Paukenschlag: Kaum war die Sitzung wieder eröffnet, stellte Andreas Kost, einer der Verteidiger von Yousef A., den Antrag, die Anklage nicht verlesen zu lassen. Volker Uhlenbrock, der erneut den Vorsitz der Strafkammer innehat, wies das sofort zurück: „Das Gesetz sieht die Anklageverlesung zwingend vor. Sie dient der Unterrichtung der Schöffen und ist nicht verzichtbar." Als Kost einen Kammerbeschluss forderte, bestätigte der die Position des Richters. Damit konnte der Staatsanwalt endlich mit der Verlesung des Anklagesatzes beginnen. Auffällig dabei war, dass er Yousef A. unter anderem vorwarf, mehr als 54.000 Euro aus seinem privaten Vermögen für die Ausrichtung der zweiten „Hochzeit" seines Bruders Wasim aufgewendet zu haben. Für den Betreiber eines Döner-Lokals dürfte dies ein ungewöhnlich hohes Privatvermögen gewesen sein.
„Maßgebliche Rechtsfehler“?
Auch fiel auf, dass der Staatsanwalt bei der rund 30-minütigen Verlesung der Anklage der 24-jährigen Angeklagten lediglich vorwarf, sie habe eines der Mädchen auf deren Ehe mit dem Hinweis vorbereitet, auf YouTube fänden sich „Bilder und Videos, die zeigen, was in einer Hochzeitsnacht passiert". Ein Hinweis auf Internet-Pornos aber dürfte weder eine Anklage rechtfertigen und schon gar nicht die drei Verteidiger, mit denen die islamisch gekleidete junge Frau vor Gericht erschienen ist. Damit blieb für den Moment offen, was der junge Frau tatsächlich vorgeworfen wird. Wasim A. wirkte bei der Anklageverlesung gutgelaunt: Der 24-Jährige grinste mehrfach, so etwa, als der Staatsanwalt davon sprach, nachdem das erste Mädchen in der „Hochzeitsnacht" keinen Sex wollte, sei eine „Familienkonferenz" einberufen worden, die beschlossen habe, er solle es „am nächsten Tag noch mal versuchen".
Kaum war die Anklage verlesen, gab Andreas Kost eine Erklärung ab, in der er der Staatsanwaltschaft vorwarf, dies hätte aufgrund „maßgeblicher Rechtsfehler" so gar nicht vorgetragen werden dürfen. So hätte die Staatsanwaltschaft viele der Anschuldigungen „in der Wirklichkeitsform geschildert", womit die beiden Schöffen, die den drei Berufsrichtern bei diesem Verfahren zur Seite sitzen, nun „nicht mehr unvoreingenommen" seien. Dabei kritisierte der Verteidiger insbesondere die Darstellung der Anklage, sein Mandant hätte die in seinem Lokal arbeitende Frau „wie eine Leibeigene gehalten". Damit seien die Schöffen nun befangen, argumentierte der Verteidiger sinngemäß.
Obwohl er keinen Befangenheitsantrag gegen die Schöffen stellte und seine Argumente nur als „Erklärung" vortrug, machte der Verteidiger von Yousef A. damit nicht weniger, als die jederzeitige Möglichkeit eines solchen Antrags unmissverständlich in den Raum zu stellen. Und ein solcher Antrag hätte im Erfolgsfall die Neuansetzung des Prozesses mit anderen Schöffen zur Folge. Wie die Strafkammer auf diese – schon fast beispiellose – Form der Einschüchterung reagieren wird, bleibt abzuwarten. Klar dürfte nach dieser Art des Prozessauftaktes nur sein, dass auch dieses Mal „Hardball" gespielt wird und geständige, gar reuige Angeklagte auch im inzwischen dritten Verfahren gegen Mitglieder dieser Familie nicht zu erwarten sind. Der Prozess soll am 20. November fortgesetzt werden. Und er dürfte nicht minder hässlich werden als die beiden ersten Verfahren dieser Art.

Auch im Islam sollte JAZZ möglich sein. Queen – Mustapha
Man sollte Religion, Kultur und Gesetz nicht verwechseln, auch wenn die Prioritäten nicht überall gleich gesetzt sind. In Deutschland ist die Ehe nach dem Gesetz ab 18 möglich. In Syrien… auch (seit 2019, davor für Frauen ab 17). Und vor 171 Jahren war es auch bei uns anders.
Religionen kenne andere Mindestalter, im katholischen Kirchenrecht gilt z.B. aktuell: Frauen ab 14 und Männer ab 16. Die Bibel sagt, ab Pubertät („mehret euch“).
Das deutsche GG kennt Religionsfreiheit, stellt das Gesetz aber im Widerspruchsfall höher (mit Ausnahmen, wie z.B. männliche Beschneidung). Dass das Mädchen mit 14 (wenn ich richtig gerechnet habe) mit Wasim A. verheiratet wurde, verstößt gegen dt. Recht. Und das wussten die Täter, sonst hätten sie keine gefälschten Urkunden mit falschem Geburtsdatum vorgelegt. Zurecht gibt es bei solcher Beweislage Gerichtsverfahren.
Unredlich wäre es jetzt, generell Syrern oder arabischen Migranten zu unterstellen, sie würden alle „so ticken“. Das hat der Artikel nicht getan, aber man liest es in einigen Kommentaren.
@Klara Altmann: danke für Ihren hervorragenden ausführlichen Kommentar weiter vorne!
Übrigens ist doch das ganze nicht nur aus dem Aspekt der Frauenrechte ein … (mir fällt kein Wort ein, Skandal ist zu schwach), sondern auch wegen des Kinderschutzes – denn die Opfer im Artikel waren Kinder !
@Wilfried Cremer, „wie ungerecht, sich eine einzelne Familie herauszupicken, wo doch Hunderttausende so ähnlich ticken!“ -- Danke für diese Hochrechnung.
Den moralischen Wertekanon der westlichen Welt vermittelt man dann wohl ebenfalls am besten am Beispiel: Josef Fritzl, Wolfgang Přiklopil, Campingplatz in Lügde, Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell. Reicht das?
Hier bei ach.gut wird die Meinungsfreiheit hochgehalten, doch was ich am liebsten nicht nur mit den Angeklagten machen würde, sondern ihrer ganzen Sippe, kann man nicht schreiben.
Aber das zweitliebste: alle sofort abschieben.
Medien, die so etwas gerne übergehen würden, verdienen meines Erachtens die gleiche Verachtung wie die og. Menschen, die wir geschenkt bekommen haben.
Man muss allerdings ganz klar sehen: von dieser Art Ausländer sind so wahnsinnig viele in Deutschland – wir werden der Sache insgesamt und eben auch solcher Straftaten nie mehr Herr.
Was sind das für Menschen, ihre Kinder zu verkaufen, sodaß diese „in ihrer neuen Familie“ für Sex oder Arbeitsdienste missbraucht zu werden? Und Typen, die sich extra junge bestellen? Das sind für mich keine Menschen. Und ihre „Kultur“ – reden wir nicht weiter
@ Claus Klausen: Man muss einfach nur eine moderne und gebildete Frau sein, um automatisch für Frauenrechte einzutreten. Also schrieb Frau Hermine Mut wie auch ich. Aber unterschätzen Sie nicht, wie abstoßend die verbale Gewalt gegen Frauen häufig in diesem Forum ist. Ich schreibe trotzdem, weil ich es wichtig finde, aber hier ist nicht wirklich der Ort für Feministinnen. Wenn ich auch dem Achgut-Team zugutehalte, dass sie immer wieder echte Frauenthemen anschneiden – wie auch hier.
Frage an den psychologisch gebildeten Sektor der Achse-‚Community‘ : wieso freut sich ausgerechnet ein als ‚Frau gelesenes‘ Mitglied der grünen Nomenklatura dieses Landes auf und über solche Zustände? Ich frage als Physiker.