Wolfgang Meins / 14.01.2022 / 06:15 / Foto: Bundesarchiv / 100 / Seite ausdrucken

Klimaschutz in der Arztpraxis: Gelobt sei, was hart macht

Auch im Deutschen Ärzteblatt geht es schon mal ums Klima. Empfohlen wird die Einsparung von Energie, Strom und Wasser, die Raumtemperatur sollte 20 °C nicht überschreiten. Da freut sich der halbnackte Patient!

Der Teilruhestand hat zweifellos auch seine Schattenseiten: Was ich früher im Deutschen Ärzteblatt (DÄ) schon aus Zeitgründen schlicht überlas, wird heute nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern nötigt auch noch zu einer schriftlichen Stellungnahme! Dabei geht es nicht um Corona, sondern um die zweite Menschheitsgeißel, den Klimawandel – hier in Gestalt des Klimakampfes in Deutschlands Arztpraxen (DÄ Heft 51-52, 2021). Denn, wie die beiden Autorinnen des Artikels „Nachhaltige Praxisführung“ aus dem „Arbeitskreis Plastik und Nachhaltigkeit in der Dermatologie“ den Lesern eingangs mitteilen, soll es „voraussichtlich bis 2030 zu einem Anstieg der Temperatur um 1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit“ kommen, wenn, ja wenn keine „geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen werden“.

Kaltes Wasser, kühle Heizung

Und da gäbe es für die „101.932 vertragsärztlichen Praxen“ in Deutschland jede Menge zu tun. Ganz vorne an steht für die beiden Hautärztinnen die Einsparung von Energie, Strom und Wasser. Immerhin vierzehn Empfehlungen werden dazu vorgestellt – einige sinnvolle, einige weniger sinnvolle oder auch putzige, wie die, zu „einem Ökostromanbieter (zu) wechseln“, der ja bekanntlich „Ökostrom“ selbst dann liefern kann, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht.

Wirklich kritisch wird es aber bei dem Verlangen, den „Warmwasseranschluss am Waschbecken dauerhaft (zu) sperren“. Schließlich waschen sich nicht wenige Ärzte zigmal am Tag die Hände. Wird jedoch die Wassertemperatur als unangenehm empfunden, besteht die Tendenz, den Vorgang abzukürzen, was wiederum die desinfizierende Wirkung des Waschens ungünstig beeinflusst. Aber auch die Patienten lieben nicht unbedingt die eiskalte Untersuchungshand, die über die Bauchdecke gleitet, beherzt in die Nackenmuskulatur greift oder den Oberschenkel abtastet. Zumindest in Friedenszeiten absolut jenseits von Gut und Böse, ja geradezu – und hier ist der Begriff ausnahmsweise einmal angemessen – menschenfeindlich erscheint jedoch folgendes Gebot: „Thermostate soweit möglich herunterregulieren (das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt eine Raumtemperatur von maximal 20° Celsius) sowie programmierbare, an den Bedarf angepasste Thermostate installieren.“

Nun liegt mir eigentlich nichts ferner, als ausgerechnet für das UBA in die Bresche zu springen. Aber der unbestechliche Achse-Faktencheck ergibt: gelogen, zumindest zum Teil, denn ganz so schlimm ist das UBA nicht. Dort heißt es gemäß der letzten Überarbeitung vom 30.10.2020 nämlich: „Die Raumtemperatur sollte im Wohnbereich möglichst nicht mehr als 20 °C betragen, sofern die Temperatur als behaglich empfunden wird.“ Ein kleiner, aber wichtiger Zusatz. Wem 20 Grad zu ungemütlich sind, der darf beim Heizen eine Schippe drauflegen, zumindest so lange noch die nötige Kohle vorhanden ist. Bleibt allerdings die Frage, ob es überhaupt einen signifikanten Bevölkerungsanteil gibt, der maximal 20 Grad im Wohnzimmer als behaglich empfindet.

Eine Praxis ist kein Wohnzimmer

Nun hat eine Praxis zumindest für die dort Tätigen eher nicht den Charakter eines Wohnzimmers, abgesehen vielleicht für etliche Psychotherapeuten mit nur wenigen, dafür aber längeren und überwiegend sitzend zu absolvierenden Patientenkontakten. Der Hautarzt in mittelgroßer, gut laufender und organisierter Praxis tobt dagegen über mehrere Stunden vormittags und nachmittags überwiegend durch seine vier oder noch mehr Behandlungszimmer. Dem wird also eher nicht kalt, aber den Patienten vielleicht. Denn die Arzthelferinnen sind gehalten, die Behandlungszimmer vorausschauend zu besetzen und den Patienten ans Herz zu legen, sich doch schon einmal freizumachen, sei es untenrum, obenrum oder auch komplett, wie z.B. bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung. Ähnliches gilt, mehr oder weniger, natürlich auch für Praxen anderer Fachrichtungen. Überwiegend oder zu einem erheblichen Teil unbekleidet bei Temperaturen von maximal 20 Grad, vielleicht noch mit etwas Durchzug und kühl abstrahlenden Wänden und Fenstern länger als zwei bis drei Minuten auf den Arzt warten zu müssen, erfüllt für mich den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung, zumal ja nicht nur Gesunde im besten Alter eine Arztpraxis aufsuchen.

Die thermische Behaglichkeit – eine gefährdete Lebensart

Das führt zu der Frage, was „die Wissenschaft“ eigentlich zum Thema „Wohlfühltemperatur“ oder, um den einschlägigen Begriff zu verwenden, „thermische Behaglichkeit“ anzubieten hat. Fangen wir mal auf kleiner Flamme an, also mit Wikipedia: „Behaglichkeit (bezeichnet) den klimatischen Zustandsbereich, bei dem sich Raumnutzer wohl fühlen und keine Veränderung des Raumklimas verlangen.“ Dieses Gefühl von Behaglichkeit sei v.a. abhängig von folgenden Faktoren: Lufttemperatur, -geschwindigkeit und -feuchte, Abstrahlung von Wandoberflächen, Decke und Boden sowie von Bekleidung, Aktivitätsgrad und Außenklima.

In einer mir verlässlich erscheinenden Publikation der HafenCity Universität (Hamburg) von 2013 – also bei noch halbwegs verhaltener Klimahysterie – wird auch der Einfluss des Außenklimas auf die thermische Behaglichkeit näher beschrieben. Der Mensch als Nutzer eines Gebäudes passe sich an höhere Innentemperaturen innerhalb von zwei bis drei Tagen an, wenn er diese, der Jahreszeit entsprechend, auch erwarte.

Zur thermischen Behaglichkeit heißt es dort: Im Allgemeinen, bei leichter, vorwiegend sitzender Tätigkeit, nicht zu kühlen Wänden und nur geringer Luftgeschwindigkeit werden Temperaturen von 20 bis 24 Grad C, besonders im Winter, als behaglich empfunden. Anzumerken bleibt, dass in Wohnzimmern ja meist nicht „leicht“ gearbeitet, sondern eher dem Müßiggang gefrönt wird. Von Interesse mag vielleicht noch die Beziehung zwischen Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit sein: Liegt sie z.B. über 80 Prozent, wird schon eine Raumtemperatur von 22 Grad als „unbehaglich feucht“ empfunden. Zum Vergleich: In unserem Wohnzimmer betrug die Lufttemperatur soeben 24,2 Grad, bei einer Luftfeuchtigkeit von 32 Prozent. Das beim Betrachten der Tagesschau aufgestiegene Gefühl von Unbehaglichkeit dürfte sich folglich unabhängig vom Raumklima entwickelt haben.

Was bleibt als Fazit?

Die von unseren beiden Klimakämpferinnen für zielführend erachteten maximal 20 Grad Raumtemperatur in der Arztpraxis sind – bei untätigen und oft nicht vollständig bekleideten, mehr oder weniger kranken Patienten – eine einzige Zumutung und bewegen sich, je nach Blickwinkel, zwischen Sadismus und Körperverletzung. Auch die Empfehlungen des UBA sind nicht wirklich menschenfreundlicher, denn dass die empfohlene Maximaltemperatur von 20 Grad nur von einer kleinen Minderheit der Bevölkerung als behaglich empfunden wird, ist den Verantwortlichen dort natürlich klar. Sie setzen ganz offensichtlich auf die Wirksamkeit der Kombination aus Angst und schlechtem Gewissen, die möglichst viele dazu bringen soll, für den sogenannten Klimaschutz sich auch in ihren eigenen vier Wänden zu kasteien.

Foto: Bundesarchiv CC BY-SA 3.0 de via Wikimedia

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Gerhard Hotz / 15.01.2022

20 Grad in der Wohnung tönt vernünftig, aber nur im Durchschnitt. Für das Schlafzimmer sind ein paar Grad weniger sinnvoll, weil man dann besser schläft, und im Badezimmer (vergleichbar mit einer Arztpraxis) dürfen es ein paar Grad mehr sein. Leichtes Frieren ist übrigens gar nicht so schlecht. Es härtet nicht nur ab, man kann damit sogar abnehmen.

Karla Kuhn / 14.01.2022

Sabine Schönfelder, nach Ihrem HORRORKOMMENTAR bin ich froh, daß ich noch im “MIttelalter” lebe. Das beruhigt mich ungemein. Sich dem HORROR zu widersetzen ist ganz einfach, ich meide den Schwachsinn.  Allerdings vermute ich, daß sehr viele Menschen ganz scharf sein werden auf eine RUNDUMKONTROLLE.  Na dann, viel Spaß, ich ziehe auf eine HOCHALM und versorge mich selber. Für Touristen Sperrgebiet.

Wolfgang Richter / 14.01.2022

@ Stephan M. Schulz - “Verhalten bezüglich der „Impfung“ denke,..” Vermutlich weiß auch keiner von denen, daß es sich nach den Unterlagen für die bedingte Zulassung durch die EU um ein verschreibungspflichtiges Medikament handelt, was nach meiner unmaßgeblich-laienhaften Meinung im Vorfeld einer Behandlung zumindest mal eine Untersuchung des Patienten / Anamnese und Bewertung der Behandlungsfähigkeit voraussetzen müßte / sollte. Damit wären die üblichen Massenveranstaltungen zum kollektiven Spritzen mit Abzeichnen einer Einverständniserklärung ohne Aufklärung illegal und von Grund auf “ärztliche Kunstfehler”, als Körperverletzung strafbare Handlungen, die allerdings nur verfolgt werden, wenn der Geschädigte das beantragt. Bei allen Arten von “Impfpflicht”, sei es für berufliche Tätigkeiten ausgesprochen oder der lauterbachschen Vision der Zwangsspritze für alle, wirds für die Akteure an der Spritze und die dies Anordnenden rechtlich brisant. Die begeben sich auf ein Minenfeld, vor allem beim Nachweis von Nebenwirkungen, angefangen bei den Minithrombosen, die sich vermuztlich nahezu jeder einfängt, nachweisbar durch die u.a. von Prof. Bhakdi angeratenen gezielten Blutuntersuchungen vorher und nacher. Das könnte noch lustig werden.

Sabine Schönfelder / 14.01.2022

Das Ärzteblatt und ebenso die Zeitschrift der Apobank, gedruckt für die etwas „erweiterte“ medizinische Klientel, sind nur noch verlängerte ideologische Krakenärmchen grün-linker Öko-Pandemie-Politik. Hängen am Korpus des Globalisten-´Absolutismusˋ. Alles ´nachhaltigˋ, alles gehört ins „Internet der Dinge“ und alles spielt sich im HOMEOFFICE ab. Morgens aufs Laufband, Computer mißt Puls und Herzfrequenz. Danach Daten-Transfer ins Ärzte- und Apothekerzentrum. Von dort Weiterleitung an die GAVI zur Bereitstellung der passenden Impfungen und Medikamente. Danach Arbeit und Kommunikation am Computer. Bestellung der Nahrungsmittel und frischen Kleider für die kommende Woche bzw. Abholung der verschmutzten Wäsche durch Amazon. Paarung und Vergnügung über APPS, versteht sich….alles in homeoffice….Urlaub über Cinema-Television mit Meeresakkustik und „gefühltem Sand“ per Sensoren. Post mortem, nach gentechnisch-  optimierten, durchschnittlich 49 Lebensjahren,  Einäscherung und Verteilung auf den staatlichen Gates-Ackerflächen zur Düngung für die fleischlose, artifizielle Ernährung, die mittlerweile w e l t w e i t erzwungen wurde. Draußen ist es KALT,  denn die Klimaerwärmung stellte sich im Nachhinein als Werbe-Gag heraus. Zum Heizen, nennt sich jetzt Raum-ERWÄRMUNG, gibt es, wie wir wissen, das LAUFBAND. Womit wir schon wieder bei „Morgens“ angekommen sind…...wir besitzen nichts, außer einer hohlen Birne, aber wir werden durch gnadenlose Indoktrination, Happy-Pillen und Haschisch in den Taschen in der neuen Normalität für g l ü c k l i c h erklärt! - B I N G O.

Wolfgang Richter / 14.01.2022

“die Raumtemperatur sollte 20 °C nicht überschreiten. Da freut sich der halbnackte Patient!” Falls er bis zum Kontakt mit dem Mediziner überlebt hat, denn dank “Corona” und der zur Eindämmung erdachten Maßnahmen, verbringen Patienten die Wartezeit entweder vor der Praxis auf der Straße an der “frischen Luft” (auch schon mal im Regen) oder dürften bei geöffnetem Fenster das Wartezimmer im Durchzug genießen. Wer nicht an “Corona” erkrankt, fängt sich halt die gute alte Lungenentzündung. Und das berim Arzt, den man ja normalerweise ohnehin nicht aufsucht, wenn man fit und gesund ist. Was für ein Irrsinnssystem, vermutlich abgeguckt bei den “Raucher - verboten” in der Gastronomie. die vor Lungenkrebs schützen sollen und direkt in die “Grippe” führen. Nur in die Kneipe muß man nicht, zum Medicus eher schon. Wegen der Zeitschriften ist ja auch nicht mehr, dank “Corona” und der sog. “Hygieneregeln”.

Dr. Jürgen Kunze / 14.01.2022

Bevor man das physikalisch hoch komplexe System “Klima” zu schützen beginnt, sollte einfach erst einmal ausprobiert werden, wie einfachere physikalische Phänomene, wie die Gezeiten, auf menschliche Gesetze reagieren. Zum Beispiel mit einem Gezeitenschutzgesetz. Viele Politiker€innen sind nicht in der Lage, ihr Körpergewicht zu regulieren oder mit schuldenfreien Staatshaushalten auszukommen, nehmen sich aber vor, das physikalische Chaos des Klimas in den Griff zu bekommen. Ist das nicht beeindruckend?

Silke Müller-Marek / 14.01.2022

Ärzte verimpfen ohne großen Widerspruch diese Giftplörre, also drehen sie auch brav das Thermostat Richtung Gänsehauttemperatur. Dient ja schließlich einem guten Zweck…..

Jörg Haerter / 14.01.2022

Elektrischer Strom, bezahlbar, warme Häuser, das waren die Errungenschaften der Zivilisation, waren, wohlgemerkt. Nicht zu vergessen, das Auto als Verbrenner. Kaum vorstellbar, das man das alles aufs Spiel setzt. Wie heisst es so schön? Wenn es dem Esel zu wohl ist, geht er aufs Eis. Die Zeche zahlen wir alle.

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