Insbesondere in Berlin hätte man aus den neunziger Jahren lernen können, als die durch eine haarsträubende Politik des SPD/AL-Senats und die Einigung sowieso schon schwer belastete Stadt mehr Flüchtlinge aus Jugoslawien aufnahm als Frankreich und Großbritannien zusammen. Auch damals kamen viele Täter und noch mehr Betrüger, die teilweise bis zu 22 Mal die Ämter abzockten, Immobilien in Wien von den ergaunerten Beträgen erwarben oder monatlich per Flugzeug anreisten. Man hat sie gewähren lassen, versteckte sich in Kreuzberg hinter dem “Datenschutz” und verweigerte der Polizei die Ermittlungen. Es steckte System dahinter, da auch in Westberlin Parteien und andere Organisationen den “Fall der Mauer zur falschen Seite” nicht hinnehmen wollten. Man wollte auch durch die unkontrollierte Aufnahme der Flüchtlinge vertuschen, dass man zuvor eine kriminelle Wohnungsnotkampagne in Gang gesetzt hatte, die wie ein Theaterstück inszeniert wurde. Mit Humanität jedenfalls hatte das Ganze damals nichts zu tun, da man die Berliner Bevölkerung nicht nur schutzlos dem Verbrechen auslieferte, sondern zusätzlich mit gefälschten Vorschriften und unzutreffenden Gründen unter schlimmstem Missbrauch der Verwaltungsgesetze unbescholtene Bürger wie Verbrecher jagte. Und nun wird das alles unter etwas anderen Voraussetzungen mit anderen gefährlichen Gruppierungen wiederholt.
1. Wenn die Randalierer von beherzten Deutschen festgehalten worden wären, bevor sie die Frau vom Rad getreten hätten, dann wären sie wegen Freiheitsberaubung angeklagt worden. 2. Wer keine Geld hat und kein Kapitalverbrechen begeht, der geht bei uns straffrei aus. 3. Uli Hoeneß wird eingesperrt - Gewalt Verbrecher nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 festgelegt, dass ein Asylbewerber ungefähr so viel wie ein Sozialhilfe- oder Hartz-IV-Empfänger bekommen muss. Diese großzügige Regelung ist zusammen mit einer laschen Gerichtsbarkeit - wie bekannt - ein wesentlicher Grund für viele Migranten, nach Deutschland zu kommen. Man könnte aber wie folgt verfahren: Da fast alle Migranten illegal die Grenze überschreiten und sich damit strafbar machen, könnte man sie gefangen setzen und in Lagern unterbringen. Bis über ihren Antrag entschieden ist, dürfen sie diese Lager nur in Richtung ihrer Heimat verlassen. Sie sind also quasi freiwillig Gefangene, so lange sie eben in Deutschland bleiben wollen. Als Strafgefangene haben sie aber einen anderen Status. Sie sind zur Arbeit verpflichtet und erhalten dafür festgesetzte Entgelte. Wenn sie nicht arbeiten können, bekommen sie nur 14% dieses Entgeltes. Viel Geld in einen Schlepper zu investieren, dürfte sich dann für sie nicht mehr rechnen. Es kämen nur noch wirklich Hilfsbedürftige. Straftäter müssen sofort sämtliche Rechte eines anerkannten Flüchtlings oder Asylanten verlieren und haben sich ebenfalls - ggf. bis zur Abschiebung - in den Lagern aufzuhalten. Nach ihrem Prozess werden sie in ein richtiges Gefängnis überstellt. Nach Abbüßen ihrer Strafe kehren sie in das Lager zurück, das sie ebenfalls jederzeit in Richtung ihrer Heimat verlassen können, sonst aber nicht. Kontrollierte Grenzen sind in jedem Fall notwendig. Es ginge wohl, aber es geht nicht, wie eine meiner Freundinnen zu sagen pflegt - jedenfalls mit dieser Regierung.
Derartiges könnte einen dazu verleiten, es gegen gewisse Überzeugungen einmal als Protestwähler zu versuchen.
“Haftgründe sind Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder – subsidiär, d. h. wenn keiner der zuerst genannten Haftgründe besteht, Wiederholungsgefahr (vgl. § 112a Abs. 2 StPO). ” (Wikipedia) Da die Unterbringung in einem sogenannten Flüchtlingsheim in Berlin keine Fluchtgefahr zu begründen scheint (wahrscheinlich gibt es starke soziale Bindungen, die einen Weggang dort unwahrscheinlich machen…), sollte doch zumindest die Wiederholungsgefahr greifen, zumal die Täter wegen Rohheitsdelikten polizeibekannt sind. Interessant wäre, ob ein Richter die Ausstellung des Schreibens verweigert hat oder es durch die Polizei nicht mehr beantragt wurde.
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