Die sogenannte Krankenkassenreform hat bekanntlich zum Teil recht kleinteilig und kleinlich die Einsparpotentiale bei Versicherten, Patienten und Leistungserbringern - also Ärzten, Kliniken etc. - gesucht und gefunden. Aber wie sieht es denn mit der Verwaltung des Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus? Deren Bruttoverwaltungskosten haben sich im Jahr 2024 immerhin auf 15,975 Milliarden Euro belaufen.
Nun lässt sich, wie an dieser Stelle auch schon mehr als einmal geschehen, trefflich wie zutreffend beklagen, welche Verwaltung-Parallelstrukturen es allein durch den Umstand gibt, dass viele verschiedene gesetzliche Krankenkassen in einem genau geregelten gesetzlichen Rahmen im Grunde das Gleiche tun. Doch darum soll es hier im Moment nicht gehen, sondern um einen nicht ganz so kleinen Extra-Posten im Haushalt der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Fragen aufwirft, die jüngst auch der Bundesregierung gestellt wurden.
Gehen wir dazu ein paar Monate zurück. Am 30. März 2026 legte die Finanzkommission Gesundheit, die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzt wurde, ihren ersten Bericht vor, jenen Bericht, der vor den auflaufenden Milliarden-Finanzierungslücken im GKV-System warnte. Dieser Bericht befasste sich auch mit der Ausgaben-Entwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Und in der Erläuterung findet sich auf Seite 385 der folgende Satz:
„Zu den sächlichen Verwaltungsausgaben zählen unter anderem Ausstattung, Mieten, Pachten, Nebenkosten, Brief- und Portokosten, Reisekosten, Aufklärungs- und Werbemaßnahmen, Prüfungs- und Beratungskosten sowie Vergütungen für externe Dritte“
„Vergütungen für externe Dritte“, das klingt doch sehr nach einem möglichen Einsparpotential. Ein Grund, sich diesen Punkt einmal genauer anzuschauen, dachten sich offenbar auch Mitarbeiter und/oder Abgeordnete der AfD-Fraktion im Bundestag und schauten sich diesen Punkt für eine Kleine Anfrage genauer an. In der Anfrage heißt es einleitend:
„Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht die amtliche Rechnungsstatistik der gesetzlichen Krankenversicherung sowie weitere Statistiken und Berichte zur Finanzentwicklung der Krankenkassen. Nach den veröffentlichten Daten der amtlichen GKV-Rechnungsstatistik wird das Konto 07390 „Sonstige Vergütungen an andere“ den Verwaltungskosten zugeordnet. In der Statistik KJ1 für das Jahr 2024 wird für dieses Konto ein Betrag von 1 401 540 277,53 Euro ausgewiesen. Nach Kenntnis der Fragesteller weisen frühere Veröffentlichungen der amtlichen GKV-Rechnungsstatistik für das Jahr 2014 für dieses Konto ein Ausgabenvolumen aus, das unter dem für das Jahr 2024 veröffentlichten Wert liegt.
Nach den vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung beliefen sich die Bruttoverwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2024 auf rund 15,975 Mrd. Euro und die Nettoverwaltungskosten auf rund 12,630 Mrd. Euro.
Der für das Konto 07390 ausgewiesene Betrag entspräche damit rechnerisch rund 8,8 Prozent der Bruttoverwaltungskosten beziehungsweise rund 11,1 Prozent der Nettoverwaltungskosten.“
13 Fragen an die Bundesregierung
Was da auf Konto 07390 verbucht wird, ist also keine Kleinigkeit unter den Verwaltungskosten. Das sollte jeden Sparkommissar reizen, ein paar Fragen zu stellen. Ob die Sparkommissare des Bundesgesundheitsministeriums diese Fragen gestellt haben, ist unbekannt. Aber wenn, dann dürften dem Hause Warken die Antworten auf die folgenden Fragen der größten Oppositionspartei nicht schwer fallen, oder?
„Bundesunmittelbare Krankenkassen unterliegen der Aufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung. Vor diesem Hintergrund besteht Interesse an den Erkenntnissen der Bundesregierung zur Erfassung, Entwicklung und Einordnung des Kontos 07390 „Sonstige Vergütungen an andere“ innerhalb der amtlichen GKV-Rechnungsstatistik.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Definitionen, Buchungsvorgaben oder Abgrenzungskriterien sind der Bundesregierung für das Konto 07390 ‚Sonstige Vergütungen an andere’ innerhalb der amtlichen GKV-Rechnungsstatistik bekannt?
2. Seit wann wird das Konto 07390 in seiner gegenwärtigen Form geführt, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu strukturellen oder systematischen Änderungen von Definitionen, Zuordnungen oder Erfassungsvorgaben dieses Kontos seit dem Jahr 2014 vor?
3. Inwieweit werden im Rahmen der amtlichen GKV-Rechnungsstatistik weitergehende Untergliederungen, Auswertungen oder Differenzierungen des Kontos 07390 erhoben, ausgewertet oder veröffentlicht?
4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die bundesweit erfassten Ausgaben im Konto 07390 in den Jahren 2014 bis 2025 (bitte jahresweise ausweisen)?
5. Welchen prozentualen Anteil hatten die im Konto 07390 erfassten Ausgaben in den Jahren 2014 bis 2025 an den jeweiligen Bruttoverwaltungskosten beziehungsweise den Nettoverwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherung (bitte jahresweise ausweisen)?
6. Auf welche wesentlichen Faktoren, strukturellen Veränderungen oder Sondereffekte führt die Bundesregierung die Entwicklung der im Konto 07390 erfassten Ausgaben seit dem Jahr 2014 zurück?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Arten von Leistungen, Aufwendungen oder Verwendungszwecken vor, die dem Konto 07390 zugeordnet werden, und wie verteilen sich diese Ausgaben (betragsmäßig oder prozentual) auf die einzelnen Leistungs- oder Verwendungsbereiche?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Art und Struktur der Empfänger von Zahlungen vor, die über das Konto 07390 abgewickelt werden?
9. In welchem Umfang und für welche Zwecke werden nach Kenntnis der Bundesregierung Zahlungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsgesellschaften von Krankenkassen dem Konto 07390 zugeordnet?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu signifikanten Unterschieden zwischen einzelnen Krankenkassen oder Kassenarten hinsichtlich der Höhe und der Entwicklung der im Konto 07390 erfassten Ausgaben vor?
11. Welche spezifischen gesetzlichen Vorgaben zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Ausgaben des Kontos 07390, und welche Behörden sind für die jeweilige Prüfung oder aufsichtsrechtliche Kontrolle zuständig?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu konkreten Beanstandungen, Prüfungsfeststellungen oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Ausgaben vor, die dem Konto 07390 zugeordnet wurden?
13. Welche vergaberechtlichen Vorschriften finden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Leistungen oder Aufträge Anwendung, deren Kosten dem Konto 07390 zugeordnet werden, und welche Erkenntnisse liegen ihr zu den dort angewendeten Vergabeverfahren oder Beschaffungsformen vor?“
Mal sehen, ob die Antworten brisant oder banal ausfallen.
Beitragsbild: Creative Commons CC0 Pixabay
Wie hoch sind eigentlich die Kosten, die durch sportliche Aktivitäten entstehen. Würde man das einmal untersuchen, käme man zu erstaunlichen Ergebnissen. Kaum ein Fußballspiel, wo nicht ein Kerlchen vom Platz getragen wird. Wer seinem Fitnessglauben fröhnt und auf sei tägliches Jogging besteht, braucht in Kürze ein neues Knie- und Hüftgelenk. Vom Berufsboxer ganz zu schweigen.
Diese Kosten werden durch Tabak- Alkohol und Zuckersteuer sicherlich nicht aufgewogen.
Es gab doch mal den Skandal das Beamte ihre eigenen Erholungsstätten, Luxus Sanatorien in der Schweiz aus den GKV Beiträge bezahlen ließen. Ich wette das impfgeschädigte Politiker ausserhalb des üblichen Gesundheitssystem dennoch durch die gesetzlichen Versicherten bezahlt, behandelt werden. Fettabsaugung und andere Schönheits OP oder Betty-Ford Entzug für die Nomenklatura ist bestimmt auch dabei. Ebenso hatte die AOK soweit ich erinnere mal ein eigenes Flugzeug. Die müssen ja irgendwie nach Mallorca kommen. Und China, dort errichtete deutsche Krankenhäuser. Uwe Dolata kann bestimmt mehr über die Vorgänge erzählen. Den Medizintourismus haben sie massiv ausgebaut. Das Konto 07390 mal nach Bundesland aufschlüsseln.
„In der DDR gab es eine Kranken-Pflichtversicherung, und die hat gut funktioniert.“
In der Bonner Republik hat das auch gut funktioniert. Erst mit der Übernahme durch die DDR ging alles nachweislich den Bach runter.
Sie hoffen auf Beantwortung? :-) Die KK´s sind doch die GUTEN….
>>Krankenversicherungs-Kosten: Fragen nach 1,4 Milliarden<<
## Da ist noch Luft nach oben. Bei Wirecard war es mehr. Damals schon. Und inzwischen haben wir Gesetze für Geldwäsche! Da mogelt sich keiner mehr herum. Nur mit der Terrorfinanzierung klappt es bisher nicht so.
Die AfD – gut, dass sie mal wieder nachhakt – hätte sich aber auch kürzer fassen können: <Hey, wer kriegt die Piepen aus diesem ominösen Konto?> Allgemein gesehen, es gibt aber auch Bürger, die der Krankenkassen-Reform noch Positives abgewinnen können: ALLE; DIE NICHT IN DER GKV SIND!
Sind das 13 qualifizierte Fragen jener Partei, welcher vollkommene Fach- und Sachkenntnis in allen Belangen abgesprochen wird? Schau einer an!
Übrigens: Wer mit den Bedürfnissen durch Krankheit schwer behinderter Menschen zu tun hat, weiß, einige (nicht alle, wohlgemerkt) Krankenkassen betreiben enorm hohen Aufwand in der Abwendung gestellter Anträge und Forderungen – das kostet natürlich und bindet personelle Kapazitäten,