Ein Gericht in Polen hat die Klage von deutschen Bürgerinitiativen gegen die Umweltgenehmigung für einen neuen Containerhafen in Swinemünde abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht in Warschau befand, dass die polnische Generaldirektion für Umweltschutz nicht gegen geltende Vorschriften verstoßen habe, meldet faz.net. Das Urteil sei allerdings noch nicht rechtskräftig.
Richterin Anita Wielopolska habe in der Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass die Umweltschutzbehörde alle von der deutschen Organisation vorgebrachten Vorwürfe geprüft und darauf reagiert hätte. Auch sei der Investor aufgefordert worden, den Umweltbericht zu ergänzen – und habe dies getan. „Es wurden Konsultationen durchgeführt, darunter auch grenzüberschreitende, die mit einem Protokoll abgeschlossen wurden, in das alle Vereinbarungen aufgenommen wurden“, hieß es von der Richterin weiter. Das Terminal solle bis 2029 fertiggestellt werden. Insgesamt solle der Bau des Containerhafens umgerechnet ungefähr 580 Millionen Euro kosten.
Polen möchte mit dem neuen Containerterminal seine Kapazitäten erweitern, denn die Umschlagzahlen in den polnischen Häfen seien in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Allein 2024 sei ein Volumen von 3,3 Millionen Standardcontainern umgeschlagen worden. Regierungschef Donald Tusk habe Anfang des Jahres erklärt, der Umschlag könne bis 2030 auf bis zu 10 Millionen Standardcontainer wachsen.
