Peter Grimm / 08.05.2017 / 06:15 / Foto: Juan Bobadilla / 5 / Seite ausdrucken

Kollateralschäden der “Willkommenskultur”

Leider hat es sich ja seit Ausrufung der „Willkommenskultur“ eingebürgert, jeden Zuwanderer zum „Flüchtling“ oder gar „Schutzsuchenden“ zu verklären, auch wenn er nur deshalb einen Asylantrag stellt, weil er dann vorerst bleiben darf und obendrein sofort mit Kost, Logis, ärztlicher Betreuung und etwas Geld versorgt wird. Dass mit dieser Offerte, die sofort nach Antragstellung greift, so offensichtlich unbegründet der Antrag auch sein mag, eher eine Negativauslese aus vielen Zuwanderungsländern angelockt wird, ist nicht verwunderlich und manche Zahlen aus der deutschen Kriminalstatistik können als Bestätigung hierfür gelesen werden.

Es mag ja sein, dass es wirklich nicht geht, grundsätzlich erst nach Bewilligung eines Asylantrags Geld zu zahlen, so wie es für einheimische Hilfsbedürftige auch gilt. Vielleicht ist es wirklich unmöglich, bei Zuwanderern zu prüfen, ob eine Bedürftigkeit besteht oder ob sie über eigene Mittel verfügen, die sie zum Unterhalt ausgeben können, so wie es bei jedem einheimischen Sozialleistungsempfänger gemacht wird. Vielleicht sind ja wirklich alle arm, obwohl die meisten zur Zeit ihres Aufbruchs immerhin das Geld hatten, etliche tausend Dollar an die Schleuser zu bezahlen. Aber wenn auch polizeibekannte, gewalttätige Mehrfachstraftäter nur im Ausnahmefall eine Abschiebung fürchten müssen, dann wird sich der Anteil der Negativauslese unter den Zuwanderern nur noch vergrößern.

Exemplarisch ist vielleicht ein Fall, der nicht selten ist. Lesen wir diese Meldung aus Berlin:

Fünf junge Asylbewerber randalieren in der U-Bahn, grölen herum und belästigen andere Fahrgäste – wie Zeugen später berichten. Als die Gruppe an der Station Fehrbelliner Platz im Ortsteil Wilmersdorf aussteigt, springt einer der Männer den Angaben zufolge auf den Radweg und tritt offenbar ohne erkennbaren Grund eine Fahrradfahrerin zu Boden.

Die Frau hat Glück im Unglück: Sie kommt leicht verletzt mit Prellungen und Schürfwunden davon. Die Polizei fasst die Gruppe schnell. Der mutmaßliche Treter: Ajmal H. aus Afghanistan. Gegen ihn wird inzwischen wegen Körperverletzung ermittelt. Der Fall ist einer von vielen in der Hauptstadt, die für die mutmaßlichen Täter weitgehend folgenlos bleiben könnten. […]

Für die Berliner Polizei ist das nicht ungewöhnlich. „Ein Schreiben für die Untersuchungshaft stellt der Richter nur aus, wenn es sich um eine schwere Straftat handelt oder unmittelbare Fluchtgefahr besteht“, heißt es in der Pressestelle. […] Nach Presseberichten sind die fünf Männer aus der U-Bahn polizeibekannt – wegen Rohheitsdelikten. Darunter fallen etwa Körperverletzung, Raub und Bedrohung.

Es wird bisherige und künftige Opfer der „Rohheitsdelikte“ von Ajmal und seinen Freunden kaum freuen, wenn sie lesen, dass diese jungen Asylbewerber kaum Angst davor haben müssen, dass ihr Handeln irgendwelche Auswirkungen auf den Ausgang ihres Asylverfahrens hat:

„Zunächst einmal behandelt ein Rechtsstaat alle Täter gleich, das gilt natürlich auch für Asylbewerber“, sagte Reinhard Marx, Anwalt für Asyl- und Flüchtlingsrecht in Frankfurt, der „Welt“. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wird, werde aus dem Asylverfahren ausgeschlossen.

Zudem seien die bestehenden Gesetze nach den massenweisen sexuellen Übergriffen in Köln an Silvester 2015 verschärft worden. Seither reiche auch ein Strafmaß ab einem Jahr aus – aber nur in besonderen schweren Fällen, etwa schwere Gewalt- und Sexualdelikte. „Das gilt aber nur, sofern die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden ist“, sagte ein Sprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Und selbst wenn sie tatsächlich einen Negativbescheid bekommen sollten, so bringen junge Männer, die in kurzer Zeit das Prädikat „polizeibekannt“ erworben haben, bestimmt genügend kriminelle Energie auf, sich einer Abschiebung trickreich zu entziehen. Zumindest lassen die vielen Nachrichten von Protesten gegen Abschiebungen im Einzelfall - bei denen es sich zumeist um Menschen handelt, die in der deutschen Gesellschaft Fuß gefasst haben – erahnen, dass es auch hier oft zielsicher die Falschen trifft. Die Behörden schieben möglicherweise gern vorrangig die abgelehnten Asylbewerber ab, derer sie komplikationslos habhaft werden. Die schwereren Fälle haben es so leichter zu bleiben. Wieder eine Negativauslese.

Quelle aller verwendeten Zitate hier

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Peter Grimms Blog Sichtplatz

Foto: Juan Bobadilla via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Horst Jungsbluth / 08.05.2017

Insbesondere in Berlin hätte man aus den neunziger Jahren lernen können, als die durch eine haarsträubende Politik des SPD/AL-Senats und die Einigung sowieso schon schwer belastete Stadt mehr Flüchtlinge aus Jugoslawien aufnahm als Frankreich und Großbritannien zusammen. Auch damals kamen viele Täter und noch mehr Betrüger, die teilweise bis zu 22 Mal die Ämter abzockten, Immobilien in Wien von den ergaunerten Beträgen erwarben oder monatlich per Flugzeug anreisten. Man hat sie gewähren lassen, versteckte sich in Kreuzberg hinter dem “Datenschutz” und verweigerte der Polizei die Ermittlungen. Es steckte System dahinter, da auch in Westberlin Parteien und andere Organisationen den “Fall der Mauer zur falschen Seite” nicht hinnehmen wollten. Man wollte auch durch die unkontrollierte Aufnahme der Flüchtlinge vertuschen, dass man zuvor eine kriminelle Wohnungsnotkampagne in Gang gesetzt hatte, die wie ein Theaterstück inszeniert wurde.  Mit Humanität jedenfalls hatte das Ganze damals nichts zu tun, da man die Berliner Bevölkerung nicht nur schutzlos dem Verbrechen auslieferte, sondern zusätzlich mit gefälschten Vorschriften und unzutreffenden Gründen unter schlimmstem Missbrauch der Verwaltungsgesetze unbescholtene Bürger wie Verbrecher jagte.  Und nun wird das alles unter etwas anderen Voraussetzungen mit anderen gefährlichen Gruppierungen wiederholt.

Heinz Bannasch / 08.05.2017

1. Wenn die Randalierer von beherzten Deutschen festgehalten worden wären, bevor sie die Frau vom Rad getreten hätten, dann wären sie wegen Freiheitsberaubung angeklagt worden. 2. Wer keine Geld hat und kein Kapitalverbrechen begeht, der geht bei uns straffrei aus. 3. Uli Hoeneß wird eingesperrt - Gewalt Verbrecher nicht.

Bärbel Schneider / 08.05.2017

Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 festgelegt, dass ein Asylbewerber ungefähr so viel wie ein Sozialhilfe- oder Hartz-IV-Empfänger bekommen muss. Diese großzügige Regelung ist zusammen mit einer laschen Gerichtsbarkeit - wie bekannt - ein wesentlicher Grund für viele Migranten, nach Deutschland zu kommen. Man könnte aber wie folgt verfahren: Da fast alle Migranten illegal die Grenze überschreiten und sich damit strafbar machen, könnte man sie gefangen setzen und in Lagern unterbringen. Bis über ihren Antrag entschieden ist, dürfen sie diese Lager nur in Richtung ihrer Heimat verlassen.  Sie sind also quasi freiwillig Gefangene, so lange sie eben in Deutschland bleiben wollen. Als Strafgefangene haben sie aber einen anderen Status. Sie sind zur Arbeit verpflichtet und erhalten dafür festgesetzte Entgelte. Wenn sie nicht arbeiten können, bekommen sie nur 14%  dieses Entgeltes. Viel Geld in einen Schlepper zu investieren, dürfte sich dann für sie nicht mehr rechnen. Es kämen nur noch wirklich Hilfsbedürftige. Straftäter müssen sofort sämtliche Rechte eines anerkannten Flüchtlings oder Asylanten verlieren und haben sich ebenfalls - ggf. bis zur Abschiebung - in den Lagern aufzuhalten. Nach ihrem Prozess werden sie in ein richtiges Gefängnis überstellt. Nach Abbüßen ihrer Strafe kehren sie in das Lager zurück, das sie ebenfalls jederzeit in Richtung ihrer Heimat verlassen können, sonst aber nicht. Kontrollierte Grenzen sind in jedem Fall notwendig. Es ginge wohl, aber es geht nicht, wie eine meiner Freundinnen zu sagen pflegt - jedenfalls mit dieser Regierung.

Wilfried Cremer / 08.05.2017

Derartiges könnte einen dazu verleiten, es gegen gewisse Überzeugungen einmal als Protestwähler zu versuchen.

C. J. Schwede / 08.05.2017

“Haftgründe sind Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder – subsidiär, d. h. wenn keiner der zuerst genannten Haftgründe besteht, Wiederholungsgefahr (vgl. § 112a Abs. 2 StPO). ” (Wikipedia) Da die Unterbringung in einem sogenannten Flüchtlingsheim in Berlin keine Fluchtgefahr zu begründen scheint (wahrscheinlich gibt es starke soziale Bindungen, die einen Weggang dort unwahrscheinlich machen…), sollte doch zumindest die Wiederholungsgefahr greifen, zumal die Täter wegen Rohheitsdelikten polizeibekannt sind. Interessant wäre, ob ein Richter die Ausstellung des Schreibens verweigert hat oder es durch die Polizei nicht mehr beantragt wurde.

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