Wir waren mal ein Rechtsstaat, in dem alle gleich behandelt wurden. Inzwischen sind Gesetze und Verordnungen unverbindliche Angebote, aus denen sich die Damen und Herren Bauchdenker nach ihren privaten Vorlieben ein eigenes Menü zusammenstellen. – Und im Zweifelsfall gilt das Grundgesetz des Feminismus: Du sollst lieb und gefällig sein und Konflikte vermeiden, auf dass du lange leben mögest von dem Gelde, das dir der Vater Staat bezahlen wird.
Betrifft Greta aus Schölefrö und ihre “friedlichen” Anhänger: in YT zu sehen, wie Gegendemonstranten mit” Greta nervt” Plakaten als Nazis beschimpft, verjagt(!) und geschlagen sein sollen. Unter den Augen der Berliner Polizei. Was ist mit GG Art. 2; 5….? Naja, mit dem GG, ua haben´s die Polizei u. ÖkoPanikeDemonstranten nicht so, vonwegen der echt komplizierten deutschen Schriftsprache, und so? Die neue ErsatzReligion verliert wohl ihre “Unschuld”, die “Prophetin” (sa.-> ReligionsStudienAbbrecherin KGE), bzw. ihre Spin-Doctors haben wohl recht effektiv Panik & Aggressionen in´s DummJungVolk gesät, wann gibt´s da wohl die ersten TodesOpfer?
HERVORRAGEND !! Aber einen “Tadel” habe ich, “Sehr geehrte Damen und Herren” WO bleibt da das “dritte Geschlecht” und das auch noch in Berlin ? Dieser Brief hebt meine Stimmung enorm Hatte nämlich gerade großen Ärger mit einem Paketdienst.
Dass Lehrkräfte auch dann bezahlt werden, wenn ihre Schüler “streiken”, geht in Ordnung. Mal abgesehen davon, dass, selbst wenn die von den Veranstaltern des Greta-Spektakels erhofften 15.000 tatsächlich kämen, hieße das, dass ca. 97 % der ca. 450.000 Schüler in Berlin “Streikbrecher” sind. Dass ein Lehrer in Berlin am Freitag vor vollständig leeren Bänken steht, dürfte daher sehr unwahrscheinlich sein. Und selbst wenn. Von Lehrern kann - wie von allen Arbeitnehmern - nicht mehr verlangt werden, als dass sie ihre Arbeitskraft zu der Zeit und an dem Ort so anbieten, wie es das Arbeitsverhältnis erfordert. Wird die angebotene Arbeit aus einem Grund, den die Lehrer nicht zu vertreten haben, nicht angenommen, behalten sie ihren Anspruch auf Vergütung - wie alle anderen Arbeitnehmer auch.
“Eine Teilnahme an einer Demonstration bzw. an einem Schulstreik entbindet jedoch nicht von der Schulbesuchspflicht.” Damit ist alles gesagt. Das folgende Geschwurbel offenbart lediglich das schlechte Gewissen der Senatsverwaltung für Bildung. Diese traut sich nicht, eine ehrliche und konsequente Antwort auf die Frage nach einer Stellungnahme und einer klaren Haltung zum Schulschwänzen zu formulieren. Vielleicht sollte man der Frau Diplom-Pädagogin Scheeres ein Ergänzungsstudium der Gesetze und Ausführungsvorschriften ihres Hauses nahelegen. Dort heißt es nämlich unter Absatz 5 - “Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen aus wichtigem Grund (1) Schülerinnen und Schüler können auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten von der Teilnahme am Unterricht oder an sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule befreit werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 46 Absatz 5 Satz 1 des Schulgesetzes). (2) Ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis allein ist kein wichtiger Grund, der eine Befreiung rechtfertigt.” Dass genehmigte schriftliche Anträge der Eltern vorliegen, darf bezweifelt werden. Und der Glaube an Climatology reicht eben auch nicht…
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