Das britische Mineralöl- und Erdgasunternehmen Shell muss seinen CO2-Ausstoß vorerst doch nicht drastisch senken.
Ein entsprechendes Klima-Urteil in den Niederlanden wurde am Dienstag in zweiter Instanz aufgehoben. Die ursprüngliche Entscheidung von 2021 sah vor, dass Shell dazu verpflichtet werden sollte, seinen CO2-Ausstoß bis 2030 um netto 45 Prozent zu senken. Geklagt hatten Umweltschützer, die sich dabei auf die Verpflichtungen des Pariser Klimaschutzabkommen beriefen.
Beide Seiten hatten angekündigt, bei einer Niederlage in der zweiten Instanz zur höchsten Instanz in den Niederlanden weiterzuziehen. Das Urteil von 2021 war von vielen Rechtsexperten als historisch bezeichnet worden, da zuvor noch nie ein Unternehmen zu solch harten Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet wurde. Shell argumentierte, dass das Klimaschutzabkommen sich an Staaten und nicht an Firmen richte und nur Staaten, aber nicht Gerichte Firmen zu Maßnahmen verpflichten könnten, berichtet der Aktionär.
(Quelle: Dts-Nachrichten)