Letzlich heißt das, dass alle anderen - obwohl fast alle ihr Leben bei uns mit einer Straftat, dem illegalen Grenzübertritt, begonnen haben - bleiben dürfen. Über deren Abschiebung wird gar nicht mehr gesprochen. Es wird nur noch über die Abschiebung der allerschlimmsten Kriminellen diskutiert. Und selbst, wenn wenigstens diese unser Land verlassen müßten: Die Grenzen stehen nach wie vor sperrangelweit offen, sie sind in Kürze wieder da. In einem Artikel wurde von einem Migranten gesprochen, der bereits 10 x abgeschoben wurde und stets wiederkam. Grenze schließen, Remigration von allen außer den wenigen anerkannten Asylbewerbern, die in einem Land ihres eigenen Kulturkreises gegen Geld untergebracht werden! Das wäre das einzig Richtige, wenn man die europäische Kultur retten will. Aber eben das will man ja nicht.
Warum nicht nach, nur um eine Zahl zu nennen, 10 Punkten eine verpflichtende, dem Verkehrsrecht entlehnt, MPU auf "Aufenthaltstauglichkeit" einführen?
Auf solche geistigen Ergüsse kann es nur eine Antwort geben: sofortiger Verlust des passiven Wahlrechts auf Lebenszeit.
Nur sechs nachgewiesene Vergewaltigungen sind für eine Abschiebung nötig!? Wo bleiben die schrillen Stimmen der Frauenrechtlerinnen, Feministinnen und Gleichstellungsbeauftragtinnen? Gilt das übrigens auch für Inländer (vulgo: Deutsche), oder werden die wie gehabt verurteilt?
Mann, @Frank Stricker, dieser Vorschlag ist so köstlich! Mit Nahles hintendran bekommt die SPD schon ein eigenes Pferd.
Ich schlage ein System für das Heer völlig durchgeknallter Politiker vor, nach denen entschieden wird, ab welcher Punktzahl diese in die Klapse wandern. Ab dem Stand von 50 Punkten ist der Weg zurück in die Freiheit dann endgültig versperrt. Der Schlüssel zur Zelle wird einfach weggeworfen. Ich werde in den nächsten Tagen eine entsprechende Petition beim Bundestag einreichen. Wer macht mit?
Ich las vorhin vom Fall eines Ehrenmordes, im Auftrag der Eltern einer angeblich fremdgehenden Muslima - woraufhin diese Eltern 1 Jahr und 9 Monate Haft erhielten - ZUR BEWÄHRUNG. (Der Sohn wird 7 1/2 Jahre in eine "sozialtherapeutische" Einrichtung verwahrt - weil "Jugendstrafrecht" (20Jahre bei Tat - is klar!); der Ehemann (mitbeteiligt) erhielt etwas üb er 6 Jahren; Ein Witz allein schon diese Zahlen!) ... mag ja sein (das ist fragwürdig genug), dass man Haftmildernde Umstände geltend macht hinsichtlich der Länge: da sie danach doch noch Hilfe rifen (die Eltern!), und die Tochter schwer verletzt überlebte. Aber "Zur bewährung"? - das ist einfach nur noch der reine Zynismus... ab wen sollen sie sich denn bewähren, wenn der Sohn nun "betreut" wird, und die Tochter sicherlich einen weiten Bogen um sie machen wird? ... und das beste: Nach Pistorius wäre das ganze ne Nullnummer. Gab ja keine tatsächliche Haft; nur Bewährung . . . Sicher Leben die schon Länger hier, und somit geht sie dieser Kathalog nichts mehr an. Aber es zeigt, in welch verhehrendem Zustand unsere Rechtswesen sich eigentlich befinden. Besonderes schmankerl: das Gericht spricht von einem "falsch verstandenem Ehrbegriff" bei den Tätern. Falsch ist da garnichts verstanden. Steht alles so im Koran/den Hadithen. Oder wollen dt. Richter nun schon sich in akademischen Detailfragen verlieren, ob es ein Schönheitsfehler sei, eine Steinigung durch eine Messerstecherei zu ersetzen? - vllt. eine kleine Vorübung zur Einführung der Scharia. Wie schon nach 1945, wollen wir ja nicht auf diese Fachkräfte in unseren Gerichten verzichten wollen...
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