Joachim Nikolaus Steinhöfel / 11.08.2022 / 14:07 / Foto: Achgut.com / 79 / Seite ausdrucken

Landesvertretung gibt gegenüber Broder und Steinhöfel Unterlassungs-Erklärungen ab

Die Absage einer für den 31.08.2022 vorgesehenen Veranstaltung des „Transatlantischen Forums“ hat für die Landesvertretung Baden-Württemberg jetzt rechtliche Konsequenzen.

Die Veranstaltung, für die neben Reden des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz und des US-Senators Lindsey Graham auch Auftritte von Henryk M. Broder und Joachim Steinhöfel vorgesehen waren, hat im Vorfeld und nach ihrer Absage breite mediale Resonanz hervorgerufen. Insbesondere der CDU-Vorsitzende Merz, der den Einflüsterungen jüngerer Berater folgte und seinen Sprecher und langjährigen Vertrauten bei seiner ad hoc-Entscheidung, die auch den US-Senator Graham desavouierte, überging (zu den Details folgt ein ausführlicher Text), wurde heftig kritisiert, vergleiche, hier, hierhierhierhier und hier.

In der Folge lehnte Graham ein Treffen nur mit Merz ab und solidarisierte sich mit den anderen Teilnehmern („Konservative würden sich ‚nicht gegenseitig canceln, bevor sie sprechen‘. Das sei ein Markenzeichen demokratischer und konservativer Prinzipien. Folge man den Prinzipien nicht, ‚dann sind wir nicht anders als die Linken‘.“).

Die Landesvertretung Baden-Württemberg, in deren Räumen die Veranstaltung geplant war, machte auf Twitter publik, man werde vom Mietvertrag „zurücktreten“. In den – inzwischen gelöschten – Tweets hieß es weiter, die „genannten Referenten weisen eine starke Nähe zur AfD auf. Die Veranstaltung ist daher geeignet, das Ansehen der Landesvertretung zu beschädigen.“

Diese persönlichkeitsrechtsverletzenden und – da von einer staatlichen Stelle stammend – auch verfassungswidrigen, möglicherweise auch strafbaren Inhalte wurden von Broder und Steinhöfel abgemahnt. Über Henryk M. Broder muss man dank seiner „überragenden Bekanntheit“ (so die Pressekammer des LG Hamburg in einem zu seinen Gunsten erlassenen Beschluss) kein Wort verlieren. In der Abmahnung Steinhöfels heißt es:

Die Behauptung, unser Mandant als einer der Referenten der Veranstaltung des Transatlantischen Forums, das für den 31.08.2022 in ihrer Landesvertretung vorgesehen ist, „weise eine starke Nähe zur AfD auf“ entbehrt jeder Tatsachengrundlage. Unser Mandant ist Rechtsanwalt und hat in dieser Funktion ein Verfahren für die AfD geführt, das zum Parteiausschluß des rechtsextremistischen Andreas Kalbitz führte. Mit der beanstandeten Behauptung dichten Sie unserem Mandanten jenseits anwaltlicher Tätigkeit und ganz im Sinne des mit Kontaktschuld operierenden und daher verfassungswidrigen Radikalenerlasses eine politisch-ideologische Nähe zu den Positionen der AfD an, für die keine tragfähige Grundlage existiert. Wie völlig politisch abwegig ihre Insinuation ist, zeigt nur beispielhaft der hierunter eingeblendete Tweet unseres Mandanten vom 01.03.2022:

Noch schwerwiegender ist Ihre an einen großen Empfängerkreis gerichtete rufschädigende These, die bloße referierende Anwesenheit unseres in einer Reihe von grundrechtssensiblen Fragen, insb. solchen der Meinungsfreiheit häufig zitierten Mandanten sei geeignet, Ihr „Ansehen zu beschädigen.“ Damit wird unser Mandant nicht nur fachlich als nicht mehr diskursfähig geschmäht, sondern ad hominem….

Dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat ist es verfassungsrechtlich untersagt, sich ohne hinreichend rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 17. 8. 2010 – 1 BvR 2585/06).

Die Landesvertretung hat ihre Rechts- und Verfassungsverletzungen erkannt und sowohl gegenüber Broder (Broder UE) wie gegenüber Steinhöfel (Steinhöfel UE) strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben und die Tweets gelöscht. Die Landesvertretung Baden-Württemberg hat in der Folge der Löschung auf Twitter lediglich formuliert: „Unser Tweet zum Rücktritt vom Mietvertrag für die Veranstaltung eines ‚Transatlantischen Forums‘ in den Räumen der Landesvertretung war nicht korrekt formuliert und wurde deshalb von uns gelöscht.“

„Nicht korrekt formuliert“ ist angesichts des drastischen Rechtsbruchs etwas zu zurückhaltend formuliert. Eigentlich sollte es sich ohnehin auch aus dem Anstand und der Integrität der Handelnden und aus den durch das Grundgesetz vorgegebenen Pflichten staatlicher Stellen von selbst ergeben, dass eine rechts- und verfassungswidrige, sowie persönlichkeitsrechtsverletzende Tat vollständig korrigiert wird und deren Folgen für die Betroffenen beseitigt werden, indem man auf den Rechtsverstoß hinweist und diesen allen Empfängern gegenüber mitteilt. Das staatliche Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot gebietet dies ohnehin, auch wenn es den Betroffenen aus persönlichen (also irrelevanten) und möglicherweise weltanschaulichen Gründen (also gleichfalls rechtlich unbeachtet) schmerzen mag. Diesen Anstand und diese Integrität hat die Landesvertretung Baden-Württemberg bislang nicht zu zeigen vermocht.

Dieser Beitrag erscheint auch auf Joachim Steinhöfels Website hier.

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T. Schneegaß / 11.08.2022

@beat schaller: Die Zurückweisung des Vorwurfes einer “Nähe zur AfD” suggeriert eine Nähe zu einer kriminellen Vereinigung. Es ist einfach nur traurig, so etwas auf der Achse lesen zu müssen. Die tatsächliche kriminelle Vereinigung sind die Abgemahnten, das wissen auch Steinhöfel und HMB, sie sagen es nur nicht und damit tragen beide zum Machterhalt Krimineller bei, die solche kleinen “kosmetischen” Eingriffe amüsiert wegstecken.

Archi W Bechlenberg / 11.08.2022

Allen Kommentatoren, die Steinhöfel kritisieren: Es geht in diesem Fall nicht um die Frage, wo die AfD einzuordnen ist (ich persönlich würde mich viel eher beleidigt sehen, würde man mir eine Nähe zu CDUSPDFDPSEDGAGA unterstellen) und erst recht nicht um Steinhöfels politische Präferenzen. Es geht um die rein rechtliche Frage, ob die Landesvertretung Baden-Württemberg eine derartige Maßnahme treffen durfte. Durfte sie nicht, was zu beweisen war.

Dieter Grimm / 11.08.2022

Was will man eigentlich von einem zu großen Teilen islamisch geprägtem Bundesland mit einer links-kummunistischen-grün-demagogischen Regierung anderes erwarten? Wie man mit einer Opposition umgeht hat uns doch die Geschichte zu Hauf gelehrt. Sei es nun die alte DDR, die kommunistische alte UdSSR, Nord Korea, China usw. Solche Regime haben und werden heute auch weiterhin keine Demokratie, keine Meinungsfreiheit, keine Kritik, keine Rechtsstaatlichkeit zulassen. Es wird selbst vor der Mißachtung der eigenen Verfassung, die Unterwürfigkeit jeden einzelnen Gerichtes mit seinen Richtern und Staatsanwälten, den schändlichen Diffamierungen freier Jornalisten halt gemacht. Ich persönlich kann frei sagen ICH HABE SIE NICHT GEWÄHLT. Einen schönen Abend noch.

Sascha Hill / 11.08.2022

Auch wenn ich mich mit der Distanzierung nicht anfreunden kann, da meiner Meinung nach, hier ziemlich klar ist, wer das Stöckchen in der Hand hält oder eben die Glocke… unterstütze ich natürlich absolut dieses Vorgehen, da es allen nützt. Aber schlussendlich, hat Baden-Württemberg bzw die Grün-Schwarze Landesregierung mit der Distanzierung zur AFD schon gewonnen.

Ralf Pöhling / 11.08.2022

Was wäre denn an einer “AfD Nähe” so schlimm? Ganz einfach: Die AfD liest den Altparteien die Leviten, wie keine andere Partei in der Bundesrepublik jemals zuvor, und sie tritt an, um deren Plätze zu übernehmen, damit dieses Land endlich wieder auf den richtigen Kurs kommt. Das ist alles. Wer den Staatsapparat dafür missbraucht, um das zu verhindern, der begeht Machtmissbrauch um zum eigenen Vorteil die Demokratie auszuhebeln. Das ist das eigentliche Problem in diesem Land und nicht die AfD.

Hans-Peter Dollhopf / 11.08.2022

Oli Resch, Sie schreiben: “Er”, Steinhöfel, “unterwirft sich dem linken Zeitgeist und grenzt sich von der AfD ab.” Der zweite “Vorwurf” ist sicherlich richtig, dass er nicht in Fahrwassern schwimmt, sondern unabhängig liberal-konservativ. Ihr Vorwurf an ihn von Unterwerfung unter den Zeitgeist ist dagegen selber nicht besser als die Anwürfe der Twitterer der Landesvertretung gegen ihn. Ich denke, Sie möchten Steinhöfel vor Ihren eigenen kleinkarierten Karren spannen. Aber wenn Sie schon einen Steinhöfel als Nutztier betrachten, wie müssen Sie dann erst ganz unbedarfte AfD-Wähler wie mich verachten?  Und “Zeitgeist” bitte konkret, wenn schon!

Dieter Kief / 11.08.2022

Und nu? : RA Joachim Nikoklaus Steinhöfel outet sich als öffentlicher Lobpreiser von Außenministerin Annalena Baerbock und Wirtschaftsminister Robert Habeck.

heinrich hein / 11.08.2022

Vielleicht könnte man ja der Landesvertretung öffentlich einfach Nähe zu den Taliban oder zum Islamismus unterstellen, weil vielleicht nicht richtig geprüft wird, wer da so in das Bundesland reingelassen wird.

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