Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner ist am Sonntagabend in die Psychiatrie eingewiesen worden. Sie hatte eine Verfassungsklage gegen den Covid-19-Notstand erhoben. Achgut.com berichtete (Siehe Verweise unter diesem Text), ich selbst traf Frau Bahner am vergangenen Donnerstag zu einem Gespräch. Das klingt angesichts der Ermittlungen vom Staatsschutz wegen ihres Aufrufs zur Anmeldung von Demonstrationen gegen die weitgehende Außerkraftsetzung von Grundrechten, wogegen sie auch Verfassungsklage erhoben hatte, äußerst beunruhigend. Andererseits habe nicht nur ich das Engagement von Beate Bahner in den letzten Tagen als zunehmend irritierend wahrgenommen. Ihr Umfeld war äußerst besorgt und hochaktiv.
Als Arzt bin ich an meine ärztliche Schweigepflicht gebunden. Nur soviel: Ich kenne Beate Bahner seit 20 Jahren als intelligente, sehr engagierte Juristin, die hervorragende Sachbücher schreibt und sich sehr aktiv in das Heidelberger Kulturleben einbringt. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist ihr ein Herzensanliegen. Über den Stil der Anklage lässt sich streiten, aber in einer Demokratie muss es erlaubt sein, auch überzogen, gar hysterisch, seine Grundrechte einzufordern.
Ganz sicher überzogen, wenn nicht skandalös, war die Einleitung einer polizeilichen Ermittlung und vor allem die Sperrung ihrer Homepage, die ich live in Ihrer Kanzlei erlebte. In meiner Einschätzung war dies der Auslöser für ihre zunehmend schwer nachvollziehbaren Äußerungen auch auf Ihrer Homepage. Für mich ist diese Zwangseinweisung kein Fall Semmelweis, und sollte auch nicht dementsprechend instrumentalisiert werden. Aber dennoch trägt meiner Meinung nach für mich der Staatsschutz Mitverantwortung für diese Entwicklung.
Bisher auf Achgut.com erschienen zur Causa Beate Bahner:
Verfassungsklage gegen Covid-19-Notstand
Ein Fall für den Staatsschutz?
Der Kriminalhaupt-Kommissar schaltet erstmal ab