News-Redaktion / 13.04.2021 / 10:00 / Foto: Mateussf / 111 / Seite ausdrucken

Richter und Staatsanwälte warnen vor neuem Infektionsschutz-Gesetz

Während die Öffentlichkeit mit dem CDU-Schaukampf Laschet gegen Söder beschäftigt wird, sollen in dieser Woche ganz andere Fakten geschaffen werden: Die von der Regierung betriebene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes soll die Aushebelung der bürgerlichen Grundrechte verstetigen und öffnet künftigem Missbrauch Tür und Tor. Aus diesem Anlass veröffentlichen wir hier im Wortlaut eine Stellungnahme des Netwerkes Kritischer Richter und Staatsanwälte  (KriStA) zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Wortlaut:

 

"„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ 
(Art. 20 Abs. 1 GG)"

Eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Dem Netzwerk KRiStA wurde dieser Tage eine „Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD“ zum dort vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugeleitet. Da sich der Entwurf und dessen Inhalt mit den in der Tagespresse dargestellten wesentlichen Punkten deckt, gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt von einem authentischen Dokument aus.

Unserem Selbstverständnis und eigenem Anspruch folgend, haben wir uns auferlegt, das juristische und politische Geschehen in Deutschland zunächst sorgfältig zu prüfen und erst in einem zweiten Schritt mit Stellungnahmen an die Öffentlichkeit zu gehen.

Der vorgenannte Gesetzentwurf ist jedoch so weitreichend und soll in derart kurzer Zeit einer parlamentarischen Abstimmung zugeführt werden, dass wir uns gedrängt sehen, kurzfristig Stellung zu beziehen.

Um es mit den Worten von Jens Gnisa, dem ehemaligen Interessenvertreter von rund 17.000 Richtern in Deutschland, zu sagen:

„Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hinaus.“

Nach seiner Ansicht 

„"...dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln“.

Das Netzwerk KRiStA kann diese Auffassung nur unterstreichen. Der im Zentrum des Gesetzentwurfes stehende § 28b Infektionsschutzgesetzes (IfSG) würde die alleinige Kompetenz für die sogenannte „Corona-Notbremse“, mithin die einschneidendsten Maßnahmen für rund 83 Mio. Menschen seit dem Zweiten Weltkrieg, in die Hand der Bundesregierung legen. Dieser würde ein Durchregieren bis in die Wohnzimmer der Menschen ermöglicht werden, in Abhängigkeit zudem von einem Messwert, der zunehmend in der Kritik von Juristen und Medizinern steht.

Zur Erinnerung: Der Föderalismus ist ein leidvoll errungenes Bekenntnis zur Machtbegrenzung und Machtverteilung sowie zum Vorrang der Regelung auf tiefstmöglicher Ebene. Dieses Prinzip hat sich seit 1949 bewährt und unser Land erfolgreich durch jede Krise geführt. Die Pandemiebekämpfung und die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen haben am sinnvollsten vor Ort in den Ländern zu erfolgen. 

Darüber hinaus droht durch das angestrebte Nebeneinander von Bundesgesetz sowie von Verordnungszuständigkeiten von Bund und Ländern sowohl für den Bürger als auch den Verordnungsgeber ein unüberschaubarer Flickenteppich von Regelungen.

Diese Regelungen können sich zudem „über Nacht“ durch einen Automatismus starrer Inzidenzwerte ohne Rücksicht auf die Besonderheiten der Region oder das Zustandekommen dieser Werte ändern. Hierin liegt der zweite grobe Fehler. Die geplante starre Regelung einer bundeseinheitlichen Notbremse ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen ließe vollkommen außer Acht, dass der Inzidenzwert ein nahezu willkürliches Instrument zur Messung des Infektionsgeschehens ist. Die bisherigen
Inzidenzzahlen basieren auf wöchentlichen Testungen in der Größenordnung von ca. 1,1 bis 1,6 Mio. Tests pro Woche. Der Positivanteil lag dabei laut RKI zuletzt (KW 13/2001) bei 11,1 Prozent aller Tests. Wenn – wie abzusehen – der Großteil der Arbeitgeber und Schulen eine oder mehrere Testungen der Arbeitnehmer oder Schüler einführt, wird die Anzahl der positiven Tests sprunghaft ansteigen. Zur Erinnerung: Es gibt derzeit allein ca. 10,9 Mio. Schüler in Deutschland. Der neue § 28b IfSG würde ein automatisiertes Durchregieren des Bundes auf unabsehbare Zeit manifestieren. Eine Betrachtung der konkreten Gesundheitsversorgung vor Ort und der verfügbaren Intensivbettenkapazitäten bliebe vollkommen ausgeblendet zu Gunsten eines Verfahrens, das sich zunehmender Kritik ausgesetzt sieht.

Nicht minder problematisch sind die einzelnen Eckpunkte der „Notbremse“. So sollen beispielsweise private Zusammenkünfte auch im privaten Raum mit höchstens einer(!) weiteren Person zulässig sein (§ 28b Abs. 1 Nr. 1 IfSG). Auch soll eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, die zuletzt von mehreren Gerichten für unwirksam erklärt wurde, bundeseinheitlich eingeführt werden (§ 28b Abs. 1 Nr. 2 IfSG). Dies ist eine Nichtachtung der Judikative. Auch die bisher schon ergriffenen Schließungen
weiter Teile der Tourismus-, Freizeit- und Gastronomiebranche würden auf unbestimmte Zeit fortbestehen, wodurch sich eine bereits bestehende finanzielle Not weiter Teile der Wirtschaft verschärfen würde. In einer Art manipulierbarem Automatismus würde der Exekutive auf Bundesebene eine praktisch nur durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbare Macht zur Einschränkung elementarer Grundrechte eingeräumt werden. Gleichzeitig würde durch unmittelbar geltendes Parlamentsgesetz, das keiner Umsetzung durch die Exekutive mehr bedarf, der instanzgerichtliche Rechtsschutz und damit der Grundsatz der Gewaltenteilung ausgeschaltet. All dies hat mit den über Jahrzehnte gewachsenen Institutionen unserer parlamentarischen Demokratie, dem Föderalismus und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht mehr viel gemein.

Knapp und treffend von CDU-Politiker Prof. Dr. Max Otte auf Twitter formuliert:

"„Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg, das sollte jedem klar sein.“"

Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages nachdrücklich auf, dieser offensichtlichen Entrechtung der Länderparlamente, weiter Teile der Judikative und vor allem der Menschen in diesem Land entgegenzutreten! Springen Sie über den Schatten Ihrer Fraktionsdisziplin und nehmen Sie das Wohl der Menschen in den Blick!

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Leserpost

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G. Böhm / 13.04.2021

‘Richter und Staatsanwälte warnen vor neuem Infektionsschutzgesetz’ und was sagt ein ehemaliger englischer Richter im Interview: ‘Die Bürger sollten zivilen Ungehorsam leisten und die Gesetze einfach ignorieren’. Recht hat er, denn das was Frau Dr. Mult-Kult. kann, steht dem einfachen Bürger schon lange zu. Soweit es geht, wolle man sich ja bemühen, Recht und Gesetz einzuhalten. So im großen und ganzen kann man es ja versuchen, wenn es aber mißlingt, der Versuch, kann’s doch so schlimm nicht sein! Oder? Gesetze sind eh dazu da, daß man sie umgeht oder eben einfach ignoriert. Ein gewisser Pragmatismus kann sicherlich nicht schaden. Hilfreich kann ebenso das Wissen über den Auseinander- und Zusammenbau einer AK 47 sein, man weiß ja nie, wie weit der Ungehorsam gehen muß, um die bürgerliche Demokratie zu verteidigen. [M. m. wg!]

Martin Stumpp / 13.04.2021

Mir stellt sich nur noch Frage: Worin unterscheidet sich Frau Merkel eigentlich von ....

P. Wedder / 13.04.2021

@ Michael Lorenz „…Da sitzen über 700 bestbezahlte Individuen in einer Institution, die diesem Treiben umgehend ein Ende setzen könnten…“ Bestbezahlt ist immer in Ordnung, solange sie auch einen hervorragenden Job machen, wenn sie dies nicht tun, sind sie lediglich überalimentiert und gehören eingesperrt, sorry, Autokorrektur, meinte eingespart.

A.Ziegler / 13.04.2021

Das erinnert alles sehr an 1933. Falsch, es ist in Wirklichkeit DDR pur, nicht light. Merkel will eine Diktatur und durch Corona sieht sie die Chance sie einzuführen. Niemand mache sich da Illusionen. Wer hätte sich träumen lassen, dass nach dreissig Jahren Einheit wieder eine Einheitsdiktatur etabliert wird? Wie schnell ist alles, wirklich alles an guten Vorsätzen und Errungenschaften der Westdeutschen Bundesrepublik geschleift worden. Kohl sei verflucht, diese Frau in sein Kabinett geholt zu haben. Nie war ich froher, als in Westdeutschland geborener, jetzt schon seit über 50 Jahren in der Schweiz zu leben. Wenn dieses Gesetz kommt und nicht vom Verfassungsgericht kassiert wird, werden viele im Ausland um Deutschland trauern. Als ob ein Fluch auf ihm laste.

Boris Kotchoubey / 13.04.2021

@Markus Schmitz: Der Begriff der Waffe ist relativ. Große Messer gelten als Waffe, noch größere Äxte aber nicht. Und Mistgabeln haben bereits einiges in der europäischen Geschichte bewegt.

Matthias Dreyer / 13.04.2021

Ich fordere die Abgeordneten des Bundestages auf, dieser Entrechtung der Länderparlamente und der Menschen in diesem Land entgegenzutreten! Ich kenne ihre Namen und werde sie zu gegebener Zeit aufrufen.

g.schilling / 13.04.2021

Das kann der Michel eigentlich nur mit einem Generalstreik beantworten. Passieren wird aber wie immer nichts. Bier und Zaretten sind im Haus und in der Glotze kommt Tatort. Läuft in Deppiland.

M. Klemens / 13.04.2021

zu Bernhard Maxara „(...) jetzt ist es so weit: alle gehören auf die Straße!“: Ja. Wann und wo? Ich bin dabei!

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