Die Landesanstalt für Medien NRW hat den Podcaster Benjamin Berndt ({ungeskriptet} by Ben) förmlich aufgefordert, sein millionenfach aufgerufenes Gespräch mit dem AfD-Politiker Björn Höcke nachträglich zu bearbeiten. Sie tut dies unter Berufung auf angebliche wissenschaftliche Erkenntnisse, die es jedoch nicht gibt und die sie auf Anfrage nicht vorweisen kann. Die Angelegenheit ist nicht nur ein medienrechtlicher Skandal, sondern auch ein geschichtspolitischer.
Nach Prüfung des mehrstündigen Podcasts beanstandete die Medienanstalt NRW eine (!) Aussage des Politikers als angeblich falsch, die wie folgt lautete: „Also keiner wusste, dass „Alles für Deutschland“ das Motto der SA war, weil man konnte es nicht wissen, denn die SA hatte kein Motto.“ Die Medienaufsicht sieht das anderes und versteigt sich zu der Behauptung: „Nach gefestigten wissenschaftlichen Erkenntnissen war „Alles für Deutschland“ eine zentrale Losung der … SA.“ [Zitate laut NIUS (siehe hier)].
Der medienrechtliche Skandal Nr. 1
Der grundsätzliche medienrechtliche Aspekt sei nur kurz angesprochen. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) erlaubt nicht nur, seine Meinung zu äußern, sondern sie umfasst auch das Recht, den Mund zu halten und sich zu Behauptungen und Ansichten eines anderen nicht zu äußern. Daraus folgt zugleich, dass niemand, auch kein Journalist, vom Staat gezwungen werden darf, die von einem anderen geäußerte „Wahrheit“ zu bewerten, mit Warnhinweisen zu versehen, zu zensieren oder inhaltlich einzuordnen. Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein, für die es keines Rückgriffs auf einen Grundrechtsartikel bedarf.
Dass man behördlicherseits überhaupt erwägt, Journalisten zu zwingen, die von ihren Gesprächspartnern geäußerten Inhalte zu bewerten und richtigzustellen, lässt auf eine zutiefst menschenfeindliche und bösartige Gesinnung schließen. Sollte die derzeitige Gesetzeslage zu diesem Vorgehen berechtigen (was zu bestreiten ist), dann wäre das Gesetz als verfassungswidrig einzustufen.
Der medienrechtliche Skandal Nr. 2
Medienrechtlich ist aber ein noch ein weiterer Aspekt bedeutsam. Die Medienanstalt NRW maßt sich nicht nur an, darüber entscheiden zu können, was wahr und was unwahr ist. Sondern sie beruft sich dabei auch noch – zu Unrecht – ausdrücklich auf die Wissenschaft bzw. auf „gefestigte wissenschaftliche Erkenntnisse“.
Wenn sich jemand auf gefestigte wissenschaftliche Erkenntnisse beruft, dann darf man annehmen, dass er sich auf fachwissenschaftliche Publikationen bezieht, die Erkenntnisse darstellen, die das Ergebnis von Forschungsarbeiten sind und allgemein Anerkennung gefunden haben. Auf die Anfrage, welche Wissenschaftler in welchem wissenschaftlichen Publikationen die Losung „Alles für Deutschland“ als Losung der SA nachgewiesen haben, konnte die Medienanstalt NRW jedoch keine Quelle nennen – nicht eine einzige!
Das ist wenig überraschend. Denn – soweit ersichtlich – gibt es in der Geschichtswissenschaft keine Publikation zur SA, in dem die Parole „Alles für Deutschland“ mit der SA konkret in Verbindung gebracht wird. So kommt beispielsweise bei Daniel Siemens, Sturmabteilung – Geschichte der SA, die Parole nicht einmal vor. Auch die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung kannte „Alles für Deutschland“ als angebliche SA-Parole lange Jahre nicht. Erst 2024 nahm sie die Parole in die Liste der unzulässigen Grußformen/Losungen aus, als der Prozess gegen Björn Höcke wegen dieser Losung angelaufen war.
Statt wissenschaftliche Quellen zu nennen, beruft sich die Medienanstalt NRW lediglich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Verurteilung Höckes wegen des Ausspruchs „Alles für Deutschland“ bestätigt hat. Nun mag man von dem Urteil halten, was man will – eines ist jedoch sicher: Wissenschaft ist ein solches Urteil nicht. Die Medienanstalt NRW beanstandet also mittels einer eigenen Falschbehauptung die Höcke-Aussage als angeblich falsche Tatsachenbehauptung.
Der geschichtspolitische Skandal
Für jemanden, der sich mit der Historie der Losung „Alles für Deutschland“ wohl wie kaum jemand anderes vertraut gemacht hat, ist der inhaltliche Aspekt der Beanstandung der Medienanstalt NRW von besonderem Interesse. Prüfen wir also Höckes Behauptung und die Gegenbehauptung der Medienanstalt NRW auf ihren „Wahrheitsgehalt“ anhand der Fakten.
Dabei muss man eines vorausschicken: Die Medienanstalt bezieht sich ausdrücklich auf die Parole „Alles für Deutschland“, nicht auf andere etwaige Parolen der SA. Geprüft wird hier also nur die Frage, ob „Alles für Deutschland“ eine SA-Parole war, nicht ob es gegebenenfalls andere Parolen gab, die man als SA-Parolen bezeichnen kann.
Ein zweites ist vorweg klarzustellen: SA-Parole ist nicht jede Parole, die die SA verwendet hat. Sondern nur eine solche Parole, die kennzeichnend für die SA war, bei der man aus der Nennung der Parole quasi auf die SA schließen konnte. Nur derartige NS- beziehungsweise SA-spezifischen Parolen sind als verbotene Kennzeichen im Sinne des § 86a Strafgesetzbuch anzusehen. Parolen, die bei allen möglichen Organisationen und Gruppierungen Verwendung fanden (unbedeutende Mitverwendungen bleiben dabei außen vor), sind von Natur aus nicht NS-spezifisch.
Diese Unterscheidung ist wichtig. Denn anderenfalls wäre ein Gutteil der deutschen Sprache „kontaminiert“. Die Nationalsozialisten haben ständig irgendwelche Parolen von sich gegeben, beispielsweise auch die Musketier-Parole. „Einer für alle, alle für einen“. Drei weitere, von der SA verwendeten Parolen seien beispielhaft genannt:
– „Stets einsatzbereit“: Quelle: Harburger Anzeigen und Nachrichten vom 02.01.1936, S 5: „Der Neujahrsappell der SA – ‚Stets einsatzbereit‘, so hieß seit jeher die Parole der SA.“
– „Kampf“: Quelle: Münsterischer Anzeiger vom 26.04.1940, S. 3: „Kampf war die Parole, Kampf ist die Parole – und Kampf wird immer die Parole der SA bleiben.“
– „Nicht Zuschauer, sondern Aktivisten“: Quelle: Riesaer Tageblatt vom 20.07.1939, S. 10: „Die Parole der SA: Nicht Zuschauer, sondern Aktivisten“
Von SA verwendete Parole und SA-Parole sind nicht dasselbe
Was unterscheidet nun die bisher strafrechtlich nicht verfolgten, vorgenannten Parolen von der kriminalisierten Parole „Alles für Deutschland“. Antwort: Nichts. Sie sind gleichermaßen keine SA-typischen/-kennzeichnenden Parolen und damit keine SA-Parolen. Genauso wenig wie die Deutsche Nationalhymne zu einer NS-Hymne geworden ist, weil sie von den Nationalsozialisten gesungen wurde. Alle diese Parolen unterscheiden sich fundamental von tatsächlichen NS-Parolen, wie z.B. dem Hakenkreuz oder den Gruß „Heil Hitler“, die nicht mit anderen Parteien/Organisationen in Verbindung gebracht werden und die von Anhängern anderer Organisationen nicht oder allenfalls unter Zwangsandrohung verwendet wurden.
„Alles für Deutschland“ war hingegen die Parole aller Deutschen – vor, während und eine Zeitlang nach dem Nationalsozialismus. Nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen darüber in Kurzform (Quellen bitte den Artikeln Auch Christdemokraten riefen Anti-Hitler-Parole „Alles für Deutschland“ und Auch Sozialdemokraten riefen „Alles für Deutschland" entnehmen).
1. „Alles für Deutschland“ war insbesondere die Parole von Sozialdemokraten und Deutschnationalen, aber auch von Kirchenvertretern („Alles für Deutschland, Deutschland für Christus“) im Kampf gegen die Nationalsozialisten. Noch nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde sie als explizite Anti-Hitler-Parole verwendet, wenn auch naturgemäß nur in dem Teil Deutschlands, der damals nicht dazu gehörte (Saargebiet).
2. Die Nationalsozialisten, darunter naturgemäß auch SA-Leute, verwendeten die Parole nach der Machtergreifung 1933 ihrerseits. Das ist auch logisch. Denn viele Nationalsozialisten kamen aus den Reihen der Sozialdemokraten und Deutschnationalen. Sie brachten ihre Vorstellungen, Ideen und Parolen mit.
3. Unmittelbar nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes bis hinein in die späten 1950er Jahre verwendeten auch CDU, SED, KPD, die katholische Jugend und die Presse (z.B. Der Spiegel, Neues Deutschland) die Parole. Sogar noch Jahrzehnte später wurde die Parole gelegentlich noch genutzt, wie z.B. von der Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) oder Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD).
4. Während der Dauer des NS-Regimes oder nach dieser Zeit wurde „Alles für Deutschland“ nicht speziell mit der SA in Verbindung gebracht und nicht als kennzeichnend für die SA gehalten. Auch die Nutzung der Parole als Gravur auf SA-Dolchen führte nicht dazu, daß die damaligen Zeitgenossen die Parole als für die SA kennzeichnend empfunden haben. Es mutet schon sehr eigenartig an, ausgerechnet eine Aufschrift, die in der Dolchscheide versteckt wurde, als kennzeichnend ansehen zu wollen. Bisher konnte auch niemand schlüssig erklären, warum all die Hitler-Gegner, Christdemokraten, Kommunisten bis hin zur linken Nachkriegspresse ausgerechnet eine angebliche, bekannte SA-Parole verwendet haben sollen.
Ergebnis: Alles für Deutschland war keine SA-Parole
„Alles für Deutschland“ war keine SA-Parole, auch wenn sie von SA-Leuten bzw. der SA verwendet wurde. Sie war Allerweltsparole aller Deutschen vor, während und nach dem Nationalsozialismus und nicht SA-spezifisch. Die ambivalente Verwendung der Parole durch Anhänger und Gegner der Nationalsozialisten sowie die Weiterverwendung nach dem Regime-Ende schließt die Behauptung aus, dass „Alles für Deutschland“ eine die SA kennzeichnende Parole gewesen sei.
Die Bezeichnung der Parole „Alles für Deutschland“ als SA-Parole ist eine relativ neue „Erfindung“ ohne wissenschaftliche Grundlage, die durch ständige Wiederholung quasi nachträglich ins „kollektive Volksgedächtnis hineingeprügelt“ werden soll. Die Medienanstalt NRW reiht sich ein unter die Geschichtsklitterer. Und sie verbindet dies auch noch mit der Falschbehauptung über angebliche „gefestigte wissenschaftliche Erkenntnisse“, die sie nicht vorweisen kann.
Staatsanwaltschaften und Gerichte mögen die Macht haben, Personen zu kriminalisieren, die diese Parole nutzen wollen, Medienanstalten mögen die Macht haben, Journalisten zu schikanieren – aber das Recht haben sie nicht. Man kann Parolen wie „Gemeinnutz vor Eigennutz“ oder „Alles für Deutschland“ mit Recht ablehnen, aber nicht weil sie als vermeintlich nationalsozialistisch sind, sondern weil sie Ausdruck einer kollektivistischen Gesinnung sind (das bedeutet nicht, dass das Gegenteil richtig wäre). Wer diese Parolen verwenden will, muss dies tun dürfen.
Der Strafprozess gegen Björn Höcke war ein politisch motiviertes Verfahren. Das Verfahren der Landesanstalt für Medien NRW gegen Ben ungeskriptet ist es auch. Denn der Podcaster hat mit der Dämonisierung Höckes gebrochen. An ihm soll ähnlich wie bei Alexander Wallasch, der seit mittlerweile fast 1,5 Jahren von einer anderen Medienanstalt verfolgt wird (siehe Chronologie eines Angriffs), ein Exempel statuiert werden.
PS: Ein Verfahren gegen Achgut.com wegen der angeblichen Nutzung der Parole „Alles für Deutschland“ wurde von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingestellt. Achgut.com hatte im im Rahmen eines geschichtspolitischen Aufklärungs-Beitrages (Auch Sozialdemokraten riefen „Alles für Deutschland“) darauf hingewiesen, dass die Parole u.a. auch von Sozialdemokraten benutzt wurde.
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- „Stets einsatzbereit“
– „Kampf“
– „Nicht Zuschauer, sondern Aktivisten“
Sehr seltsam. Ich habe nie im Leben die Geschichte der SA studiert, aber diese Parolen kömmen mir sehr bekannt vor. Ich frage mich, von wem ich sie gehört habe.
Vielen Dank an Herrn Neuhoff und an achgut. Dass „Alles für Deutschland“ eine „SA-Parole“ sei, wird ja leider sogar (aus geistiger Bequemlichkeit) in der rechten Presse nachgeplappert, und ich versuche dann immer wieder mal, die Journalisten soweit zu bringen, dass sie einen Beleg vorweisen oder selbst „investigativ“ tätig werden. Da bilden sich wirklich Mythen – letztens las ich, dass die Parole auf „hunderttausenden“ SA-Dolchen gestanden hätte! Es gab übrigens schon um 2000 herum ganze Zusammenstellungen von verbotenen NS-Parolen (teil von Verfassungsschutzorganen, teils von juristischen Beratern der rechten Szene über zu vermeidende Parolen) und dort tauchte diese Parole nirgendwo auf, Höcke hätte also beim besten Willen nichts darüber wissen können.
Alles für Deutschland ist nicht zeitgemäß. Nichts für Deutschland, alles für die ganze
Welt und sinnlose Energiewenden usw.
Ja, so etwas gibt es in Deutschland seit mindestens einer Dekade an Jahren. Irgendwie spinnen wir hier ein bisschen. Gerichtsurteile mit politischen Bezug eingeschlossen. Da wird dann viel konstruiert, um § 1 StGB i.V.m. Art. 103 II GG kreativ zu umschiffen. Das ist man der Politik wohl schuldig, oder wie ist das zu verstehen? Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Wenn aber vorher (und auch später) niemand wusste und wissenschaftlich belegen kann, dass eine bestimmte Aussage, die alle möglichen Leute über Jahrzehnte hinweg gemacht haben, nun plötzlich als SA Parole gewertet wird, dann habe ich große Zweifel, ob dieses Urteil nicht gegen § 1 StGB i.V.m. Art. 103 II GG verstößt und damit eindeutig rechtswidrig ist. Na ja, es gab auch in anderen Bereichen, wie Umweltschutz und Corona Maßnahmen so einige Fehlurteile höchster Gerichte. Da wurden einfach die Narrative der Politik und einiger NGOs unkritisch übernommen. Gegenargumente nicht berücksichtigt. Toll! Wenn man als Richter das eigene Ansehen und das Ansehen des Gerichtes auf Dauer schwächen will, dann ist das genau die richtige Methode.
Die Worte Alles für Deutschland werden dem allgemeinen Sprachgebrauch für Nazilosungen zugeordnet. Wer hat das eigentlich nachprüfbar entschieden? Ich habe das zum erstmal von Herrn Höcke gehört, der allerdings kein Heil Sonstwer angehängt hat. Nach seiner Verurteilung begannen ernsthafte Nachprüfungen für eine strafbewehrte Äusserung. Man fand Vieles, von Rechts bis durch die Mitte nach Links, und weil man bei der AfD für jeden Spruch, den die loslassen, den Nazi aufpappt, haben wir jetzt einen rechtlichen Salat, der völlig vergammelt ist. Kein normaler Mensch will das noch ernstnehmen und der Rechtsstaat beschädigt sich immer mehr selbst. Statt sich mit dem Programm der AfD kritisch zu beschäftigen, ist man zu dumm und stinkfaul, um die Schwachstellen im Programm der AfD herauszuarbeiten, die dann nicht wie populistischer und ideologischer Müll daherkommen. So entsteht der Eindruck, die AfD hat vielleicht keine Schwachstellen, ausser denen, die man ihnen anhängt, oder besser: In einer wie auch immer Rechtssprechung zuweist.
Dann ist ja auch klar, warum die deutsche Mannschaft bei der WM ausscheiden musste. Alles für D zu geben, ist verdächtig.
Mich versucht gerade die Stadt Lahnstein fertig zu machen. Mit Nichtzahlung mir zustehender Leistungen, Einschreiben-Terror (4 an einem Tag!), Hausverbot auf allen Ämtern wegen Nichts, und in letzter Konsequenz ein laufendes Strafverfahren wegen angeblicher „Bedrohung“. Und wenn ich dann abends schreibe, dass ich so keine Lust mehr habe zu leben, stehen ein paar Leute morgens in meinem Schlafzimmer (Bademantel leider im Bad) und wollen mich in die Geschlossene bringen. Nee, so verliert man wirklich die Lust am Leben. So wie Clemens G. Arvay, r.i.p.