Henryk M. Broder / 10.11.2020 / 09:00 / Foto: Acgut.com / 105 / Seite ausdrucken

Kritik? Immer! Aber bitte die Situation nicht ausnutzen!

Steffen Seibert nahm am 9.11. zu der Corona-Demo Stellung, die in Leipzig "aus dem Ruder" gelaufen war, weil die Teilnehmer und Teilnehmerinnen keine Masken trugen und nicht auf Abstand achteten. Nachdem die Versammlung von der Polizei für beendet erklärt wurde, ging sie in den Seitenstraßen weiter. Dazu bemerkte der Regierungssprecher in der Bundespressekonferenz:

Meinungen müssen öffentlich vertreten werden können, Kritik soll und muss in einer Demokratie auch immer möglich sein. In Leipzig wurde nun die Versammlungsfreiheit zum Teil gezielt ausgenutzt. Hier ab 15:15

Dass die Versammlungfreiheit gezielt ausgenutzt wird, um für oder gegen etwas zu demonstrieren, ist natürlich eine Sauerei, die nicht hingenommen werden darf, nicht einmal zum Teil. Wo das erlaubte Nutzen aufhört und das missbräuchliche Ausnutzen anfängt, entscheidet die Bundesregierung, vertreten durch ihren Pressesprecher. 

Am Ende haben Extremisten, Chaoten, gewaltbereite Menschen nach der Auflösung der Versammlung sich ihren Weg durch Leipzig bereitet. Das ist in dieser äußerst kritischen Phase der Pandemie, in der wir als Land alle zusammen stecken, ein fatales Signal. Hier ab 9:24

Das ist asoziales Verhalten in Reinkultur. Die "Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ stand in der DDR unter Strafe. Jedes Jahr wurden Tausende von "Asozialen" zur "Arbeitserziehung durch schwerste körperliche Arbeit" verurteilt.

Ja, es war nicht alles schlecht in der DDR.  

Nachtrag: His Master's Voice - ARD-Chefredakteur Rainald Becker über den Rechtsstaat, die Freiheit den Extremismus, hier ab 19:30. Die Entscheidung der Richter am OVG Bautzen ist "skandalös", Muss so eine Demo wie am Wochenende in Leipzig "auch in pandemischen Zeiten erlaubt werden?" Natürlich nicht. "Das Versammlungsrecht unter Pandemiebedingungen muss dringend geregelt werden. Um es klar zu sagen: Es muss Schluss sein mit dieser Art von genehmigten Super-Spreading-Events." 

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g.schilling / 10.11.2020

Die „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ stand in der DDR unter Strafe. Jedes Jahr wurden Tausende von „Asozialen“ zur „Arbeitserziehung durch schwerste körperliche Arbeit“ verurteilt. Hätte man bei den G20 Randalieren auch anwenden können. Aber die Polizei deeskaliert, während die Pfeife Scholz (damals OB in HH) in der Elbphilharmonie die Musik genoss.

Wolfgang Fischer / 10.11.2020

Gerade höre ich in den Nachrichten von den Sächsischen Oberindianern über die Einschränkung des Demonstrationsrechts auf maximal 1000 Teilnehmer…....bla, bla, bla. Scheinbar haben die Herrschaften noch nicht realisiert, das sie am Ende sind. Da nützen als letztes Aufgebot weder Schwarzgeld-CDUer noch Grüne Staatszersetzer. Die SPD lasse ich mal bewusst weg, die sind mit ihrer, Geschichte wiederholenden, Zustimmung zum neuen Ermächtigungsgesetz schon genug gestraft. Und was wollt ihr machen, wenn das nächste mal 45000 (lt. Durchgezählt) auf die Straße gehen?.....wollt ihr auf Befehl der Gottgleichen FDJ Sekretärin schießen lassen? Versucht es einfach mal!

Heinz Gerhard Schäfer / 10.11.2020

In Ergänzung zu meinem Beitrag: Schaut Euch einmal den vorliegenden Gesetzentwurf zum Infektionsschutzgesetz„ Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – Seite 17 (Art. 7)  – Drucksache 19/23944“ an! Hier wird das Grundgesetz durch ein untergeordnetes Gesetz einfach ausgehebelt! – Total verfassungswidrig! Das ist die Umsetzung der großen Transformation unter Merkel: Zitat: “Artikel 7, Einschränkung von Grundrechten Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.”

B. Kurz / 10.11.2020

@Meister Eder, Sie halten es also für falsch, dass Politiker und/oder sogenannte Wissenschaftler zur Verantwortung gezogen werden für das, was sie unschuldigen Menschen antun? Sie halten es auch für falsch, dass man ausspricht , was es ist, nämlich Verrat am Volk, dem man zu dienen geschworen hat?  Sie sind sicher auch der Meinung, dass doch alles gar nicht so schlimm ist, man sich eben mal den “Bußgeldschutz” ins Gesicht hängt, sich möglichst bald impfen läßt und alles ist wieder schön, ja? Dann träumen Sie mal weiter, lange wird der süße Schlummer nicht mehr dauern.

Gudrun Dietzel / 10.11.2020

@Tom Eder, darf ich davon ausgehen, daß Sie meine Botschaft nicht verstehen wollten?

Jana Moennig / 10.11.2020

Es wäre vielleicht hilfreich dieses Video auf YouTube zu sehen:QUERDENKEN in Leipzig: HIER gibt es die Wahrheit! von Frank Hannig

Sabine Schönfelder / 10.11.2020

Jens@Richter, nicht so zimperlich! Bei Black-Live- Matters gab es keine Kranken und Toten und auch die Querdenker sind überraschend immun gegen inszenierte Pandemien. Besser Sie halten sich an die alten DDR-Traditionen. Rein in den Stasi-Knast, heißt heute Corona-Quarantäne, und anbei kostenlos gibt es ein wenig radioaktive Bestrahlung; heimlich aber effektiv! Bei Gemüse soll sich die Haltbarkeit sogar verlängern, da Radioaktivität auch Keime vernichtet, (Hygiene-Diktatur!)  bei DDR-Kritikern führte sie, wie erwünscht, zu deren frühzeitigen Ableben. Dann sterben die Querdenker zwar nicht an Corona, aber Krebs ist schließlich auch eine Möglichkeit.

Gerald Weinbehr / 10.11.2020

Regierungssprecher Steffen Seibert. Regierungssprecher Rainald Becker. ZDF-Nachrichtenredakteur Steffen Seibert. ARD-Chefredakteur Rainald Becker. Unterschiede? Ich erkenne schon lange keine mehr. Da ist es nur logisch, dass Seibert vom ZDF ein Rückkehrrecht eingeräumt bekam, als er zum Regierungssprecher im Range eines Staatssekretärs aufstieg. Die Verquickung von ÖRR und linksgrüner Politik ist absolut unappetitlich, die Wortmeldungen aus beiden Lagern sind austauschbar.

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