Ulrike Stockmann / 29.03.2019 / 15:00 / Foto: martinak15 / 10 / Seite ausdrucken

Klima-Demos: Was die Berliner Senatsverwaltung für Bildung sagt

Auch heute gibt es wieder weltweite Klima-Demos, an denen vordergründig Schüler und Studenten teilnehmen. Achgut.com berichtete bereits, dass beispielsweise das Bremerhavener Schuldezernat Schülern die Teilnahme empfiehlt und eine Schule in Jena sogar den Besuch der Klima-Demo (wenn auch einmalig) für die Schüler organisierte, ihnen Pädagogen mitschickte und bei Bedarf Fahrkarten spendierte.

Eine Achgut-Leserin wollte es nun genau wissen und hat sich mit einem Schreiben an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin gewandt. Sie übersandte uns ihre Fragen sowie die vom Senat formulierten Antworten:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

der Friday for Future findet eine breite mediale Aufmerksamkeit. Da ich einige Fragen dazu habe und den Medien Antworten nicht entnehmen kann, bitte ich freundlich um Beantwortung:

- Wie geht man mit den Schülern um, die nicht an den Friday for Futures (sic!) teilnehmen, sondern pünktlich in der Schule zum Unterricht erscheinen. Wird der Unterricht gemäß Plan fortgesetzt, ein Ersatzunterricht angeboten oder die Schüler nach Hause geschickt?

Antwort Senat:

Der Unterricht wird nach Stundenplan durchgeführt.

- Da die Fridays for Future stets, wie der Name schon sagt, am Freitag stattfinden und damit wohl gezielt bestimmte Unterrichtsfächer, die für Freitag auf dem Stundenplan stehen, betroffen sein werden, möchte ich wissen, wie mit dem Lernausfall umgegangen wird. Dies insbesondere in den Kursen, die zum Abi vorbereiten. Wird auf den Lernausfall im Abitur Rücksicht genommen?

Antwort Senat:

Nein, die SuS (Schülerinnen und Schüler, Anm. d. Red.) müssen den Lernstoff selbstständig nachholen.   

- Gibt es eine offizielle vom Senat veröffentlichte Stellungnahme zu den Fridays for Future, also eine Empfehlung, die an die Schüler gegeben wird oder die Folgen bei Teilnahme aufzeigt?

Antwort Senat:

Es ist ausdrücklich das Ziel der politischen Bildung an Berliner Schulen, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, gesellschaftliche und politische Sachverhalte nicht nur zu analysieren, sondern sie auch zu bewerten, daraus Schlüsse für ihr praktisches Handeln zu ziehen und diese auch in die Tat umzusetzen. Eine Teilnahme an einer Demonstration bzw. an einem Schulstreik entbindet jedoch nicht von der Schulbesuchspflicht.

Wichtig ist, sich mit den Themen pädagogisch auseinanderzusetzen. Seit 2012 wurde das Thema konsequent gestärkt. Im 2017/18 in Kraft getretenen neuen Rahmenlehrplan 1-10 für Berlin und Brandenburg ist erstmals „Bildung für nachhaltige Entwicklung/Lernen in globalen Zusammenhängen“ ein verpflichtendes fachübergreifendes Thema, das als schulische Querschnittsaufgabe nicht nur in den einzelnen Fächern behandelt, sondern auch eine wichtige Rolle bei Fragen der Schulentwicklung als Ganzes spielen sollte. Hier sind Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern gefragt, sich in die Entwicklung ihrer Schule einzubringen, aber auch und vor allem die Schülerinnen und Schüler. Um sie alle dabei zu unterstützen, haben wir erst vor wenigen Wochen den „Orientierungs- und Handlungsrahmen für das übergreifende Thema BNE/LigZ“ („Bildung für nachhaltige Entwicklung/Lernen in globalen Zusammenhängen“, Anm. d. Red.) veröffentlicht, in dem die Bestimmungen des Rahmenlehrplans näher konkretisiert werden. Außerdem sind Handreichungen für Lehrkräfte erschienen, die verschiedene praktische Unterrichtsmodelle anbieten, mit denen das Thema Nachhaltige Entwicklung schülernah und praxisbezogen behandelt werden kann. Berlin hat sich 2018 erfolgreich um die Einrichtung einer Landeskoordinatorenstelle für das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung eingesetzt und zwei weitere Lehrkräfte eigens abgeordnet, damit das Thema über Fortbildungen und Unterstützung von Klimaprojekten an den Schulen stark gemacht werden kann. 

- Wie sind die Schüler während der Demonstration versichert, wird dies im Falle eines Unfalls wie eine Schulveranstaltung gehandhabt?

Antwort Senat: Nein, bei der Teilnahme an einer Demonstration üben SuS ihr Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG aus. Daher ist das keine schulische Veranstaltung. Die SuS sind ggf. über ihre private Haftpflichtversicherung versichert, sofern eine solche besteht.

- Schließlich erklären Sie mir doch bitte, ob das Gehalt der Lehrer, die an einem Freitag vor leeren Klassen stehen, ohne Abzüge weiter gezahlt wird oder ob Kompensationen stattfinden, wie ein Nachholen der nicht geleisteten Lehrstunden o.ä.. Sollten die Lehrer, die mit jeweils anderen Konditionen eingestellt wurden (Beamte, Honorarkräfte etc.) unterschiedlich in der Frage behandelt werden, wäre ich über einen Hinweis dankbar. 

Antwort Senat: Auf die Zahlung des Gehalts bzw. Honorars gibt es keine Auswirkungen.

Ich bedanke mich vorab.
Freundliche Grüße
XXX“

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Leserpost

netiquette:

Wolfgang Kaufmann / 29.03.2019

Wir waren mal ein Rechtsstaat, in dem alle gleich behandelt wurden. Inzwischen sind Gesetze und Verordnungen unverbindliche Angebote, aus denen sich die Damen und Herren Bauchdenker nach ihren privaten Vorlieben ein eigenes Menü zusammenstellen. – Und im Zweifelsfall gilt das Grundgesetz des Feminismus: Du sollst lieb und gefällig sein und Konflikte vermeiden, auf dass du lange leben mögest von dem Gelde, das dir der Vater Staat bezahlen wird.

H.Milde / 29.03.2019

Betrifft Greta aus Schölefrö und ihre “friedlichen” Anhänger: in YT zu sehen, wie Gegendemonstranten mit” Greta nervt” Plakaten als Nazis beschimpft, verjagt(!) und geschlagen sein sollen. Unter den Augen der Berliner Polizei. Was ist mit GG Art. 2; 5….? Naja, mit dem GG, ua haben´s die Polizei u. ÖkoPanikeDemonstranten nicht so, vonwegen der echt komplizierten deutschen Schriftsprache, und so? Die neue ErsatzReligion verliert wohl ihre “Unschuld”, die “Prophetin” (sa.-> ReligionsStudienAbbrecherin KGE), bzw. ihre Spin-Doctors haben wohl recht effektiv Panik & Aggressionen in´s DummJungVolk gesät, wann gibt´s da wohl die ersten TodesOpfer?

Karla Kuhn / 29.03.2019

HERVORRAGEND !!  Aber einen “Tadel” habe ich, “Sehr geehrte Damen und Herren”  WO bleibt da das “dritte Geschlecht” und das auch noch in Berlin ?  Dieser Brief hebt meine Stimmung enorm Hatte nämlich gerade großen Ärger mit einem Paketdienst.

Jürgen Thiel / 29.03.2019

Dass Lehrkräfte auch dann bezahlt werden, wenn ihre Schüler “streiken”, geht in Ordnung. Mal abgesehen davon, dass, selbst wenn die von den Veranstaltern des Greta-Spektakels erhofften 15.000 tatsächlich kämen, hieße das, dass ca. 97 % der ca. 450.000 Schüler in Berlin “Streikbrecher” sind. Dass ein Lehrer in Berlin am Freitag vor vollständig leeren Bänken steht, dürfte daher sehr unwahrscheinlich sein. Und selbst wenn. Von Lehrern kann - wie von allen Arbeitnehmern - nicht mehr verlangt werden, als dass sie ihre Arbeitskraft zu der Zeit und an dem Ort so anbieten, wie es das Arbeitsverhältnis erfordert. Wird die angebotene Arbeit aus einem Grund, den die Lehrer nicht zu vertreten haben, nicht angenommen, behalten sie ihren Anspruch auf Vergütung - wie alle anderen Arbeitnehmer auch.

Marius Pavos / 29.03.2019

“Eine Teilnahme an einer Demonstration bzw. an einem Schulstreik entbindet jedoch nicht von der Schulbesuchspflicht.” Damit ist alles gesagt. Das folgende Geschwurbel offenbart lediglich das schlechte Gewissen der Senatsverwaltung für Bildung. Diese traut sich nicht, eine ehrliche und konsequente Antwort auf die Frage nach einer Stellungnahme und einer klaren Haltung zum Schulschwänzen zu formulieren. Vielleicht sollte man der Frau Diplom-Pädagogin Scheeres ein Ergänzungsstudium der Gesetze und Ausführungsvorschriften ihres Hauses nahelegen. Dort heißt es nämlich unter Absatz 5 - “Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen aus wichtigem Grund (1) Schülerinnen und Schüler können auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten von der Teilnahme am Unterricht oder an sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule befreit werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 46 Absatz 5 Satz 1 des Schulgesetzes). (2) Ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis allein ist kein wichtiger Grund, der eine Befreiung rechtfertigt.” Dass genehmigte schriftliche Anträge der Eltern vorliegen, darf bezweifelt werden. Und der Glaube an Climatology reicht eben auch nicht…

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