Niedersachsens SPD-Innenminister Pistorius unterstützt ein Punktesystem für kriminelle Asylbewerber und nennt das Konzept einen „sehr vernünftigen Vorschlag“. Der Herr Minister ist sehr von sich selbst begeistert:
„Es ist ein sehr vernünftiger Vorschlag, der ist sehr maßvoll und führt vor allem nicht zu einer Stigmatisierung von Flüchtlingen, sondern sorgt gerade dafür zu differenzieren zwischen denjenigen, die hier nichts oder ganz wenige oder unbedeutende Straftaten begehen, und denjenigen, die wirklich gefährlich sind.“
Das BKA-Konzept sieht nach einem Bericht des Berliner „Tagesspiegel“ eine rote Linie bei maximal 60 Punkten erreicht, die dann für eine Abschiebung reichen würden. Für minderschwere Delikte wie Diebstahl sei ein Punkt vorgesehen, schrieb die Zeitung. Zehn Punkte würden fällig, wenn ein Asylbewerber mit mindestens einem Jahr Haft für seine Tat bestraft werde – etwa wegen einer Körperverletzung oder einem Rauschgiftdelikt. Bei Mord würden 70 Punkte eingetragen.
Nach meinem Dafürhalten zeigt der Vorschlag, wie abgehoben die personenbeschützten und in gepanzerten Limousinen umherkurvenden Politiker in ihrer Blase inzwischen sind. Hat Pistorius in der Schule Mathematik abgewählt? Hat Pistorius so einen an der Klatsche, dass er nicht mal mehr ausrechnen kann, was das heißt? Ein Asylbewerber darf 60-mal die „unbedeutende Straftat“ begehen, einer alten Oma die Tasche zu klauen, bevor eine rote Linie erreicht ist?
Hier eine kleine Übersicht, was ein Asylbewerber so alles beim Punktesammeln leisten muss, bevor nach Herrn Innenministers Ansicht die rote Linie erreicht ist: 60 Diebstähle, 60 Betrugsfälle, 6 schwere Rauschgiftdelikte, 6 Körperverletzungen oder Vergewaltigungen oder gar 1 Mord.
Ein Punktesystem für durchgeknallte Innenminister
Folglich hätte der Attentäter vom Kölner Dom mit den „psychischen Problemen“, der 13-mal wegen „unbedeutender Straftaten“ wie Rauschgiftdelikten, Betrugs, Ladendiebstahl und Hausfriedensbruch straffällig geworden war, aber bisher keine Haftstrafe erhalten hatte, ganze 13 Punkte erreicht. Also weniger als ein Viertel der maximalen Punktzahl. Und der afghanische Vergewaltiger einer 14-Jährigen hätte 17 Punkte erreicht – wegen Leistungserschleichung, Trunkenheit im Verkehr, Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen, schwere räuberische Erpressung, Raub....
Das Punkte-System ist ausbaufähig. Kann ein Delinquent auch Punkte wieder abtragen? Zum Beispiel vor laufender Kamera einen Umschlag mit 50.000 Euro finden und bei der Polizei abgeben: 10 Punkte. Oder ein beim Wandern verirrtes Rentnerpaar bewirten: 5 Punkte. Noch mehr Geld finden und aus religiösen Gründen abgeben: 60 Punkte. Und nach dem 11. Dezember wird die rote Linie einfach auf 120 Punkte verschoben.
Und was geschieht beim Überschreiten der roten Linie? Vermutlich „Spurwechsel“ – wer sechs Jahre im deutschen Knast verbracht hat, ist bestimmt gut integriert.
Ich schlage ein Punktesystem für durchgeknallte Innenminister vor: 30 Punkte für irrsinnige Ideen und 30 Punkte für das Deklarieren irrsinniger Ideen als „vernünftige Vorschläge“.

Letzlich heißt das, dass alle anderen - obwohl fast alle ihr Leben bei uns mit einer Straftat, dem illegalen Grenzübertritt, begonnen haben - bleiben dürfen. Über deren Abschiebung wird gar nicht mehr gesprochen. Es wird nur noch über die Abschiebung der allerschlimmsten Kriminellen diskutiert. Und selbst, wenn wenigstens diese unser Land verlassen müßten: Die Grenzen stehen nach wie vor sperrangelweit offen, sie sind in Kürze wieder da. In einem Artikel wurde von einem Migranten gesprochen, der bereits 10 x abgeschoben wurde und stets wiederkam. Grenze schließen, Remigration von allen außer den wenigen anerkannten Asylbewerbern, die in einem Land ihres eigenen Kulturkreises gegen Geld untergebracht werden! Das wäre das einzig Richtige, wenn man die europäische Kultur retten will. Aber eben das will man ja nicht.
Warum nicht nach, nur um eine Zahl zu nennen, 10 Punkten eine verpflichtende, dem Verkehrsrecht entlehnt, MPU auf "Aufenthaltstauglichkeit" einführen?
Auf solche geistigen Ergüsse kann es nur eine Antwort geben: sofortiger Verlust des passiven Wahlrechts auf Lebenszeit.
Nur sechs nachgewiesene Vergewaltigungen sind für eine Abschiebung nötig!? Wo bleiben die schrillen Stimmen der Frauenrechtlerinnen, Feministinnen und Gleichstellungsbeauftragtinnen? Gilt das übrigens auch für Inländer (vulgo: Deutsche), oder werden die wie gehabt verurteilt?
Mann, @Frank Stricker, dieser Vorschlag ist so köstlich! Mit Nahles hintendran bekommt die SPD schon ein eigenes Pferd.
Ich schlage ein System für das Heer völlig durchgeknallter Politiker vor, nach denen entschieden wird, ab welcher Punktzahl diese in die Klapse wandern. Ab dem Stand von 50 Punkten ist der Weg zurück in die Freiheit dann endgültig versperrt. Der Schlüssel zur Zelle wird einfach weggeworfen. Ich werde in den nächsten Tagen eine entsprechende Petition beim Bundestag einreichen. Wer macht mit?
Ich las vorhin vom Fall eines Ehrenmordes, im Auftrag der Eltern einer angeblich fremdgehenden Muslima - woraufhin diese Eltern 1 Jahr und 9 Monate Haft erhielten - ZUR BEWÄHRUNG. (Der Sohn wird 7 1/2 Jahre in eine "sozialtherapeutische" Einrichtung verwahrt - weil "Jugendstrafrecht" (20Jahre bei Tat - is klar!); der Ehemann (mitbeteiligt) erhielt etwas üb er 6 Jahren; Ein Witz allein schon diese Zahlen!) ... mag ja sein (das ist fragwürdig genug), dass man Haftmildernde Umstände geltend macht hinsichtlich der Länge: da sie danach doch noch Hilfe rifen (die Eltern!), und die Tochter schwer verletzt überlebte. Aber "Zur bewährung"? - das ist einfach nur noch der reine Zynismus... ab wen sollen sie sich denn bewähren, wenn der Sohn nun "betreut" wird, und die Tochter sicherlich einen weiten Bogen um sie machen wird? ... und das beste: Nach Pistorius wäre das ganze ne Nullnummer. Gab ja keine tatsächliche Haft; nur Bewährung . . . Sicher Leben die schon Länger hier, und somit geht sie dieser Kathalog nichts mehr an. Aber es zeigt, in welch verhehrendem Zustand unsere Rechtswesen sich eigentlich befinden. Besonderes schmankerl: das Gericht spricht von einem "falsch verstandenem Ehrbegriff" bei den Tätern. Falsch ist da garnichts verstanden. Steht alles so im Koran/den Hadithen. Oder wollen dt. Richter nun schon sich in akademischen Detailfragen verlieren, ob es ein Schönheitsfehler sei, eine Steinigung durch eine Messerstecherei zu ersetzen? - vllt. eine kleine Vorübung zur Einführung der Scharia. Wie schon nach 1945, wollen wir ja nicht auf diese Fachkräfte in unseren Gerichten verzichten wollen...