News-Redaktion / 17.04.2024 / 10:00 / 0 / Seite ausdrucken

Die Hälfte der Deutschen stört der Cannabisgeruch

Fast die Hälfte der Deutschen stört sich am Geruch von Cannabis und will es nicht in der Gastronomie haben. Bayern will unterdessen Haschisch rauchen in der Öffentlichkeit einschränken.

Wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur ergab, bezeichneten 30 Prozent der Befragten den Geruch als "sehr unangenehm" und 18 Prozent als "eher unangenehm". Nur 14 Prozent mögen das Aroma von Cannabis: Acht Prozent fanden es "eher angenehm" und sechs Prozent "sehr angenehm".

Weiterhin sprachen sich knapp die Hälfte dafür aus, dass Cannabis in der Gastronomie "gar nicht erlaubt sein" sollte. 14 Prozent waren der Meinung, dass Cannabis nur in bestimmten Lokalen erlaubt sein sollte.

17 Prozent stimmten dem Konsum von Cannabis in der Außengastronomie zu, zum Beispiel in Straßencafés oder Biergärten. Weitere 17 Prozent meinten, dass Wirte das Rauchen überall erlauben sollten, wo auch Zigaretten erlaubt sind.

In Bayern wird das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten nun komplett verboten. Dies beschloss das Kabinett in München und setzt damit die Pläne der Vorwoche um. Zudem sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu untersagen, wie zum Beispiel in Freibädern und Freizeitparks.

Das Ziel sei es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen, vor allem zum Schutz von Gesundheit, Kindern und Jugendlichen, so die bayrische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Damit wolle man trotz des umstrittenen Gesetzes des Bundesgesundheitsministers klare Verhältnisse schaffen. Bayern konnte die teilweise Legalisierung von Cannabis nicht verhindern.

Auch Nordrhein-Westfalen plant Einschränkungen: Innenminister Herbert Reul plant, Polizisten das Kiffen zu verbieten, um sicherzustellen, dass sie im Dienst arbeitsfähig sind.

Seit dem 1. April ist der Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis in bestimmten Mengen in Deutschland erlaubt. Gastronomen können ihren Gästen jedoch verbieten, Joints sowohl drinnen als auch draußen oder an bestimmten Orten zu rauchen, wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband betonte.

(Quelle: Welt, Merkur)

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