Einige der Teilnehmer des sogenannten Potsdamer Geheimtreffens, darunter der Jurist Ulrich Vosgerau (CDU), verklagen die Medienplattform Correctiv wegen falscher Darstellungen.
Dies meldete Welt. Die Kläger fordern eine Richtigstellung, weil der Artikel vor einem Jahr den falschen Eindruck erweckt habe, dass auf der Konferenz über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden sei. Im Januar des letzten Jahres veröffentlichte Correctiv einen Bericht über ein privates Treffen in Potsdam von Personen aus dem konservativen und rechten Spektrum, was medial zum „Geheimtreffen über Remigration“ und sogar zur „Wannseekonferenz 2.0“ aufgebauscht wurde. Dies führte zu landesweiten Protesten gegen die AfD und zu Sanktionen gegen die Teilnehmer.
Vosgerau beschuldigt Correctiv, in seinen Berichten fälschlicherweise den Eindruck vermittelt zu haben, dass bei einem Treffen Pläne zur Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen wurden. Konkret geklagt wird gegen die Passage, die besagt, Vosgerau könne sich nicht an eine entsprechende Idee erinnern. Diese Aussage habe laut Vosgerau dazu geführt, dass in nachfolgenden Berichten anderer Medien eine Diskussion über eine solche „Ausbürgerungsidee“ als Fakt dargestellt wurde, gegen die er bereits erfolgreich gerichtlich vorgegangen sei.
Vosgerau hatte anfangs nicht gegen die Hauptaussagen des Correctiv-Berichts geklagt, da er die Formulierung als eine Meinungsäußerung wahrnahm. Allerdings sieht er dies nun anders, nachdem gerichtliche Entscheidungen zu seinen Gunsten getroffen wurden.
Das Landgericht Hamburg bestätigt den Eingang der Klagen. Correctiv wartet das Schreiben des Gerichtes ab, sagte aber, man stehe zu den Aussagen des Artikels. Die genaue Bewertung der Aussagen wird nun juristisch geklärt.