Annette Heinisch / 17.08.2022 / 06:00 / Foto: Pixabay / 122 / Seite ausdrucken

Kommt nun die Cum-Scholz-Affäre?

Am Freitag muss Olaf Scholz erneut vor dem Cum-Ex-Untersuchungsausschuss in Hamburg aussagen. Vorher sagt er nichts, aber das tut er in bemerkenswerter Weise. Wie eng kann es für ihn werden?

Es gibt Sätze, deren tieferer Sinn sich erst beim aufmerksamen Zuhören erschließt. Beispielsweise der Satz von Kanzler Olaf Scholz, mit dem er die Frage Gordon Repinskis von „The Pioneer“ in der Bundespressekonferenz zum Thema Cum-Ex-Geschäfte der Warburg-Bank beantwortet:

„Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat.“ (ab Min. 56:10)

Damit sagt er ausdrücklich nicht, dass es keine Beeinflussung gegeben habe. Er betont lediglich, dass man bisher weder ihm noch dem damaligen Finanzsenator und heutigen Bürgermeister Peter Tschentscher etwas nachweisen konnte. Scholz klingt ohnehin bei Pressekonferenzen häufig wie ein Angeklagter, dem sein Anwalt geraten hat, möglichst wenig zu sagen. Wenn er Fragen mit einem kurzen „Ja“ oder „Nein“ beantwortet, so wäre er damit der Liebling aller Verteidiger.

Er habe alles gesagt, werde dies auch weitere Stunden lang tun, aber es würde nichts dabei herauskommen und nach all der Zeit solle man es auch mal gut sein lassen, so Scholz. Damit ist klar, wie er das Drehbuch für die Anhörung des Cum-Ex-Ausschusses in Hamburg entworfen hat.

Diese Einschätzung des Kanzlers ist vor dem Hintergrund der letzten Entwicklungen ein wenig bizarr. Fast könnte man meinen, die Schlinge ziehe sich langsam so bedrohlich zu, dass Scholz die Untersuchung schnellstmöglich beendet sehen will. Immerhin hat man in einem Schließfach seines Parteifreundes, des früheren Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs, der den einflussreichen Wahlbezirk Hamburg-Mitte vertrat und sich unstreitig in verschiedener Hinsicht für die Warburg-Bank starkmachte, im Rahmen einer Durchsuchung € 214.800,- gefunden. Der Durchsuchungsbeschluss gegen Kahrs erging wegen des Verdachts auf Begünstigung zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften der Warburg-Bank. Ein solcher Beschluss ergeht gemäß § 102 StPO nur dann, wenn der Ermittlungsrichter nach den ihm vorliegenden Ermittlungsergebnissen überzeugt ist, dass die Durchsuchung verhältnismäßig ist und ein Anfangsverdacht besteht.

Ein Schaden von 36 Milliarden Euro

Bereits vor zwei Jahren war bekannt geworden, dass die Warburg-Bank teils über Tochterfirmen insgesamt 45.500,- Euro an die SPD spendete, davon 38.000,- an den Kreisverband Hamburg-Mitte, also exakt den Kreisverband von Johannes Kahrs.

Kahrs hatte sich unter anderem für die Treffen des Warburg-Bank-Gesellschafters Christian Olearius mit dem damaligen Bürgermeister Olaf Scholz stark gemacht. Kurz nach den ersten Treffen hatte sich die Hamburger Finanzverwaltung 2016 dazu entschieden, auf mögliche Steuerrückforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro zu verzichten und sie stattdessen in die Verjährung laufen lassen. Ursprünglich war entsprechend der Rechtslage eine Steuerrückforderung geplant, die Warburg-Bank hatte davon erfahren, anschließend dann alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Rückforderung zu verhindern.

Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergibt sich nunmehr der Verdacht, dass wichtige Akten und Mails nicht vorgelegt wurden oder möglicherweise sogar verschwunden sind. Aufgrund des auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigten Grundsatzes der Aktenvollständigkeit (Beschluss BVerfG vom 06. Juni 1983 – 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83 –) dürfen weder Aktenbestandteile noch E-Mails entfernt, vernichtet oder gelöscht werden. Dies wäre eine strafbare Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB).

Insgesamt tauchen immer mehr Fragen auf. Die Opposition in der Bürgerschaft überlegt, die Untersuchungen auf andere Banken wie die HSH Nordbank auszudehnen und auch die sogenannten Cum-Cum-Geschäfte mit einzubeziehen. Bei Cum-Cum verschieben ausländische Anleger ihre Aktien vor der Dividendenausschüttung ins Inland, um unrechtmäßig Steuern zu sparen.

Der geschätzte Schaden, der dem deutschen Steuerzahler allein durch die Cum-Ex-Geschäfte entstanden ist, dürfte sich auf 36 Milliarden Euro belaufen. Im Pioneer Briefing wird darauf hingewiesen, dass dies dem kompletten Jahresetat des Bundesministers für Verkehr und Digitales entspricht.

Falsche Fragen?

Möglicherweise wäre ein Wechsel des Blickwinkels hilfreich. Der damalige Finanzsenator und heutige Bürgermeister Tschentscher sowie der damalige Bürgermeister und heutige Kanzler Scholz bestreiten, Einfluss auf die Entscheidung der Finanzbehörde genommen zu haben. Dabei wird der Eindruck erweckt, die Finanzbehörde sei eine unabhängige Einrichtung, was die Politik respektiert habe. Die Finanzverwaltung ist aber kein Gericht, welches unabhängig agiert. Behörden sind weisungsgebunden, dies gilt bei uns sogar für Staatsanwaltschaften, was weltweit kritisch gesehen wird. Die Untätigkeit der Hamburger Staatsanwaltschaft bezüglich dieses Themenkomplexes erhellt die Gründe der Kritik deutlich.

Anders ausgedrückt: Leiter der Finanzbehörde ist der Finanzsenator. Er muss in seiner Vorgesetztenfunktion alle wichtigen Entscheidungen treffen, dies ist seine Amtspflicht. Politiker sind keinesfalls nur Galionsfiguren eines Ministeriums, eine Art politisches Maskottchen. Als Behördenleiter tragen sie Verantwortung für die Entscheidungen der weisungsgebundenen Mitarbeiter. Sie müssen wichtige Fragen entscheiden, tun sie es nicht, handeln sie pflichtwidrig.

Die Finanzverwaltung in Deutschland ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt; die Zuständigkeit für den Vollzug der Steuergesetze obliegt weitgehend den Ländern. In der Hierarchie steht mithin das Bundesfinanzministerium an oberster Stelle, die oberste Behörde in den Ländern sind die Landesfinanzministerien. In Hamburg heißt dies, der Senator für Finanzen.

Über eine Steuerrückforderung in Höhe von 47 Millionen Euro entscheidet ein Amts- oder Abteilungsleiter nicht allein. Er entwirft den Bescheid (oder lässt ihn entwerfen) und bespricht ihn mit dem Vorgesetzten. Bei einem Betrag in dieser Höhe und einem Steuerpflichtigen wie der Warburg-Bank, sozusagen einer Hamburger Institution, wird das Vorgehen sehr sorgsam erwogen und abgesprochen, die Entscheidung wird „vom Chef“ getroffen.

Verletzung der Dienstpflichten

Würde ein Mitarbeiter in einem solchen Fall seinen Vorgesetzten, d. h. den Finanzsenator, nicht informieren, würde er pflichtwidrig handeln. Pflichtwidriges Handeln eines Beamten kann erhebliche disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Zudem können Amtspflichtverletzungen zu Schadensersatzansprüchen führen, die im Falle des Vorsatzes auch den Beamten persönlich, d. h. dessen privates Vermögen treffen können.

Wenn der Finanzsenator nicht informiert worden wäre, dann müsste sowohl ein Verfahren gegen die Mitarbeiter wegen Verletzung von Dienstpflichten und der Prüfung von Schadensersatzforderungen eingeleitet werden wie auch gegen den damaligen Finanzsenator Tschentscher. Der Finanzsenator hat nämlich die Pflicht, organisatorisch sicherzustellen, dass derart wichtige Entscheidungen auf seinem Tisch landen, denn er ist seinerseits nach § 9 der Geschäftsordnung des Hamburger Senats verpflichtet, alle „Angelegenheiten von finanzieller Bedeutung“ dem Senat vorzulegen. In dieser Vorschrift wird der Betrag von 500.000 Euro genannt, dies ist ein guter Anhaltspunkt, was als finanziell bedeutend angesehen wird. Nach § 8 Nr. 8 der Geschäftsordnung berät der Senat außerdem diejenigen Angelegenheiten, die von grundsätzlicher oder allgemeiner Bedeutung sind. Eine Geldforderung in Millionenhöhe, die ein alteingesessenes Bankhaus an den Rand des Ruins bringen kann, ist eine derartig bedeutende Angelegenheit.

Da eine Pflicht zur Vorlage beim Senat besteht, muss organisatorisch sichergestellt sein, dass die Sache auf dem Schreibtisch des Senators landet. Wenn Tschentscher das nicht sichergestellt hätte, dann hätte er seine Amtspflicht im Rahmen des Organisationsverschuldens verletzt, gegen ihn müssten rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Hat er hingegen pflichtgemäß gehandelt und auch den Senat unterrichtet, dann müsste eine Niederschrift gemäß § 12 der Geschäftsordnung dies belegen. Dort müssten dann auch die Gründe erläutert sein, warum zum Schaden des Steuerzahlers auf die Rückerstattung verzichtet wurde und warum z. B. keine Stundung der Forderung gem. § 222 AO erfolgte.

Auf dem normalen Behördenweg

Tatsächlich ist die Sache auch den normalen Behördenweg gegangen. In der von dem bekannten Strafverteidiger Gerhard Strate erhobenen Strafanzeige gegen Bundeskanzler Scholz, die der Staatsanwaltschaft Köln vorliegt, wird der Ablauf wie folgt geschildert:

„Unter dem 05.10.2016 wandte sich die damalige Leiterin des Finanzamts für Großunternehmen in Hamburg, Frau Karin Ohse-Griem, in einem von ihrer Abteilungsleiterin Petersen entworfenen Schreiben an die Kolleginnen und Kollegen der Finanzbehörde Hamburg. Darin wird mitgeteilt, dass das Finanzamt beabsichtige, die Anrechnungsverfügungen der Körperschaftsteuerbescheide aus den Jahren 2009 bis 2011 gegenüber der M.M. Warburg & Co Gruppe GmbH dahingehend abzuändern, dass die bisher angerechnete Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag um die Steuerabzugsbeträge gekürzt werden, die auf die Cum-Ex Ge-schäfte der M.M. Warburg & CO (AG & Co) KGaA entfallen.

Es wird in dem Schreiben um Zustimmung zu dieser Vorgehensweise gebeten. In dem Schreiben weist Frau Ohse-Griem darauf hin, dass eine Rücknahme für die Veranlagungszeiträume 2007 und 2008 wegen Eintritts der Zahlungsverjährung nicht mehr möglich sei. Eine Änderung der Anrechnungsverfügung für den Veranlagungszeitraum 2009 sei lediglich bis Ende 2016 möglich, da dann erneut Zahlungsverjährung eintrete.

Es folgen weitere zweieinhalb Monate aufgeregter und teilweise kontroverser Kommunikation zwischen den Verantwortlichen im Finanzamt für Großunternehmen und der Finanzbehörde sowie den Gesellschaftern der Warburg Bank, welche initiativ sowohl auf den damaligen Bürgermeister und den damaligen Finanzsenator zugingen. Letztere ließen dies nicht nur passiv über sich ergehen, sondern beteiligten sich aktiv an der Kommunikation, an deren Ende die am 17.11.2016 in der Finanzbehörde getroffene Entscheidung stand, auf die – in dem Schreiben der Finanzamtsvorsteherin vom 05.10.2016 noch gegenteilig vorgeschlagene – Rückforderung der im Jahre 2011 angerechneten Kapitalertragssteuer in Höhe von ca. 47 Mio. Euro zu verzichten. Diese Entscheidung wurde durch den damaligen Finanzsenator Dr. Tschentscher am 23.11.2011 ausdrücklich gebilligt. Sie wird auch dem damaligen Bürgermeister nicht entgangen sein.“

Unabhängig davon, ob der jetzige Kanzler und der jetzige Bürgermeister der strafbaren Begünstigung einer Steuerhinterziehung überführt werden können, ist aufzuklären, ob sie ihren dienstlichen Pflichten nachkamen. Die Behauptung, sie hätten keinen Einfluss genommen, würde eine Verletzung ihrer Pflichten bedeuten. Zumindest der Finanzsenator hätte dann seine Vorgesetztenfunktion nicht erfüllt, er hätte zudem – wenn die Angelegenheit von ihm nicht dem Senat vorgelegt worden wäre – eine weitere Pflicht verletzt.

Zu prüfen wäre natürlich auch, auf welchem Weg die Warburg-Bank von dem behördeninternen Verfahren unter Verletzung der Verschwiegenheitspflicht Kenntnis erhielt sowie die von Scholz und Tschentscher behauptete Amtspflichtverletzung der beteiligten Finanzbeamten, die nach der Einlassung dieser Herren ebenso einsame wie willkürliche Entscheidungen getroffen hätten. Da Pflichtverletzungen zu Schadensersatzforderungen führen und der Schaden, der dem Steuerzahler entstanden ist, nach Möglichkeit zu minimieren ist, sind all diese Fragen zu klären und der/die Verantwortlichen müssen nach ihren Möglichkeiten Schadensersatz leisten.

Es ist nicht auszuschließen, dass das Erinnerungsvermögen gefördert wird, wenn die eigene Existenz auf dem Spiel steht.

Jedenfalls reicht es nicht, sich nicht zu erinnern und zu behaupten, man habe keinen Einfluss genommen. Die Einlassung, man habe keinen Einfluss genommen, entschuldigt nicht, sondern klagt an.

SPD – die Volkspartei?

Es ist bekannt, dass hinter Russland ein Geheimdienst steht, der sich diesen Staat hält, dessen Haupteinnahmequelle eine Tankstelle ist. Das bedeutet, dass der frühere Kanzler Schröder seit dem Ende seiner Kanzlerschaft quasi für eine fremde Macht arbeitet. In nahezu allen Staaten dieser Welt (mit Ausnahme Deutschlands) würde die Frage des Hochverrats im Raum stehen. Auf die Idee, einem solchen Mann auch noch Altersbezüge, Büro und sonstige geldwerte Vorteile zukommen zu lassen, käme niemand. Jedenfalls nicht außerhalb Deutschlands, und zwar ganz unabhängig davon, ob sich diese fremde Macht feindlich zeigt oder nicht. Es ist mehr als beschämend, dass nur durch das Veto von Kanzler Scholz verhindert werden konnte, dass ein ehemaliger deutscher Kanzler auf die Sanktionsliste der EU kam, wohin er m. E. allerdings gehören würde.

Die Partei, deren Vorsitzender er war, hat dafür gesorgt, dass Deutschland bezüglich seiner Energie abhängig ist von dieser fremden Macht, die bekanntlich wieder gerne Großmacht wäre. Er war insoweit ein wertvolles Instrument russischer Politik. Steigbügelhalter dieser Politik waren die Grünen mit ihrer utopischen Energiepolitik, ohne deren irrationale aber mit gewaltigem Druck durchgesetzte Phantasien diese Abhängigkeit nicht möglich gewesen wäre.

Die SPD hat auch die internationalen Sanktionen gegen Nordstream 2 unterlaufen und stets behauptet, eine Abhängigkeit von Russland bestünde nicht. Was die Regierung in Mecklenburg-Vorpommern mit ihrer von Russland finanzierten Stiftung zwecks Umgehung der Sanktionen auf dem Kerbholz hat, ist schlicht indiskutabel. Nun stellt sich immer deutlicher heraus, in welchem Umfang der heutige Bürgermeister Hamburgs sowie der derzeitige Kanzler in Machenschaften zu Lasten des deutschen Steuerzahlers verstrickt sind.

Ein Volk, das von einer solchen „Volkspartei“ regiert wird, braucht keinen äußeren Feind mehr. Wer glaubt, dass diese schwierigen Zeiten mit einer solchen Regierung bewältigt werden können, glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Foto: Pixabay

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Michael Müller / 17.08.2022

Nee, die CDU habe ich gegebenenfalls nicht gewählt. Meuthen wollte es so sehen, dass die AfD die CDU der 70er ist, aber da hat er sich wohl verguckt, sonst wäre er ja nicht raus. Aber Sie haben wieder einmal nicht verstanden, um was es geht. Die AfD hat vor ein paar Jahren das Parteiprogramm formuliert. Die Parteispitze wollte eigentlich den Islam in Deutschland verbieten. Die - wie ich sie nenne - “sozialdemokratische” Parteibasis war dagegen. Damit unterscheidet sich die AfD praktisch nicht von einer sozialdemokratischen oder liberalen Partei. Das Parteiprogramm ist ein Betrug was den Islam angeht. Man muss sich das mal angucken. Das liest sich im Prinzip wie der Mist von der FDP. Wenn man nicht wüsste, dass es von der AfD ist, könnte man meinen, es sei von der FDP oder CDU. Selbst, wenn es so wäre, dass irgendwann mal eine Koalition zustande käme mit 30% CDU, 11% FDP, 10

Andreas Rochow / 17.08.2022

“Volkspartei” SPD? Allein die fürstlichen Wohnbedingungen des Scholzomaten und seiner Angetrauten verdeutlichen, wie die Sozialdemokratie gelitten hat. Es ist eine respektable Leistung des kritikfreien sozialdemokratischen Journalismus, dass dies nicht Gegenstand der “öffentlichen Meinung” werden konnte. Böses Erwachen könnte die Republik ereilen angesichts eines kriminellen Antisemiten im Bundeskanzleramt. Für wie blöd halten die öffentlich-rechtlichen Medien das gebeutelte deutsche Volk?

Wolfgang Richter / 17.08.2022

Da kommt ganz sicher nix, denn die Staatsanwaltschaft hat doch schon heute in der Presse verkündet, daß es gehen die “Grinsebacke” keinen Anfangsverdacht gibt. Schön daß “man” selbiges dort schon weiß, bevor überhaupt mit Ermittlungen gegen ihn angefangen wurde, man sich zB bemüht hätte, die gelöschten Mails und Dateien / “Kalendereinträge” zu rekonstruieren und diesbezüglich Zeugenvernehmungen vorzunehmen, weil keiner von “denen” wissen will, das den Teppich so massiv aufwölbt, was sicher kein verschwundener Hamster ist. Mit behaupteten Erinnerungslücken und widerrechtlich gelöschten Dateien hatte sich sicherzeit im Verteidigungsministerium schon “Flinten-Uschi” für höhere Aufgaben empfohlen. Mit den Umständen zu den Pfizer-Vertragsverhandlungen hat sie ja inzwischen das in sie gesetzte “Vertrauen” bestätigt. Gehen Sie weiter….......... Ich habe mir seinerzeit den “Spaß” erlaubt, wegen der Millionenspende des BundesUmweltMinisteriums im US-Wahlkampf von 2016 an die Clinton-Stiftung Strafanzeige wg. Verdachts der Untreue zu erstatten. Ziemlich zügig kam die Anwort, daß es keinen Anfangsverdacht gebe, man gemeinsame Umweltprojekte betreibe und finanziere. Eine Prüfung von Belegen zur Verwendung der Gelder war dann sicher nicht mehr angesagt.

W. Renner / 17.08.2022

Bei dem Herrn cumt mir, je länger je mehr, das kalte Kotzen.

HDieckmann / 17.08.2022

Ihre Ausführungen zu Scholz & Co. sind sehr erhellend. Aber lassen Sie bitte den Altkanzler Schröder in Ruhe - das ist eine andere Geschichte. Wir befinden uns in einem Krieg des Westens gegen Russland. Da ist es ein Hoffnungsschimmer, wenn Schröder bei der allgemeinen Kriegshetze und Propaganda gegen Russland nicht mitmacht.

Gerhard Schweickhardt / 17.08.2022

Die Staatsanwaltschaft Hamburg? Dass ich nicht lachen, da habe ich doch die Pastorin Behnke wegen Aufruf zur Revolution angeklagt. Und nach dieser Behörde ist das mit der freien Meinungsäußerung vereinbart. Siehe “Das Wort zum Sonntag. Da gibt es wohl aus dieser Ecke keinen Schutz des Steuerzahlers. Wo bleibt dann der Aufschrei des Bund der Steuerzahler und die Öffentlichkeit? Ich sehe da ein Machtkartell und die Hoffnung auf den Rechtsstaat ist per du.

B. Biermann / 17.08.2022

hoffentlich nicht nur cum, sondern auch ex!

giesemann gerhard / 17.08.2022

Scholz: Vai con brio - ab mit Schaden.

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