Niedersachsens SPD-Innenminister Pistorius unterstützt ein Punktesystem für kriminelle Asylbewerber und nennt das Konzept einen „sehr vernünftigen Vorschlag“. Der Herr Minister ist sehr von sich selbst begeistert:
„Es ist ein sehr vernünftiger Vorschlag, der ist sehr maßvoll und führt vor allem nicht zu einer Stigmatisierung von Flüchtlingen, sondern sorgt gerade dafür zu differenzieren zwischen denjenigen, die hier nichts oder ganz wenige oder unbedeutende Straftaten begehen, und denjenigen, die wirklich gefährlich sind.“
Das BKA-Konzept sieht nach einem Bericht des Berliner „Tagesspiegel“ eine rote Linie bei maximal 60 Punkten erreicht, die dann für eine Abschiebung reichen würden. Für minderschwere Delikte wie Diebstahl sei ein Punkt vorgesehen, schrieb die Zeitung. Zehn Punkte würden fällig, wenn ein Asylbewerber mit mindestens einem Jahr Haft für seine Tat bestraft werde – etwa wegen einer Körperverletzung oder einem Rauschgiftdelikt. Bei Mord würden 70 Punkte eingetragen.
Nach meinem Dafürhalten zeigt der Vorschlag, wie abgehoben die personenbeschützten und in gepanzerten Limousinen umherkurvenden Politiker in ihrer Blase inzwischen sind. Hat Pistorius in der Schule Mathematik abgewählt? Hat Pistorius so einen an der Klatsche, dass er nicht mal mehr ausrechnen kann, was das heißt? Ein Asylbewerber darf 60-mal die „unbedeutende Straftat“ begehen, einer alten Oma die Tasche zu klauen, bevor eine rote Linie erreicht ist?
Hier eine kleine Übersicht, was ein Asylbewerber so alles beim Punktesammeln leisten muss, bevor nach Herrn Innenministers Ansicht die rote Linie erreicht ist: 60 Diebstähle, 60 Betrugsfälle, 6 schwere Rauschgiftdelikte, 6 Körperverletzungen oder Vergewaltigungen oder gar 1 Mord.
Ein Punktesystem für durchgeknallte Innenminister
Folglich hätte der Attentäter vom Kölner Dom mit den „psychischen Problemen“, der 13-mal wegen „unbedeutender Straftaten“ wie Rauschgiftdelikten, Betrugs, Ladendiebstahl und Hausfriedensbruch straffällig geworden war, aber bisher keine Haftstrafe erhalten hatte, ganze 13 Punkte erreicht. Also weniger als ein Viertel der maximalen Punktzahl. Und der afghanische Vergewaltiger einer 14-Jährigen hätte 17 Punkte erreicht – wegen Leistungserschleichung, Trunkenheit im Verkehr, Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen, schwere räuberische Erpressung, Raub....
Das Punkte-System ist ausbaufähig. Kann ein Delinquent auch Punkte wieder abtragen? Zum Beispiel vor laufender Kamera einen Umschlag mit 50.000 Euro finden und bei der Polizei abgeben: 10 Punkte. Oder ein beim Wandern verirrtes Rentnerpaar bewirten: 5 Punkte. Noch mehr Geld finden und aus religiösen Gründen abgeben: 60 Punkte. Und nach dem 11. Dezember wird die rote Linie einfach auf 120 Punkte verschoben.
Und was geschieht beim Überschreiten der roten Linie? Vermutlich „Spurwechsel“ – wer sechs Jahre im deutschen Knast verbracht hat, ist bestimmt gut integriert.
Ich schlage ein Punktesystem für durchgeknallte Innenminister vor: 30 Punkte für irrsinnige Ideen und 30 Punkte für das Deklarieren irrsinniger Ideen als „vernünftige Vorschläge“.

...ohja! und die erreichte rote Linie für Minister bewirkt, dass diese ihr Amt sofort abgeben müssen, sämtliche Pensionsansprüche verwirkt sind und sie sich zwecks HartzIV-Unwürdigkeit für den Rest ihres Lebens bei einer Leiharbeiter-Firma verpflichten müssen. Toll! Vielleicht überlegt dann der/die eine oder andere Politiker(in) mal, bevor mit solch "vernünftigen Vorschlägen" geprotzt wird. Danke Herr Haferburg für diesen Beitrag!
Ich habe die Punktebeispiele gerade meiner Frau vorgelesen. lhre spontane Reaktion: "Die spinnen wohl. Ich würde denen (Innenministerin) wünschen, dass sie sechsmal von einem Asylbewerber vergewaltigt werden." So kenne ich meine Frau gar nicht.
Früher gab es mal einen Katalog. Da hieß es ungefähr, wer Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung begeht, verliert seine Aufenthaltsberechtigung und ist abzuschieben. Ebenso wird behandelt, wer bei einer Straftat Gewalt anwendet oder Waffen einsetzt oder bei sich führt. Der Tatverdächtige ist unverzüglich einem Ermittlungsrichter vorzuführen. Dieser führt die erste Vernehmung durch und sichert die Beweise gerichtlich. Die Ausländerbehörde ist an dem Verfahren zu beteiligen. Ergibt dieses Verfahren einen dringenden Tatverdacht, ist Haft anzuordnen. Die Ausländerbehörde kann auf der Grundlage der richterlich erhobenen Beweise die Entziehung der verliehenen Deutschen Staatsangehörigkeit durchführen und die sofortige Abschiebung anordnen. Der Beschuldigte kann einen Bevollmächtigten benennen, der dann in seinem Namen und seiner Vollmacht Rechtsmittelverfahren führen kann. Der Vorteil dieser Lösung: Tat, richterliche Anhörung, Abschiebung. Rechtliches Gehör wurde bei der polizeilichen Vernehmung und der richterlichen Anhörung gewährt. In einem gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung ist der Angeschuldigte anwaltlich vertreten. Riesenvorteil: Schwerkriminelle sind innerhalb von 72 Stunden raus aus dem Land. Ruhe ist!!
Es muss sich um Satire handeln. Wenn ja, durchaus lustig. Wenn nein ein Fall für den Psychiater.
Es ist so traurig, das es schon nicht mal mehr lustig ist. Differenzieren damit man keine Straftäter stigmatisiert... Wollte man tatsächlich Flüchtlinge vor Stigmatisierung schützen, würde man sämtliche Straftäter unter ihnen ausweisen.
Und da soll man sich wundern , dass die SPD Richtung 10 % geht. O.K. , schon bei der sechsten Vergewaltigung wird's punkte-technisch kritisch für die männlichen Flüchtlinge. Jetzt mal Ironie off , ist dieser Pistorius noch ganz knusper in der Birne ? Er soll lieber seine Ex-Kanzler Ische Schröder-Köpf mal für den "Parlamentskreis Pferd" vorschlagen , das passende Gebiß hat sie schon...……….
Mir fehlt noch das Löschen von Punkten nach 2 Jahren; analog Flensburg.