News-Redaktion / 23.03.2020 / 10:00 / Foto: Olaf Kosinsky / 103 / Seite ausdrucken

Kontrollen an innerdeutscher Grenze

An der Grenze von Mecklenburg-Vorpommern zu den deutschen Nachbarländern gibt es Kontrollen. Wer nicht Bürger des Bundeslandes ist und auch nicht dort arbeitet, wird zurückgewiesen und darf in das nordöstliche Bundesland nicht einreisen. Nach Angaben des Schweriner Innenministeriums vom Sonntagnachmittag seien an zehn Kontrollstellen an großen Zufahrtstraßen mehr als 700 Autos zurückgewiesen worden, meldet der NDR. Auch auf Bahnhöfen seien Personen zurückgewiesen worden.

In den letzten Tagen wurden alle Touristen aus dem Land ausgewiesen. Auch Deutsche mit einem Zweitwohnsitz wurden zur umgehenden Ausreise aus Mecklenburg-Vorpommern aufgefordert, wenn sie nicht im Lande arbeiten würden. Über einen bemerkenswerten Fall berichtete bild.de: Eine Deutsche mit Zweitwohnsitz in Mecklenburg wurde gezwungen mit ihren Kindern das eigene Haus zu verlassen und des Landes verwiesen. Sie wurde an ihren Erstwohnsitz nach Paris geschickt.

Nach Mecklenburg-Vorpommern dürfe nur noch einreisen, wer dortzulande arbeite, wohne oder einen anderen nachweisbaren dringenden Grund habe. Wer sich nicht daran halte, begehe eine Straftat, habe Innenminister Caffier erklärt. In dem Fall könne eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen.

NACHTRAG:

Inzwischen durfte die oben erwähnte Frau, die mit ihren Kindern aus Mecklenburg ausgewiesen worden war, mit einer Sondergenehmigung des Schweriner Innenministeriums wieder in ihr Haus zurückkehren, meldet bild.de.

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Jan Kandziora / 23.03.2020

Diese Frau und ihrer Kinder brauchen keine „Sondergenehmigung“ von irgendeinem Schwachkopf im Ministerium. Deutsche haben das Grundrecht, sich in Deutschland aufzuhalten. Punkt. Und da der Hauptwohnsitz im Ausland liegt, ist das eben am Wohnsitz in Deutschland. Dass man Dorfpolizisten in dieser Sache noch einmal nachschulen muss, geschenkt. In einem Innenministerium muss man das wissen.

Nathalie Nev / 23.03.2020

Und was ist mit den besonders gefaerdeten aelteren Menschen? Die sind auf ihrem Zweitsitz in der Natur besser aufgehoben. Ausserdem gibt es fuer sie keinen Zeitdruck, diesen zu verlassen. (Und Frisbee spielen die schon gar nicht am Strand).

Christian Saxinger / 23.03.2020

Das sollten wir Bayern uns aber ganz genau ansehen. Ein Länderfinanzausgleich ist damit eigentlich nicht mehr zu rechtfertigen.

Matthias Thiermann / 23.03.2020

Da stell ma uns mal ganz dumm und denken an die Freizügigkeit im Bundesgebiet. Wer die schon nicht will, der braucht nach europäischen Lösungen gar nicht mehr zu krähen.

Chr. Kühn / 23.03.2020

@Frances Johnson: Die Mutter von AM ist letztes Jahr verstorben. “Eltern haften für ihre Kinder” ist also passé. Und @Herrn Ernst bzgl. des von Ihnen beschriebenen Angemault-Werdens: Sie beschreiben eine urdeutsche Eigenschaft. “Gesellschaftlicher Zusammenhalt”? Da muß doch ein Deutscher erstmal im Duden nachschlagen, was das ist.

Gudrun Dietzel / 23.03.2020

@Claudia Maack, sofern Ihre deutschen Freunde aus Lille in ein Sylter Hotel wollten, ging das natürlich nicht, denn Hotels sind geschlossen. Auch ist bekannt, daß jeglicher Tourismus eingestellt worden ist. Sogar für Erstwohnsitzler aus MV, die nach Usedom wollen (geht nur ohne Übernachtung und mit mitgebrachtem Lunchpaket, weil Hotels und Restaurants geschlossen sind). Aber wir reden hier vom Zweitwohnsitz, von Eigentum! - nicht von Tourismus. Mit Verlaub, Ihre Tonlage war sehr durchschaubar: Nun wohnt die Frau mit den drei Kindern mal in Paris. Soll sie doch auch da bleiben… Sorry, was Freundlicheres bleibt nicht hängen. Unverständlich bleibt mir auch, für wen Sie eigentlich Gerechtigkeit reklamieren. Für Ihre Liller Freunde? Da unterliegen Sie in Ihrer Argumentation einem schweren Denkfehler.

Ralf Pöhling / 23.03.2020

Theoretisch ist das richtig, kommt aber wohl viel zu spät. Man denke zum Vergleich an ein leckgeschlagenes Schiff, bei dem die einzelnen Teilbereiche durch Schotten hermetisch abgeriegelt werden können. Wenn ein Teilbereich ein Loch in der Bordwand hat und dort Wasser eindringt, sollte dieser Teilbereich möglichst verzögerungsfrei von den anderen abgeschottet werden. Im Gegenzug können auch nicht geflutete Teilbereiche abgeschottet werden, falls der bereits unter Wasser stehende Bereich nicht mehr abzuschotten ist, oder das dortig anwesende Schiffspersonal sich der Abschottung verweigert. Allerdings gibt es hier einen besonderen Punkt zu bedenken: Wasser vermehrt bzw. vervielfältigt sich nicht. Eine Virusinfektion schon. Wenn also der Virus bereits in Meck-Pomm angekommen ist und sich fleißig ausgebreitet hat, ist es für die Abschottung des Bundeslands eigentlich schon zu spät. Man kann so allenfalls den äußeren Zustrom weiterer Erkrankter reduizieren. Was unterm Strich natürlich nicht verkehrt ist. Aber die Abschottung vor dem Auftreten erster Fälle wäre natürlich weit effektiver und würde das alltägliche Leben in Meck-Pomm jetzt nicht genauso einschränken, wie überall anderswo. Gilt natürlich erst recht für die Grenzen der EU bzw. Deutschlands. Aber das mit der Grenzschließung der EU und nach Deutschland klappt ja nicht wirklich. Insofern ist das, was Meck-Pomm da gerade macht, schon richtig. Optimal wäre es gewesen, nach dem Auftreten erster Fälle von COVID-19 gleich ganz Wuhan vom Rest Chinas und damit der Welt abzuschotten, dann hätten wir das derzeitige Problem überhaupt nicht. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Lokale Kompetenz und Entscheidungsbefugnis ist weit effizienter und schneller als zentralistische Fernsteuerung.

Stephan Grandke / 23.03.2020

Es werden wohl noch einige “innerdeutsche” Grenzen hinzukommen. Die ausgerufene “Kontaktsperre” mit ihren, besonders in NRW zahlreichen Ausnahmen richtet zwar weiteren wirtschaftlichen Schaden an, trägt aber weniger als eine Ausgangssperre zur Eindämmung der Seuche bei. In der Folge werden die Fallzahlen steigen und lokal Quarantänen für Städte und Orte ausgerufen werden. Damit kommt dann auch der Wirtschaftsverkehr zum Erliegen, wenn diese Zonen umfahren werden müssen, wie das Beispiel “Zufahrten gesperrt: Neustadt am Rennsteig für zwei Wochen in Quarantäne” zeigt. Werden wenigstens die zurückgeholten Urlauber wenigstens jetzt für 14 Tage isoliert oder sollen sie nach Tirol die nächste Welle bilden?

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