David Harnasch / 25.03.2014 / 16:25 / 4 / Seite ausdrucken

Kosmetik statt Staatsferne für das ZDF

Das Bundesverfassungsgericht schlägt im gestrigen Urteil zum ZDF die Schlachten der 60er Jahre und versäumt, den Realitäten der Gegenwart Rechnung zu tragen, meint Boris Eichler:

Der erste Teil des vom Verfassungsgericht angestoßenen Reformprojekts (dessen Grundzüge sich schon in der WDR-Entscheidung von 1991 wiederfinden) ist der leichtere: die Beschränkung der Staatssitze auf das vom Kollegium geforderte Drittel. Derzeit sind 30 der 77 Fernsehräte des ZDF Vertreter von Bund, Ländern oder Parteien. Dazu kommen nach liberal-Berechnungen acht Räte, die bislang offiziell als staatsfern galten, es nach der neuen Definition des Gerichts aber nicht mehr sind (etwa der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Maly, SPD, oder die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Steinbach, CDU). „Meiner Auffassung nach reicht eine Drittelquote, welche staatliche und ‚staatsnahe‘ Vertreter umfasst, für die Gewährleistung der Vielfalt im Zweiten Deutschen Fernsehen nicht aus“, findet denn auch der 2010 von der FDP vorgeschlagene Richter Andreas L. Paulus in seinem abweichenden Votum, um „die Kontrollorgane des Zweiten Deutschen Fernsehens von staatlichem Einfluss zu emanzipieren.“ Wirtschaftliche Abhängigkeiten vermeintlich unabhängiger Vertreter, wie von liberal aufgedeckt, hat das Gericht erst gar nicht thematisiert.

Schwieriger wird die Vergabe der so zusätzlich entstehenden „staatsfreien Sitze“ sein. Traditionell regeln das Landesregierungen in ihren Länderanstalten ganz einfach: Es gibt eine Mehrheit für gesellschaftliche Gruppen der eigenen Farbe. Hier einen Konsens zu erzielen ist schon bei Mehrländeranstalten nicht ganz leicht; beim ZDF, das von allen Ländern getragen wird, steht man vor einer Herkulesaufgabe. Und ein Konsens muss her – aufgeben will den Mainzer Sender niemand.

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Leserpost

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Werner Geiselhart / 26.03.2014

Wenn jetzt NGOs die Parteien ersetzen sollen, wirds ja noch schlimmer. BUND, Greenpeace und Co. werden die Meinungshoheit der sowieso grünrot-lackierten Journalisten zementieren. Die Grünen lachen sich ob des Urteils ins Fäustchen. Oder fällt hier irgendjemandem eine NGO ein, die einen ideologiefreien, objektiven Blick auf das Weltgeschehen hat.

Kay-Uwe Klepzig / 26.03.2014

Sehr geehrter Herr Schmode, sehr geehrter Herr Helger, ein Gericht, auch und besonders das BVG, ist keine Legislative. Es kann nur judikativ tätig werden und beurteilen, ob eine ihm vorgebrachte Klage zugelassen wird und dieser dann Recht oder Unrecht geben. Und wenn die Klage die Unrechtmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrages damit begründet, daß zuviel staatliche Beeinflußung in den Anstalten ist, kann das BVG auch nur darüber entscheiden. Das hat es getan und dafür sollte man ihm dankbar sein. Andere Klagen generellerer Natur gegen den Rundfunkstaatsvertrag laufen doch bereits. Und gegen das “Meinungskartell” kann man juristisch - lies: auf Basis bestehender Gesetze - nichts tun.

Ralf Schmode / 25.03.2014

Das Urteil des BVerfG bietet den Mainstreammedien einmal mehr Gelegenheit für ein wunderschönes Ablenkungsmanöver. Aufgrund der Gegebenheiten und Mehrheitsverhältnisse in den Rundfunkräten wird politische Ausgewogenheit insinuiert bzw. eingefordert, die ausschließlich die Grüßaugustebene der Anstalten adressiert. Bricht man das Bild auf die Redakteursebene herunter, so ergeben die (wenigen) Umfragen auf dieser Ebene das Bild eines nahezu komplett rotrotgrün beherrschten Meinungskartells, in dem einige wenige liberale und konservative Stimmen allenfalls als Feigenblattfunktion gerade noch geduldet werden. Mit anderen Worten; Noch nie haben die (quasi-)staatlichen Rundfunkanstalten eines Landes so profunde Berichterstattung gegen die eigenen Bürger und deren Interessen gemacht wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Deutschlands im 21. Jahrhundert. Die politischen Positionen, die von ARD und ZDF wohwollend bedient werden, erreichen bei Wahlen regelmäßig allenfalls 20 % der Stimmen. Und während sich immer mehr Menschen vom linksökologisch-multikulturellen Agitprop in ARD und ZDF abwenden, wird der Kreis der für dieses miese Schauspiel Zahlungspflichtigen eher noch ausgeweitet. Ach, wäre das schön, wenn eines der nächsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht etwa ein paar kosmetische Korrekturen an zahnlosen Gremien vornähme, sondern dieses ganze satte und selbstgefällige System mitsamt seiner fürstlichen Saläre, dem kleinen Mann als “Demokratieabgabe” abgepresst, in den Orkus sozialistischer Großmannssucht versenkte. Dorthin, wo “Staaten” wie die DDR vor sich hinmodern, deren “Journalismus” mittlerweile von dem bei ARD und ZDF praktizierten nur noch durch die Grobschlächtigkeit, nicht aber durch den Inhalt der Propaganda zu unterscheiden ist.

Karl Helger / 25.03.2014

Wenn Richter den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen. An der Entscheidung kann man hervorragend sehen, wie die Freiheit keinen Wert in Deutschland hat. Es ist schlichtweg unzumutbar, daß ein staatliches Zwangsfernsehen existiert. Das interessiert die Richter aber wenig. Das menschlich eingeführte wird als gegeben vorausgesetzt und muss nur noch ein wenig links oder rechts poliert werden. Als ob es einen Unterschied machen würde, ob ein Mensch unrechtmäßig erstochen oder erschossen wird.

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