„Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil Gott die einen vor den anderen bevorzugt hat“, lautet eine populäre Stelle im Koran. Über die Jahre meditierten eine Reihe islamischen Theologen, wie etwa die Korankommentatoren Razi, Baidawi und Zamahshari, über diesen Satz und kamen zu folgender, in der muslimischen Welt weit verbreiteten Erkenntnis: „Der Mann ist vollkommener geschaffen als die Frau und ist ihr von seiner Intelligenz und Religionsausübung her, von der Dankbarkeit und als Zeugen vor Gericht überlegen.“
Tatsächlich hat ein gerechter Gott die Dummheit unter Männern und Frauen gleich verteilt. Damit dieser empirisch gestützte Sachverhalt im islamischen Kulturkreis jedoch auf keinen Fall als Idee Fuß fasst und damit die eine oder andere kluge Frau auch nicht auf die Idee kommt, ihn zu postulieren, hat der Koran vorgesorgt.
„Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie“, bietet laut deutscher Übersetzung des Islamwissenschaftlers Rudolf Paret eine weitere Stelle im Koran Orientierung. Ein gläubiger Muslim versteht den Koran als Sammlung praktischer Handlungsanweisungen für den Alltag.
In der islamischen Welt werden daher Tag für Tag Abermillionen Frauen von Männern zu ihrem eigenen Besten verdroschen, damit sie keinen klaren Gedanken fassen können und somit auch nicht der Auflehnung gegen ein allahgegebenes Patriarchat anheimfallen. Sitzt der Glaube besonders tief, wie etwa bei den Dschihadisten des Islamischen Staates, lehnt der Mann das Prinzip der Zweigeschlechtlichkeit des Menschen gar völlig ab.
Im einem derartigen Einzugsbereich des tiefgläubigen Islamismus werden Frauen aus dem öffentlichen Leben verbannt und haben sich darüber hinaus permanent in schwarze Stoffbahnen zu hüllen. Nun kann man so tun, als würden Frauen gar nicht existieren und sich somit bequem und ungestört in einer hermetisch abgeriegelten Männerwelt einrichten. Und das aus gutem Grund. Die Konfrontation mit dem anderen Geschlecht birgt viele Gefahren.
Die Frau, so weiß jeder überzeugte muslimische Gotteskrieger, ist beispielsweise ebenso wie das Schwein und der Hund unrein und sollte unter gar keinen Umständen berührt werden. Gibt man einer Frau die Hand, wird man unausweichlich von einem Fluch befallen und riskiert den eigenen Einzug ins Paradies. Eine Ausnahme des Berührungsverbotes stellt lediglich der Vollzug der Ehe dar.
In der Bundesrepublik Deutschland kollidiert Artikel 3 des Grundgesetztes mit dem religiösen Empfinden des tiefgläubigen islamischen Mannes. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ heißt es da.
Immer wieder werden Exekutive und Legislative daher in schwere Gewissenskonflikte gestürzt. Was hat Vorrang? Eine Frage, die jeweils aufs Neue von Fall zu Fall in einer Einzelbewertung beantwortet werden muss. Es gibt keine Koransure, die Frauen einen Posten im Aufsichtsrat eines Konzernes explizit verbietet. Die Antwort fällt also leicht: Artikel 3 des Grundgesetztes kann in dieser Situation zur Anwendung kommen und auch mit voller Härte durchgesetzt werden.
Völlig anders sieht es hingegen bei Polizeieinsätzen in Moscheen aus. Der Koran drückt sich hier klar aus. Kein Mann darf an einem heiligen Ort wie einer Moschee dazu gezwungen werden, sein Seelenheil zu verlieren, indem er einer Frau ansichtig werden muss. In diesem Fall kann Artikel 3 des Grundgesetztes demnach logischerweise nicht zur Anwendung kommen.
Als nach dem Freitagsgebet im Bremer Stadtteil Gröpelingen in einer Moschee des islamistischen Kulturvereins Masjidu-l-Furqan letzten Freitag eine Großrazzia der deutschen Polizei stattfand, achtete man peinlichst genau darauf, die festzunehmenden Straftäter muslimischen Glaubens nicht in ihren religiösen Gefühlen zu beleidigen.
Unreinen Daseinsformen wie Frauen oder Hunden ist der Zutritt zum Männerbereich eines islamischen Gotteshauses strengstens untersagt. Die Bremer Polizei verzichtete folgerichtig bei diesem Einsatz auf Spürhunde und ließ weibliche Beamte lediglich in den für Frauen reservierten Bereich vordringen. Auch zog jeder Polizist am Eingang der Moschee erst einmal Überschuhe aus Plastik an, bevor er den Zugriff durchführte. Das Betreten einer Moschee mit Schuhen ist im islamischen Kulturraum verboten.
Man kann nur hoffen, dass die Bremer Polizei im Sinne eines friedlichen Miteinanders der Kulturen in Deutschland bei diesem Einsatz nicht nur auf Hunde und Frauen, sondern ebenso auf jüdische Beamte und Beamtinnen verzichtet hatte.
Siehe:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/islamischer-staat-moschee-von-is-anhaengern-in-bremen-geschlossen-a-1006869.html#