Wenn jetzt NGOs die Parteien ersetzen sollen, wirds ja noch schlimmer. BUND, Greenpeace und Co. werden die Meinungshoheit der sowieso grünrot-lackierten Journalisten zementieren. Die Grünen lachen sich ob des Urteils ins Fäustchen. Oder fällt hier irgendjemandem eine NGO ein, die einen ideologiefreien, objektiven Blick auf das Weltgeschehen hat.
Sehr geehrter Herr Schmode, sehr geehrter Herr Helger, ein Gericht, auch und besonders das BVG, ist keine Legislative. Es kann nur judikativ tätig werden und beurteilen, ob eine ihm vorgebrachte Klage zugelassen wird und dieser dann Recht oder Unrecht geben. Und wenn die Klage die Unrechtmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrages damit begründet, daß zuviel staatliche Beeinflußung in den Anstalten ist, kann das BVG auch nur darüber entscheiden. Das hat es getan und dafür sollte man ihm dankbar sein. Andere Klagen generellerer Natur gegen den Rundfunkstaatsvertrag laufen doch bereits. Und gegen das “Meinungskartell” kann man juristisch - lies: auf Basis bestehender Gesetze - nichts tun.
Das Urteil des BVerfG bietet den Mainstreammedien einmal mehr Gelegenheit für ein wunderschönes Ablenkungsmanöver. Aufgrund der Gegebenheiten und Mehrheitsverhältnisse in den Rundfunkräten wird politische Ausgewogenheit insinuiert bzw. eingefordert, die ausschließlich die Grüßaugustebene der Anstalten adressiert. Bricht man das Bild auf die Redakteursebene herunter, so ergeben die (wenigen) Umfragen auf dieser Ebene das Bild eines nahezu komplett rotrotgrün beherrschten Meinungskartells, in dem einige wenige liberale und konservative Stimmen allenfalls als Feigenblattfunktion gerade noch geduldet werden. Mit anderen Worten; Noch nie haben die (quasi-)staatlichen Rundfunkanstalten eines Landes so profunde Berichterstattung gegen die eigenen Bürger und deren Interessen gemacht wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Deutschlands im 21. Jahrhundert. Die politischen Positionen, die von ARD und ZDF wohwollend bedient werden, erreichen bei Wahlen regelmäßig allenfalls 20 % der Stimmen. Und während sich immer mehr Menschen vom linksökologisch-multikulturellen Agitprop in ARD und ZDF abwenden, wird der Kreis der für dieses miese Schauspiel Zahlungspflichtigen eher noch ausgeweitet. Ach, wäre das schön, wenn eines der nächsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht etwa ein paar kosmetische Korrekturen an zahnlosen Gremien vornähme, sondern dieses ganze satte und selbstgefällige System mitsamt seiner fürstlichen Saläre, dem kleinen Mann als “Demokratieabgabe” abgepresst, in den Orkus sozialistischer Großmannssucht versenkte. Dorthin, wo “Staaten” wie die DDR vor sich hinmodern, deren “Journalismus” mittlerweile von dem bei ARD und ZDF praktizierten nur noch durch die Grobschlächtigkeit, nicht aber durch den Inhalt der Propaganda zu unterscheiden ist.
Wenn Richter den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen. An der Entscheidung kann man hervorragend sehen, wie die Freiheit keinen Wert in Deutschland hat. Es ist schlichtweg unzumutbar, daß ein staatliches Zwangsfernsehen existiert. Das interessiert die Richter aber wenig. Das menschlich eingeführte wird als gegeben vorausgesetzt und muss nur noch ein wenig links oder rechts poliert werden. Als ob es einen Unterschied machen würde, ob ein Mensch unrechtmäßig erstochen oder erschossen wird.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.