Oliver Marc Hartwich, Gastautor / 14.03.2007 / 17:03 / 0 / Seite ausdrucken

Komfortunterbringung im Gefängnis auf eigene Kosten

Wer nach England kommt, der sollte es tunlichst vermeiden, sich irrtümlich wegen schwerer Straftaten verurteilen zu lassen. Denn das kann teuer werden, wie die obersten britischen Richter heute geurteilt haben.

Zu entscheiden waren zwei Fälle, in denen jeweils langjährige Haftstrafen verhängt worden waren, sich allerdings später herausstellte, dass es sich um Justizirrtümer handelte. Zwei unschuldig Verurteilte hatten dabei fast zwanzig Jahre im Gefängnis gesessen, bis ihre Haftstrafen vom Court of Appeal aufgehoben wurden. Ein anderes Justizopfer verbrachte 10 Jahre unschuldig hinter Gittern.

Als es nun darum ging, den Männern eine Haftentschädigung zu zahlen bzw. ihren Verdienstausfall zu ersetzen, gab es für sie jedoch eine böse Überraschung: Ein Viertel der Summe sollte nämlich nicht ausgezahlt, sondern zum Ausgleich von Kost und Logis für die Unterbringung im Gefängnis einbehalten werden.

Als einen schlechten Scherz und eine nachträgliche Verhöhnung mögen dies die Justizopfer empfunden haben und klagten. Doch der Court of Appeal bestätigte die Regelung, und dieser Entscheidung schloss sich heute auch letztinstanzlich das House of Lords an. Wären die Männer nicht zu Gefängnisstrafen verurteilt worden, dann hätten sie schließlich auch selbst für Nahrungsmittel und Unterkunft aufkommen müssen.

Sollen sich die Männer jetzt vielleicht sogar noch beim Staat für ihre Unterbringung bedanken? Schließlich gibt der Durchschnittsbrite wahrscheinlich sogar mehr als 25 Prozent seiner Einkünfte für den Lebensunterhalt aus?

Was für eine juristische Farce!

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