Die Landesanstalt für Medien NRW hat den Podcaster Benjamin Berndt ({ungeskriptet} by Ben) förmlich aufgefordert, sein millionenfach aufgerufenes Gespräch mit dem AfD-Politiker Björn Höcke nachträglich zu bearbeiten. Sie tut dies unter Berufung auf angebliche wissenschaftliche Erkenntnisse, die es jedoch nicht gibt und die sie auf Anfrage nicht vorweisen kann. Die Angelegenheit ist nicht nur ein medienrechtlicher Skandal, sondern auch ein geschichtspolitischer.
Nach Prüfung des mehrstündigen Podcasts beanstandete die Medienanstalt NRW eine (!) Aussage des Politikers als angeblich falsch, die wie folgt lautete: „Also keiner wusste, dass „Alles für Deutschland“ das Motto der SA war, weil man konnte es nicht wissen, denn die SA hatte kein Motto.“ Die Medienaufsicht sieht das anderes und versteigt sich zu der Behauptung: „Nach gefestigten wissenschaftlichen Erkenntnissen war „Alles für Deutschland“ eine zentrale Losung der … SA.“ [Zitate laut NIUS (siehe hier)].
Der medienrechtliche Skandal Nr. 1
Der grundsätzliche medienrechtliche Aspekt sei nur kurz angesprochen. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) erlaubt nicht nur, seine Meinung zu äußern, sondern sie umfasst auch das Recht, den Mund zu halten und sich zu Behauptungen und Ansichten eines anderen nicht zu äußern. Daraus folgt zugleich, dass niemand, auch kein Journalist, vom Staat gezwungen werden darf, die von einem anderen geäußerte „Wahrheit“ zu bewerten, mit Warnhinweisen zu versehen, zu zensieren oder inhaltlich einzuordnen. Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein, für die es keines Rückgriffs auf einen Grundrechtsartikel bedarf.
Dass man behördlicherseits überhaupt erwägt, Journalisten zu zwingen, die von ihren Gesprächspartnern geäußerten Inhalte zu bewerten und richtigzustellen, lässt auf eine zutiefst menschenfeindliche und bösartige Gesinnung schließen. Sollte die derzeitige Gesetzeslage zu diesem Vorgehen berechtigen (was zu bestreiten ist), dann wäre das Gesetz als verfassungswidrig einzustufen.
Der medienrechtliche Skandal Nr. 2
Medienrechtlich ist aber ein noch ein weiterer Aspekt bedeutsam. Die Medienanstalt NRW maßt sich nicht nur an, darüber entscheiden zu können, was wahr und was unwahr ist. Sondern sie beruft sich dabei auch noch – zu Unrecht – ausdrücklich auf die Wissenschaft bzw. auf „gefestigte wissenschaftliche Erkenntnisse“.
Wenn sich jemand auf gefestigte wissenschaftliche Erkenntnisse beruft, dann darf man annehmen, dass er sich auf fachwissenschaftliche Publikationen bezieht, die Erkenntnisse darstellen, die das Ergebnis von Forschungsarbeiten sind und allgemein Anerkennung gefunden haben. Auf die Anfrage, welche Wissenschaftler in welchem wissenschaftlichen Publikationen die Losung „Alles für Deutschland“ als Losung der SA nachgewiesen haben, konnte die Medienanstalt NRW jedoch keine Quelle nennen – nicht eine einzige!
Das ist wenig überraschend. Denn – soweit ersichtlich – gibt es in der Geschichtswissenschaft keine Publikation zur SA, in dem die Parole „Alles für Deutschland“ mit der SA konkret in Verbindung gebracht wird. So kommt beispielsweise bei Daniel Siemens, Sturmabteilung – Geschichte der SA, die Parole nicht einmal vor. Auch die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung kannte „Alles für Deutschland“ als angebliche SA-Parole lange Jahre nicht. Erst 2024 nahm sie die Parole in die Liste der unzulässigen Grußformen/Losungen aus, als der Prozess gegen Björn Höcke wegen dieser Losung angelaufen war.
Statt wissenschaftliche Quellen zu nennen, beruft sich die Medienanstalt NRW lediglich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Verurteilung Höckes wegen des Ausspruchs „Alles für Deutschland“ bestätigt hat. Nun mag man von dem Urteil halten, was man will – eines ist jedoch sicher: Wissenschaft ist ein solches Urteil nicht. Die Medienanstalt NRW beanstandet also mittels einer eigenen Falschbehauptung die Höcke-Aussage als angeblich falsche Tatsachenbehauptung.
Der geschichtspolitische Skandal
Für jemanden, der sich mit der Historie der Losung „Alles für Deutschland“ wohl wie kaum jemand anderes vertraut gemacht hat, ist der inhaltliche Aspekt der Beanstandung der Medienanstalt NRW von besonderem Interesse. Prüfen wir also Höckes Behauptung und die Gegenbehauptung der Medienanstalt NRW auf ihren „Wahrheitsgehalt“ anhand der Fakten.
Dabei muss man eines vorausschicken: Die Medienanstalt bezieht sich ausdrücklich auf die Parole „Alles für Deutschland“, nicht auf andere etwaige Parolen der SA. Geprüft wird hier also nur die Frage, ob „Alles für Deutschland“ eine SA-Parole war, nicht ob es gegebenenfalls andere Parolen gab, die man als SA-Parolen bezeichnen kann.
Ein zweites ist vorweg klarzustellen: SA-Parole ist nicht jede Parole, die die SA verwendet hat. Sondern nur eine solche Parole, die kennzeichnend für die SA war, bei der man aus der Nennung der Parole quasi auf die SA schließen konnte. Nur derartige NS- beziehungsweise SA-spezifischen Parolen sind als verbotene Kennzeichen im Sinne des § 86a Strafgesetzbuch anzusehen. Parolen, die bei allen möglichen Organisationen und Gruppierungen Verwendung fanden (unbedeutende Mitverwendungen bleiben dabei außen vor), sind von Natur aus nicht NS-spezifisch.
Diese Unterscheidung ist wichtig. Denn anderenfalls wäre ein Gutteil der deutschen Sprache „kontaminiert“. Die Nationalsozialisten haben ständig irgendwelche Parolen von sich gegeben, beispielsweise auch die Musketier-Parole. „Einer für alle, alle für einen“. Drei weitere, von der SA verwendeten Parolen seien beispielhaft genannt:
– „Stets einsatzbereit“: Quelle: Harburger Anzeigen und Nachrichten vom 02.01.1936, S 5: „Der Neujahrsappell der SA – ‚Stets einsatzbereit‘, so hieß seit jeher die Parole der SA.“
– „Kampf“: Quelle: Münsterischer Anzeiger vom 26.04.1940, S. 3: „Kampf war die Parole, Kampf ist die Parole – und Kampf wird immer die Parole der SA bleiben.“
– „Nicht Zuschauer, sondern Aktivisten“: Quelle: Riesaer Tageblatt vom 20.07.1939, S. 10: „Die Parole der SA: Nicht Zuschauer, sondern Aktivisten“
Von SA verwendete Parole und SA-Parole sind nicht dasselbe
Was unterscheidet nun die bisher strafrechtlich nicht verfolgten, vorgenannten Parolen von der kriminalisierten Parole „Alles für Deutschland“. Antwort: Nichts. Sie sind gleichermaßen keine SA-typischen/-kennzeichnenden Parolen und damit keine SA-Parolen. Genauso wenig wie die Deutsche Nationalhymne zu einer NS-Hymne geworden ist, weil sie von den Nationalsozialisten gesungen wurde. Alle diese Parolen unterscheiden sich fundamental von tatsächlichen NS-Parolen, wie z.B. dem Hakenkreuz oder den Gruß „Heil Hitler“, die nicht mit anderen Parteien/Organisationen in Verbindung gebracht werden und die von Anhängern anderer Organisationen nicht oder allenfalls unter Zwangsandrohung verwendet wurden.
„Alles für Deutschland“ war hingegen die Parole aller Deutschen – vor, während und eine Zeitlang nach dem Nationalsozialismus. Nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen darüber in Kurzform (Quellen bitte den Artikeln Auch Christdemokraten riefen Anti-Hitler-Parole „Alles für Deutschland“ und Auch Sozialdemokraten riefen „Alles für Deutschland" entnehmen).
1. „Alles für Deutschland“ war insbesondere die Parole von Sozialdemokraten und Deutschnationalen, aber auch von Kirchenvertretern („Alles für Deutschland, Deutschland für Christus“) im Kampf gegen die Nationalsozialisten. Noch nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde sie als explizite Anti-Hitler-Parole verwendet, wenn auch naturgemäß nur in dem Teil Deutschlands, der damals nicht dazu gehörte (Saargebiet).
2. Die Nationalsozialisten, darunter naturgemäß auch SA-Leute, verwendeten die Parole nach der Machtergreifung 1933 ihrerseits. Das ist auch logisch. Denn viele Nationalsozialisten kamen aus den Reihen der Sozialdemokraten und Deutschnationalen. Sie brachten ihre Vorstellungen, Ideen und Parolen mit.
3. Unmittelbar nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes bis hinein in die späten 1950er Jahre verwendeten auch CDU, SED, KPD, die katholische Jugend und die Presse (z.B. Der Spiegel, Neues Deutschland) die Parole. Sogar noch Jahrzehnte später wurde die Parole gelegentlich noch genutzt, wie z.B. von der Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) oder Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD).
4. Während der Dauer des NS-Regimes oder nach dieser Zeit wurde „Alles für Deutschland“ nicht speziell mit der SA in Verbindung gebracht und nicht als kennzeichnend für die SA gehalten. Auch die Nutzung der Parole als Gravur auf SA-Dolchen führte nicht dazu, daß die damaligen Zeitgenossen die Parole als für die SA kennzeichnend empfunden haben. Es mutet schon sehr eigenartig an, ausgerechnet eine Aufschrift, die in der Dolchscheide versteckt wurde, als kennzeichnend ansehen zu wollen. Bisher konnte auch niemand schlüssig erklären, warum all die Hitler-Gegner, Christdemokraten, Kommunisten bis hin zur linken Nachkriegspresse ausgerechnet eine angebliche, bekannte SA-Parole verwendet haben sollen.
Ergebnis: Alles für Deutschland war keine SA-Parole
„Alles für Deutschland“ war keine SA-Parole, auch wenn sie von SA-Leuten bzw. der SA verwendet wurde. Sie war Allerweltsparole aller Deutschen vor, während und nach dem Nationalsozialismus und nicht SA-spezifisch. Die ambivalente Verwendung der Parole durch Anhänger und Gegner der Nationalsozialisten sowie die Weiterverwendung nach dem Regime-Ende schließt die Behauptung aus, dass „Alles für Deutschland“ eine die SA kennzeichnende Parole gewesen sei.
Die Bezeichnung der Parole „Alles für Deutschland“ als SA-Parole ist eine relativ neue „Erfindung“ ohne wissenschaftliche Grundlage, die durch ständige Wiederholung quasi nachträglich ins „kollektive Volksgedächtnis hineingeprügelt“ werden soll. Die Medienanstalt NRW reiht sich ein unter die Geschichtsklitterer. Und sie verbindet dies auch noch mit der Falschbehauptung über angebliche „gefestigte wissenschaftliche Erkenntnisse“, die sie nicht vorweisen kann.
Staatsanwaltschaften und Gerichte mögen die Macht haben, Personen zu kriminalisieren, die diese Parole nutzen wollen, Medienanstalten mögen die Macht haben, Journalisten zu schikanieren – aber das Recht haben sie nicht. Man kann Parolen wie „Gemeinnutz vor Eigennutz“ oder „Alles für Deutschland“ mit Recht ablehnen, aber nicht weil sie als vermeintlich nationalsozialistisch sind, sondern weil sie Ausdruck einer kollektivistischen Gesinnung sind (das bedeutet nicht, dass das Gegenteil richtig wäre). Wer diese Parolen verwenden will, muss dies tun dürfen.
Der Strafprozess gegen Björn Höcke war ein politisch motiviertes Verfahren. Das Verfahren der Landesanstalt für Medien NRW gegen Ben ungeskriptet ist es auch. Denn der Podcaster hat mit der Dämonisierung Höckes gebrochen. An ihm soll ähnlich wie bei Alexander Wallasch, der seit mittlerweile fast 1,5 Jahren von einer anderen Medienanstalt verfolgt wird (siehe Chronologie eines Angriffs), ein Exempel statuiert werden.
PS: Ein Verfahren gegen Achgut.com wegen der angeblichen Nutzung der Parole „Alles für Deutschland“ wurde von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingestellt. Achgut.com hatte im im Rahmen eines geschichtspolitischen Aufklärungs-Beitrages (Auch Sozialdemokraten riefen „Alles für Deutschland“) darauf hingewiesen, dass die Parole u.a. auch von Sozialdemokraten benutzt wurde.
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„Schwarzbuch Staatsfunk“ von Josef Kraus und Walter Krämer, LangenMüller Verlag 2026, hier bestellbar.

Stellen wir uns vor: Ein Besucher aus einem fernen Land kommt nach Deutschland. Ich erzähle ihm, dass ein Politiker der Opposition zu einer hohen Geldstrafe in erster und zweiter Instanz verurteilt wurde, weil er in einer etwa 30 minütigen Rede gesagt hat, dass er alles für Deutschland tun wolle. Der Ausländer sieht mich ungläubig an und zeigt mir den Vogel. . . .
Das Skandalurteil gegen Höcke in erster und zweiter Instanz ist genau so absurd, als würde man zum Beispiel einen Schüler, der sich mit der rechten Hand meldet, von der Schule verweisen, weil er angeblich den Hitlergruß gezeigt hat. Bekräftigt wird Rausschmiss noch damit, dass sich Hitler auch mal als Schüler gemeldet hat.
Die Verfolgung Unschuldiger ist eine Straftat. Leider machen politisch korrumpierte Gerichte — bis hinauf zum BGH und Bundesverfassungsgericht — wenig Hoffnung auf eine systeminterne Bereinigung. Wir zahlen einen hohen Preis für die real existierende Altparteien-Ochlokratie.
Für die historische Wissenschaft sind Tagebuchschreiber wie Klemperer, oder die Milchkannenarchive von eminent hoher Bedeutung, da ihre intentionale Verfälschung ausgeschlossen ist. Marcel Reich Ranicki „Mein Leben“ kommt diesen Quellen als Autobiographie recht nahe, wenngleich es sich an ein großes Publikum wendete: In diesem absolut lesenswerten Dokument beschreibt er den Umgang der Behörden und der Ghettoverwaltung mit dem Hitlergruß. Grüßte man nicht, so riskierte man Sanktionen und umgekehrt ebenfalls. Diese Rechtsunsicherheit führte zu ständigen körperlichen Übergriffen. MRR selbst lebte in der Nähe eines Checkpoints und er schreibt hierzu:„ An die nächtlichen Schreie hatte man sich schnell gewöhnt.“ Die Landesmedienanstalten mit ihrem gewöhnungsbedürftigen Titel und Anspruch begünstigen zusammen mit Teilen der Legislative eine Rechtsunsicherheit, wie sie für die Diktatur des dritten Reiches charakteristisch war, die Sache war in der Tat überhaupt nicht gesetzlich geregelt und unterlag der Willkür der jeweiligen Wachposten. Hannah Arendt hat dazu sicher auch treffliche Bemerkungen, war aber nicht Zeitzeuge, Sie hat die einreffenden Nachrichten der Verbrechen noch monatelang für unglaubwürdig erachtet. Die authentischste Quelle hierzu wären Tagebücher, die den Gebrauch der SA-Losung dokumentieren. Die Bekämpfung des Ungeistes durch Inkrimination seiner Symbolik ist in etwa so erfolgsversprechend wie einen Exorzisten damit zu beauftragen, die Geister bereits Verstorbener auszutreiben. Man bekämpft den Ungeist der Diktatur mit dem Herrschaftmittel der Willkür, die umso größer wird, je länger dieser Quark breitgetreten wird.
hi, im Grünen Reich der Perversion ist die Parole, nach der unser Land „verrecken“ soll, dagegen unantastbar. Das hat man gefälligst zu skandieren, um dem linken Affen Zucker in den Arsch zu schieben.
„Wenn sich jemand auf gefestigte wissenschaftliche Erkenntnisse beruft, dann darf man annehmen, dass er sich auf fachwissenschaftliche Publikationen bezieht,…“
Hahaha, selten so gelacht. Bestenfalls hat so ein Mensch es von jemandem gehört, dem er veturaut. Man darf sich aber auch nicht wundern, wenn er es nur in einem Tiktok Video gesehen hat. Willkommen im 2026. Nachprüfen ist sowas von vorgestern. Nachplappern ist modern! Und da noch nicht jedermann den Hitzetot mit Corona gerstorben ist, sollte inzwischen auch jedem klar sein, dass wir im Nachplapperzoikum leben.
Ich erinnere, daß die Parole in einer ÖRR- Dokumentation (?) über diese Ur-NGO als Spruchband unter der Decke hing.
Vielleicht ist das die gescriptete Quelle.
ICH MACH MIR DIE WELT, WIDDE-WIDDE-WIE SIE MIR GEFÄLLT!
DIE PIPPI- LANGSTRUMPF-WELT
Die zersetzende Seuche, die die kollektivistischen Linken darstellen, kümmern sich nicht um Vernunft, Logik oder Geschichte, sondern nur um das, was den chronisch unzufriedenen Linken*Innen in den Kram passt.