Der ebenso überflüssige wie europarechts- und verfassungswidrige Netzwerkdurchsetzungsgesetzentwurf, dessen Namen auch Justizminister Maas als „bescheuert“ erachtet, hat ihm jetzt auch noch eine Demütigung der Vereinten Nationen eingebracht. Die als Bedenken vorgebrachte Kritik des Sonderbeauftragten der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, vom 01.06.2017 (Reference: OL DEU 1/2017) ist vernichtend. Das Gesetz wecke schwerwiegende Bedenken hinsichtlich seiner Eingriffe in die Meinungsfreiheit und des Rechts auf Anonymität. Insbesondere sieht der Sonderbeauftragte Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), den auch die Bundesrepublik ratifiziert hat.
Während es anerkannt sei, dass auch Unternehmen eine Verantwortung zur Wahrung der Menschenrechte haben, dürften „Zensurmaßnahmen nicht an private Rechtsträger delegiert werden“. Dies reflektiert exakt die Kritik, die auch hierzulande wiederholt laut wurde, die der Justizminister aber zu übergehen vorzog.
Soweit der Gesetzesentwurf hohe Strafen (vorgesehen sind bis zu 50 Millionen Euro) für Zuwiderhandlungen vorsehe, könnte dies eine rechtswidrige Behinderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung darstellen. Die Höhe der Strafen wecke auch Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit. Die Strafen könnten soziale Netzwerke dazu veranlassen, auch rechtmäßige Inhalte zu löschen. Dieses Risiko erscheine umso höher, als rigide Fristen von 24 Stunden beziehungsweise 7 Tage für das Löschen vorgegeben seien. Dies könne zu einer Überregulierung führen, um Bußgelder zu vermeiden. Eine solche „vorbeugende Zensur“ würde mit dem Recht, Informationen aller Art im Internet zu suchen, zu erhalten oder weiterzugeben, kollidieren.
Ferner, so der Sonderbeauftragte, habe er Bedenken wegen des Mangels an gerichtlicher Kontrolle hinsichtlich der auf die sozialen Netzwerke delegierten Pflicht zur Löschung. „Die auf die privaten Unternehmen verlagerte Verantwortung die Inhalte Dritter ohne gerichtliche Überprüfung zu entfernen, ist nicht mit den internationalen Menschenrechten vereinbar.“ Viele Inhalte seien im übrigen nur aus dem Kontext zu verstehen, den die sozialen Medien gar nicht selbst bewerten könnten.
Nur notdürftig verschleiert verdammt der Sonderbeauftragte auch die vorgesehenen Eingriffe in die Anonymität der Nutzer, deren Daten an Personen, die eine Rechtsverletzung nur behaupten, ohne vorherige gerichtliche Prüfung weitergegeben werden sollen. Die Vorgabe, umstrittene strafbewehrte Inhalte sowie zugehörige Nutzerinformationen für eine unbestimmte Zeit zu speichern und zu dokumentieren, erleichtere schließlich eine staatliche Überwachung der Betroffenen.
Der UN-Beauftragte fordert die Bundesregierung zu einer Stellungnahme innerhalb von 60 Tagen auf. Ob diese dennoch die Dreistigkeit besitzt, diesen gesetzgeberischen Trümmerhaufen in den letzten beiden Sitzungswochen dieser Legislaturperiode erneut ins Parlament zur Verabschiedung zu bringen?
Die Justizminister Maas eine schier unfassbare Inkompetenz bescheinigenden Ausführungen des UN-Sonderbeauftragten entsprechen in sämtlichen Punkten den auch vom Verfasser dieser Zeilen seit Monaten an verschiedenen Stellen formulierten Kritikpunkten
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Das nun ausgerechnet aus dieser Ecke die vielleicht entscheidende Schützenhilfe zur Meinungsfreiheit kommt, hätte ich nicht erwartet. Aber gut, immer her damit. Deutschland ist aufgrund seiner seit 142 Jahren existierenden, qualitativ fragwürdigen Politik-kaste ja schon immer auf Hilfe von außen angewiesen gewesen, wenn es um Demokratie und Menschenrechte ging. Traurig genug.
Sie haben in der Sache ja sehr recht, Herr Steinhöfel. M.E. zum Glück auch, ohne dass ein Vertreter dieser UN das 'bestätigt', auch ohne dass das überhaupt jemand von der UN tut. Solange ich nicht schwarz auf weiß lese, dass der "Sonderbeauftragte der UN für Meinungsfreiheit, David Kaye" eben so präzise Urteile zu Einzelentscheidungen in China etc., zum Menschenrechtssalafismus der meisten islamischen Staaten etc., abgibt, sind solche Bemerkungen sinn- und wirkungslos. Die ganze UNO in ihrer gegenwärtigen Verfassung hat selber das Recht, "Meinung" zu äußern, verwirkt bzw. noch nicht erlangt ...
Die Bestätigung der Kritik auch von offizieller Seite war höchst überfällig. Die Frage nun: Ist es nun eher wünschenswert, das der Bundestag in entlarvender Ignoranz sich abermals als fragwürdige Institution des Rechtsbrauchs entlarvt, oder dass sie einen Rückzieher machen, um dann mit entschärfter Fassung doch noch das Gleiche zu bezwecken?
Tja. Was soll man da noch sagen bzw. schreiben? Mir ist Angst und Bange. Es ist völlig irrsinnig, wie ein völlig inkompetenter und ideologiegesteuerter Mann, wie Heiko Maas als Justizminister die Geschicke der Bundesrepublik lenkt. Aber der Fisch stinkt vom Kopf an. Wenn man nach Berlin blickt, in den Bundestag, dann wird schnell deutlich, wie es einem Maas gelungen ist Spitzenpositionen zu bekleiden. Die Politikertruppe im Jahre 2017 ist nur noch als desolat zu titulieren. Eigentlich müssten allesamt abgewählt werden. Leider ist das in Zeiten einer gut laufenden Konjunktur unwahrscheinlich. Die Deutschen müssen wieder erstmal fühlen, ehe das Hirn sich einschaltet. Normalerweise übernehmen die Medien die Rolle. Sie fühlen den Politikern auf den Zahn. Aber im Jahre 2017 ist von den Medien nicht mehr viel zu erwarten. Die arbeiten sich täglich lieber an Trump ab und positionieren Merkel als Gegenspielerin einer ominösen freien Welt. Kritik Fehlanzeige!
Möbel-Mass auf den Spuren Thieracks?
Und vollkommen vergeblich sucht man diese Meldung in der SZ, FAZ, ARD, ZDF, usw.
K L A S S E ! Danke für die Info Herr Steinhöfel, an anderen Stellen hätte ich darüber wohl nichts gefunden.