News-Redaktion / 23.03.2020 / 10:00 / Foto: Olaf Kosinsky / 103 / Seite ausdrucken

Kontrollen an innerdeutscher Grenze

An der Grenze von Mecklenburg-Vorpommern zu den deutschen Nachbarländern gibt es Kontrollen. Wer nicht Bürger des Bundeslandes ist und auch nicht dort arbeitet, wird zurückgewiesen und darf in das nordöstliche Bundesland nicht einreisen. Nach Angaben des Schweriner Innenministeriums vom Sonntagnachmittag seien an zehn Kontrollstellen an großen Zufahrtstraßen mehr als 700 Autos zurückgewiesen worden, meldet der NDR. Auch auf Bahnhöfen seien Personen zurückgewiesen worden.

In den letzten Tagen wurden alle Touristen aus dem Land ausgewiesen. Auch Deutsche mit einem Zweitwohnsitz wurden zur umgehenden Ausreise aus Mecklenburg-Vorpommern aufgefordert, wenn sie nicht im Lande arbeiten würden. Über einen bemerkenswerten Fall berichtete bild.de: Eine Deutsche mit Zweitwohnsitz in Mecklenburg wurde gezwungen mit ihren Kindern das eigene Haus zu verlassen und des Landes verwiesen. Sie wurde an ihren Erstwohnsitz nach Paris geschickt.

Nach Mecklenburg-Vorpommern dürfe nur noch einreisen, wer dortzulande arbeite, wohne oder einen anderen nachweisbaren dringenden Grund habe. Wer sich nicht daran halte, begehe eine Straftat, habe Innenminister Caffier erklärt. In dem Fall könne eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen.

NACHTRAG:

Inzwischen durfte die oben erwähnte Frau, die mit ihren Kindern aus Mecklenburg ausgewiesen worden war, mit einer Sondergenehmigung des Schweriner Innenministeriums wieder in ihr Haus zurückkehren, meldet bild.de.

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Leserpost

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Frank Danton / 23.03.2020

Aber mit dem Hauptwohnsitz in Syrien ist man doch noch Willkommen? Wäre sonst ja voll Nazi.

Regina Dexel / 23.03.2020

Verstehe ich das richtig? Eine deutsche Staatsbürgerin mit ihren zwei Kinder, die in Mecklenburg Vorpommern ihren Zweitwohnsitz und noch dazu mit Eigenheim hat, wird ausgewiesen? Ihrer staatsbürgerlichen Rechte beraubt? Währenddessen wird weiterhin jeder eingelassen, der das Wort „Asyl“ über die Lippen bringt, mit und ohne Papiere? Und das nennt sich Rechtsstaat?

Sepp Kneip / 23.03.2020

DDR 2, mehr kann man dazu nicht sagen.

Michael Wirth / 23.03.2020

Interessant: Vor zehn Jahren kam ein Film namens “Die Grenze” raus. Das Szenarium: In einer Notstandssituation gerät die Wirtschaft an den Rand des Zusammenbruchs; es kommt zu Hamsterkäufen, schließlich Plünderungen, und in einem nordöstlichen Bundesland macht eine fiktive Partei die Grenzen zum Rest des Landes dicht und ruft die “Demokratische Sozialistische Republik Mecklenburg-Vorpommern” aus. Hm. Welche Partei regiert nochmal Mecklenburg-Vorpommern - doch nicht die mit der Forderung nach “Grenzen dicht”, oder? Man darf gespannt sein.

Leo Hohensee / 23.03.2020

Das glaube ich doch jetzt nicht ?! Wer kann so etwas überprüfen, ein Staatsrechtler oder wer??

Christian Tauber / 23.03.2020

Gibt das Infektionsschutzgesetz das her? Gilt das dann auch für Asylbewerber? Wie ist es mit Transitreisenden? Dürfen die durchfahren, oder müssen die außen herum? Und falls ja, was ist dafür die Rechtsgrundlage? Weiß das jemand?

Kira Mandini / 23.03.2020

So sind sie in Deutschland drauf: Immer von einem Extrem ins andere. Erst “no borders, no nation” und jetzt errichtet man willkürlich Grenzen zwischen den Bundesländern. Normal geht anders

Heike Olmes / 23.03.2020

Ach so… jetzt verstehe ich Merkels “Die Grenzen sind nicht zu schützen.”!! Das gilt nur bei Ausländern, nicht bei Deutschen! Wie klug und weitsichtig sie doch gehandelt hat, schließlich können wir die Ärzte-und Facharbeiterschwemme, die seit 2015 anhält,  in diesen Zeiten gut gebrauchen. Noch nie in meinem Leben habe ich einen Menschen so abgrundtief verachtet wie dieses Weib.

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