News-Redaktion / 13.04.2021 / 10:00 / Foto: Mateussf / 111 / Seite ausdrucken

Richter und Staatsanwälte warnen vor neuem Infektionsschutz-Gesetz

Während die Öffentlichkeit mit dem CDU-Schaukampf Laschet gegen Söder beschäftigt wird, sollen in dieser Woche ganz andere Fakten geschaffen werden: Die von der Regierung betriebene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes soll die Aushebelung der bürgerlichen Grundrechte verstetigen und öffnet künftigem Missbrauch Tür und Tor. Aus diesem Anlass veröffentlichen wir hier im Wortlaut eine Stellungnahme des Netwerkes Kritischer Richter und Staatsanwälte  (KriStA) zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Wortlaut:

 

"„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ 
(Art. 20 Abs. 1 GG)"

Eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Dem Netzwerk KRiStA wurde dieser Tage eine „Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD“ zum dort vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugeleitet. Da sich der Entwurf und dessen Inhalt mit den in der Tagespresse dargestellten wesentlichen Punkten deckt, gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt von einem authentischen Dokument aus.

Unserem Selbstverständnis und eigenem Anspruch folgend, haben wir uns auferlegt, das juristische und politische Geschehen in Deutschland zunächst sorgfältig zu prüfen und erst in einem zweiten Schritt mit Stellungnahmen an die Öffentlichkeit zu gehen.

Der vorgenannte Gesetzentwurf ist jedoch so weitreichend und soll in derart kurzer Zeit einer parlamentarischen Abstimmung zugeführt werden, dass wir uns gedrängt sehen, kurzfristig Stellung zu beziehen.

Um es mit den Worten von Jens Gnisa, dem ehemaligen Interessenvertreter von rund 17.000 Richtern in Deutschland, zu sagen:

„Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hinaus.“

Nach seiner Ansicht 

„"...dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln“.

Das Netzwerk KRiStA kann diese Auffassung nur unterstreichen. Der im Zentrum des Gesetzentwurfes stehende § 28b Infektionsschutzgesetzes (IfSG) würde die alleinige Kompetenz für die sogenannte „Corona-Notbremse“, mithin die einschneidendsten Maßnahmen für rund 83 Mio. Menschen seit dem Zweiten Weltkrieg, in die Hand der Bundesregierung legen. Dieser würde ein Durchregieren bis in die Wohnzimmer der Menschen ermöglicht werden, in Abhängigkeit zudem von einem Messwert, der zunehmend in der Kritik von Juristen und Medizinern steht.

Zur Erinnerung: Der Föderalismus ist ein leidvoll errungenes Bekenntnis zur Machtbegrenzung und Machtverteilung sowie zum Vorrang der Regelung auf tiefstmöglicher Ebene. Dieses Prinzip hat sich seit 1949 bewährt und unser Land erfolgreich durch jede Krise geführt. Die Pandemiebekämpfung und die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen haben am sinnvollsten vor Ort in den Ländern zu erfolgen. 

Darüber hinaus droht durch das angestrebte Nebeneinander von Bundesgesetz sowie von Verordnungszuständigkeiten von Bund und Ländern sowohl für den Bürger als auch den Verordnungsgeber ein unüberschaubarer Flickenteppich von Regelungen.

Diese Regelungen können sich zudem „über Nacht“ durch einen Automatismus starrer Inzidenzwerte ohne Rücksicht auf die Besonderheiten der Region oder das Zustandekommen dieser Werte ändern. Hierin liegt der zweite grobe Fehler. Die geplante starre Regelung einer bundeseinheitlichen Notbremse ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen ließe vollkommen außer Acht, dass der Inzidenzwert ein nahezu willkürliches Instrument zur Messung des Infektionsgeschehens ist. Die bisherigen
Inzidenzzahlen basieren auf wöchentlichen Testungen in der Größenordnung von ca. 1,1 bis 1,6 Mio. Tests pro Woche. Der Positivanteil lag dabei laut RKI zuletzt (KW 13/2001) bei 11,1 Prozent aller Tests. Wenn – wie abzusehen – der Großteil der Arbeitgeber und Schulen eine oder mehrere Testungen der Arbeitnehmer oder Schüler einführt, wird die Anzahl der positiven Tests sprunghaft ansteigen. Zur Erinnerung: Es gibt derzeit allein ca. 10,9 Mio. Schüler in Deutschland. Der neue § 28b IfSG würde ein automatisiertes Durchregieren des Bundes auf unabsehbare Zeit manifestieren. Eine Betrachtung der konkreten Gesundheitsversorgung vor Ort und der verfügbaren Intensivbettenkapazitäten bliebe vollkommen ausgeblendet zu Gunsten eines Verfahrens, das sich zunehmender Kritik ausgesetzt sieht.

Nicht minder problematisch sind die einzelnen Eckpunkte der „Notbremse“. So sollen beispielsweise private Zusammenkünfte auch im privaten Raum mit höchstens einer(!) weiteren Person zulässig sein (§ 28b Abs. 1 Nr. 1 IfSG). Auch soll eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, die zuletzt von mehreren Gerichten für unwirksam erklärt wurde, bundeseinheitlich eingeführt werden (§ 28b Abs. 1 Nr. 2 IfSG). Dies ist eine Nichtachtung der Judikative. Auch die bisher schon ergriffenen Schließungen
weiter Teile der Tourismus-, Freizeit- und Gastronomiebranche würden auf unbestimmte Zeit fortbestehen, wodurch sich eine bereits bestehende finanzielle Not weiter Teile der Wirtschaft verschärfen würde. In einer Art manipulierbarem Automatismus würde der Exekutive auf Bundesebene eine praktisch nur durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbare Macht zur Einschränkung elementarer Grundrechte eingeräumt werden. Gleichzeitig würde durch unmittelbar geltendes Parlamentsgesetz, das keiner Umsetzung durch die Exekutive mehr bedarf, der instanzgerichtliche Rechtsschutz und damit der Grundsatz der Gewaltenteilung ausgeschaltet. All dies hat mit den über Jahrzehnte gewachsenen Institutionen unserer parlamentarischen Demokratie, dem Föderalismus und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht mehr viel gemein.

Knapp und treffend von CDU-Politiker Prof. Dr. Max Otte auf Twitter formuliert:

"„Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg, das sollte jedem klar sein.“"

Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages nachdrücklich auf, dieser offensichtlichen Entrechtung der Länderparlamente, weiter Teile der Judikative und vor allem der Menschen in diesem Land entgegenzutreten! Springen Sie über den Schatten Ihrer Fraktionsdisziplin und nehmen Sie das Wohl der Menschen in den Blick!

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Leserpost

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E. Albert / 13.04.2021

Also wer jetzt immer noch glaubt, es ginge hier um ein “Virus” und “Infektionsschutz”, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen…(Ich drucke das jetzt aus und werde die Briefkästen in der Nachbarschaft bestücken. Vielleicht wachen die Schnarcher - “Merkel macht das doch so gut” - dann endlich mal auf?!)

Bernd Schreller / 13.04.2021

@U Martini “Ich komme gerade von der Demo vorm Bundestag. 90 % Polizei und 10 % Demonstranten. Was will man eigentlich? Es interessiert doch fast niemanden aus der Bevölkerung, da kann man schreiben, was man will.” Ich war auch gelegentlich auf schlecht besuchten Anti-Lockdown-Demos in Berlin. Leider gibt es von denen zu viele. Wenn man dann 2 oder 3 von denen mit je 50-100 Teilnehmern besucht hat, sagt man sich, was soll das? Diese ganzen Klein-Demos bringen es nicht. Es muss 1 x monatlich jeweils eine Demo in wenigen Großstädten in Deutschland geben. Dann werden die Leute nach wenigen Monaten kommen, wenn sie wissen, dass sie nicht allein rumstehen und die immer die Macht schützende Polizeii, egal in welchem System, in vielfacher Überzahl einschüchtert. Wir müssen Millionen auf die Straße bringen, sonst sind wir, die Verweigerer der Maßnahmen und Impfung, geliefert. Die anderen können gern in ihr Verderben laufen. Ich habe genügend versucht, mit einfach aufzuzeigenden und zu verstehenden Hinweisen auf die Widersprüche der Corona-Diktatoren aufzuklären. Die meisten wollen es nicht wissen, also sollen sie auch die Konsequenzen erleiden. Nur: ich will mit dem Dummvolk nicht untergehen.

Fridolin Kiesewetter / 13.04.2021

Kleine Anmerkung zum letzten Absatz des Aufrufs: Die Abgeordneten des Bundestages vertreten nicht “die Menschen im Lande” sondern das Deutsche Volk. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

dr.goetze / 13.04.2021

@Martina Güllner - Liebe verehrte Frau Martina Güllner! Etwas unterscheidet die Bundesrepublik gravierend von einer sogenannten Bananenrepublik: letztere hat in der Regel eine Armee, hat Generäle, Waffensysteme, sprich hat alle Möglichkeiten, unfähige, kriminelle und/ oder korrupte Machthaber zu stürzen! Die Bundesrepublik dagegen hat zwei Verteidigungsministerinnen in Folge, die es in Windeseile geschafft haben, die Bundeswehr außer Gefecht zu setzen. Der letzte regierungskritische Befehlshaber wurde vor wenigen Jahren geschasst, die Wehrpflicht wurde abgeschafft, freiwillige Soldaten dagegen, die ja fürs Vaterland den Kopf hinhalten müssten im Ernstfall, stehen prinzipiell unter Verdacht, rechtsextrem und Rassisten zu sein - stehen quasi ständig unter Beobachtung, weil sie Deutscland ja mögen müssen - und einsatzfähiges Material, seien es Schiffe, Flugzeuge, Panzer oder Fahrzeuge, steht nicht mehr zur Verfügung, allenfalls als Schrott. Dafür gibt es gendergerechte Toiletten, Flachbildschirme und Tarnfleckkleidung für Schwangere. So ist nichtmals ein klitzkleines Krieglein wie “Krieg der Knöpfe” zu gewinnen, geschweige denn, der Burggraben um den Reichstag zu überwinden - so er denn in Kürze da ist. Alle Hoffnung auf die Armee ist ein feuchter Traum, den ich schon vor 7 oder 8 Jahren aus geträumt habe… Also Frau Güllner, da müssten Sie schon in eine ferne Bananenrepublik auswandern, in der auch mehr als 30% der Bewohner noch selber und kritisch denken, umso ein Erfolgserlebnis zu bekommen!

Matthias Fischer / 13.04.2021

Wo ist das Problem? Frau Merkel wird mit der ihr eigenen Sturheit und Gleichgültigkeit gegenüber den Bürgerrechten die obige Stellungnahme nicht zur Kenntnis nehmen. Die Bundestagsmehrheit wird sich, wie seit Jahren, einen Dreck um die Bürgerrechte, den Föderalismus und das Grundgesetz scheren. Die Kritiker werden zu Rechtsradikalen degradiert. Die Linken im Bundestag von CDU und SPD werden das hohe Lied auf “unseren (also ihren!) Rechtsstaat” zelebrieren und nicht bemerken, dass sie das weltweit bestbezahlte Stimmvieh sind, vergleichbar mit dem chinesischen “Parlament”. Außerdem wird mit dem Finger auf Lukschenko, Orban und die polnische Regierung gezeigt. Also alles wie immer seit der “Ära” Merkel. Wie hieß noch die Initiative von Sarah Wagenknecht? ach ja: AUFSTEHEN

Dr Stefan Lehnhoff / 13.04.2021

Dem Volk wird der Krieg erklärt. Es hat es nur noch nicht gemerkt. Wird es aber. Sollte das hier einer der Abgeordneten lesen: Du wirst dafür einsitzen, wenn Du es überlebst. Bedenke das.

armin wacker / 13.04.2021

Zunächst das Positive, Rechtsanwälte und Richter gehen an die Öffentlichkeit.Danke dafür. Kinderpsychologen und Psychiater langsam auch. Das wird Merkel nicht mehr so ohne weiteres durchziehen können. Jetzt muss aber Mal das Dummvolk aufwachen.

Markus Viktor / 13.04.2021

Frage von Alfred Schier an Matthias Richling im hier gestern empfohlenen Interview in „phoenix persönlich“: „Warum … sollte eine Regierung, sollten eine Angela Merkel und die Ministerpräsidenten wider besseres Wissen Angst verbreiten?“ Ganz einfach: Weil sie als Machthaber Machtmenschen sind. Deshalb wurden im Westen in besseren Zeiten erfreulicherweise Checks and Balances als institutionalisiertes Misstrauen gegen die Machtmenschen entwickelt. Wer primär oder exklusiv aus dem Machtkalkül entscheidet und handelt, entscheidet und handelt auch wider besseres Wissen und gegen die Bevölkerung. Das wäre für die Deutschen eine wichtige Lehre aus dem Nationalsozialismus, den Machtmenschen zu misstrauen und die gewaltenteiligen Institutionen zu fördern. Die Mehrheit der Bevölkerung hat diese Lehre nicht aufgenommen. Sie vertraut Merkel, der Regierung, und wünscht sich den Machtmenschen Söder. Und einem Schier ist deutlich anzusehen, wie er es sich selbstzufrieden in seiner abgabengepolsterten Stellung gerichtet hat. Wer wohl die Leute sind, die im Kriegsfall nur die Kinder anderer Eltern an die Front schicken?

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