Für Jahrhunderte zurückliegende Enteignungen erhalten die Kirchen noch immer Entschädigungen vom Staat in Millionenhöhe. Die Ampelregierung will das beenden – gegen den Widerstand der Länder und der CDU.
Wenn man Menschen – ganz gleich, ob gläubig oder ungläubig – die sogenannten „Staatsleistungen“ an die Kirchen zu erklären versucht, trifft man auf Kopfschütteln. Kaum jemand weiß davon. Es geht dabei nicht um staatliche Zahlungen, etwa für den Betrieb von Kindergärten, Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen, die ohnehin fast vollständig von öffentlichen Haushalten (also von allen Steuerzahlen) an Caritas oder Diakonie geleistet werden. Nein, die Kirchen bekommen das Geld als – salopp formuliert – „Ausgleichzahlungen“ aufgrund der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts. Zur Zeit der napoleonischen Kriege wurden die geistlichen Territorien und Kirchengüter des „Heiligen Römischen Reichs“ säkularisiert, das heißt, sie wurden der Hoheit der größeren weltlichen Landesfürsten unterstellt. Der Staat verpflichtete sich im Gegenzug gegenüber den Kirchen dazu, sie für ihre Verluste zu entschädigen. Konkret zahlen alle Bundesländer – mit Ausnahme von Hamburg und Bremen – damit etwa teilweise Gehälter des Klerus, darunter von Bischöfen und Pfarrern. Große Anteile gehen in sogenannte „Bau-Dotationen“, also Gelder für den Erhalt von Kirchen.
Dabei wurde schon vor gut hundert Jahren in die Weimarer Reichsverfassung die Pflicht aufgenommen, diese Leistungen abzulösen. Das Grundgesetz übernahm diese Vorgabe in Artikel 140. Doch bis heute ist nichts passiert. Der Staat zahlt, die Kirche kassiert. Ein permanenter Verfassungsbruch. Und so erhalten die beiden großen Kirchen in Deutschland jedes Jahr hunderte Millionen Euro vom Staat. Rund 618 Millionen Euro waren es zuletzt. Auch diejenigen Steuerzahler zahlen für die Kirchen, die nichts damit zu tun haben – und das werden Jahr für Jahr mehr. Im vergangenen Jahr traten allein aus der katholischen Kirche rund 402.000 Menschen aus, die evangelische Kirche verlor 2023 mehr als 380.000 Mitglieder. Immer weniger Mitglieder, dennoch konstante Einnahmen. Verglichen mit den Einnahmen der Kirche aus der Kirchensteuer – rund 6,52 Milliarden Euro im Jahr 2023 – sind die „Staatsleistungen“ nur eine Nebeneinkunft der Kirche.
Doch damit soll es nun ein Ende haben. Eine interfraktionelle Fachgruppe von SPD, FDP und Grüne arbeitet einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge an einem Gesetzentwurf, um die Staatsleistungen an die Kirchen zu beenden. Im Herbst soll – wie 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart – nun endlich ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. „Es geht darum, die finanziellen Verflechtungen zwischen dem Staat und den Kirchen zu kappen“, sagt der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci, der FAZ. Die Länder sollten selbst wählen, ob sie den Kirchen Geld zahlen wollen oder ihnen Grundstücke, Wald oder Wertpapiere übertrügen. Doch die Länder lehnen das Vorhaben rundum ab.
Verflechtungen zwischen Staat und Kirchen kappen
„Es wäre dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen“, lässt der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra, ebenfalls in der FAZ verlautbaren und warnt vor einem Alleingang auf Bundesebene. „Angesichts der knappen Kassen wäre es klüger, die Ablösung der Staatsleistungen weiter zurückzustellen“, rät der CDU-Politiker, denn dieses eher vage Bundesgesetz käme zur „Unzeit”. Aus seiner Partei kommt noch ein anderer Vorschlag. Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, möchte demnach nicht die Staatsleistungen, sondern stattdessen die entsprechende Vorgabe aus dem Grundgesetz streichen. Er ist der Meinung, dass sich „das Staat-Kirche-Verhältnis seit 1919 auch ohne Ablösung der Staatsleistungen gut eingespielt" habe. Daher stelle sich die Frage, ob der Verfassungsauftrag noch zeitgemäß sei und durch eine Änderung des Grundgesetzes nicht abgeschafft werden könne.
Gut eingespielt? Hier spricht ein Kirchen-Lobbyist. Krings ist evangelisch und engagiert sich zum Beispiel im Evangelischen Arbeitskreis der CDU, auch ist er Mitglied der Kreissynode Gladbach-Neuss. Sein Credo: Alles so lassen, wie es ist.
Seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ergeben sich kumuliert Zahlungen an die Kirchen von etwa über 21 Milliarden Euro. Hinzu kommen vollständige staatliche Zahlungen für kirchliche Trägerschaften von Krankenhäusern, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen. Auch für Restaurierungen kirchlicher Immobilien sowie für den Denkmalschutz kommt Geld aus der Staatskasse. Darüber hinaus genießen die Kirchen umfangreiche Steuer- und Abgabenprivilegien. Mit einem soliden Finanzpolster, das die gesetzliche Kirchensteuer den Kirchen garantiert, dürfen die Glaubensverwalter auch in Zukunft rechnen – trotz rasantem Mitgliederschwund.
Die Ampel-Regierung will dem staatlichen Geld-Segen nun ein Ende setzen und den permanenten Verfassungsbruch mit einer Einmalzahlung beenden. Gestritten wird über die Höhe der Ablöse-Leistungen. Nach einer Analyse des Instituts für Weltanschauungsrecht, das sich einer säkularen Rechtspolitik verpflichtet fühlt, könnte es sich unter Berücksichtigung bisheriger Voraus- und Überzahlungen auf eine Ablösesumme von rund 135 Millionen belaufen. Das aber ist den Kirchen zu wenig – und den Ländern zu teuer. Eine Einigung ist nicht in Sicht.
Der „Zentralrat der Konfessionsfreien“ fordert deshalb die Bundesregierung auf, den Widerstand der Bundesländer gegen die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen durch eine drastische Reduzierung der Einmalzahlung aufzulösen. So könne der Verfassungsauftrag und der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien eingelöst werden. Dafür ist es höchste Zeit. Doch das Schlusswort haben die Länder.
Helmut Ortner hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Zuletzt erschienen: „Widerstreit: Über Macht, Wahn und Widerstand“ und „Volk im Wahn – Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit“. Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt.
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Der Islam gehört nicht zu Deutschland.
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An allen sozialen Einrichtungen , die von den Kirchen betrieben werden, zahlt der Staat zwischen 95 und 98 Prozent der Kosten. (Altenheime, Kindergärten, Krankenhäuser usw.) Die Kirchen haben aber die Leitung. „Ausgleichszahlungen “für die Säkularisation. Wie schön. Und wo bleiben die Ausgleichszahlungen der Kirchen für die, den Bauern in vergangenen Zeiten abgepressten Grundstücke? Wieviel armen Menschen wurde ihr Vermögen abgenommen, mit dem Versprechen, dann ganz sicher ins Paradies einzuziehen? Wer bezahlt diese Pfaffen ab dem Titel Landesbischof? Der Steuerzahler! Wir sind diesen Organisationen gar nichts schuldig. Schon immer hat die Amtskirchen nur eines interessiert: GELD!!! Entschuldigung, natürlich nicht nur Geld, eines Liebe teilen sie doch auch mit den Grünen: Kleine Kinder!
Die Kirchen sitzen m.W. zusätzlich noch auf einem riesigen Immobilienvermögen. Hat der Verfasser dieses Artikels evtl. hierzu auch Kenntnisse und kann sie einmal in einem eigenen Artikel mitteilen? Habe da vor vielen Jahren etwas zu gelesen, habe aber leider keine Kenntnisse, wie das heute ausschaut.
Ich sehe die Kirchen wie den ÖRR; Zwangszahlungen sofort abschaffen. Das würde diese Pseudomoral-Institutionen wieder auf ihren eigentlich Sinn zurechtstutzen, sich um den Glauben ihrer Mitglieder an Gott zu kümmern. Auch das eigene Kirchenrecht für die Kirchen als Arbeitgeber gehört in die Tonne.
Inzwischen zahlt man GEZ für Zwangspropaganda von ARDZDF, Steuern für NGOs, die einen drangsalieren und Kirchensteuer für Flüchtlingsschiffe. Wenn man der Kirche die Zahlungen kappt müssen sie sich selbst halt mal mehr am heiligen Franziskus orientieren und sich wieder rein ums Seelenheil kümmern. Die Franzosen waren da in der franz Revolution wesentlich konsequenter und die kath. Kirche dort gibts immer noch.
Nun, mit allem Respekt, aber Ortner ist ein ausgemachter Dummschwätzer. – Die heutigen „Staatsleistungen“ beruhen auf Verpflichtungen aus Verträgen, welche die Mitglieder des „Deutschen Bundes“ nach 1806 eingegangen sind. Darin wurde nicht der Wert der enteigneten kirchlichen Liegenschaften abgelöst (Entschädigung), sondern den Kirchen eine Kompensation für die Einnahmen aus diesen Liegenschaften gewährt (Nießbrauch) zur Erfüllung kirchlicher Aufgaben. – Das Deutsche Reich wurde 1871 GESAMTRECHTSNACHFOLGER des Deutschen Bundes, so daß die entsprechenden Verpflichtungen vom Reich und den Reichsländern übernommen worden sind. – In gleicher Weise wurden das Deutsche Reich nach 1918 und nach 1933 Gesamtrechtsnachfolger ihrer Vorgänger. Auch die Bundesrepublik hat die Gesamtrechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten. – Die von Ortner kritisierte kumulierte Gesamtsumme der Staatsleistungen ist unerheblich; niemand (außer dem Fiskus) würde einem Aktionär die Frage stellen, wie viel Dividenden er seit dem Erwerb seiner Aktien erhalten hat. – Schließlich, und das übersieht Ortner geflissentlich: Eine Ablösung der Staatsleistungen nach Art. 137 WRV würde auf die Enteignungsentschädigung nach dem AKTUELLEN Verkehrswert der Liegenschaften hinauslaufen, auf welche die zurückliegenden Zahlungen für den entgangenen Nießbrauch nicht anrechenbar wären. – Ultimo: Ich verstehe nicht, warum einem Dummschwätzer wie diesem Ortner, der stets zu viel Meinung bei zu wenig Ahnung absondert, hier in schöner Regelmäßigkeit Gelegenheit geboten wird, seinen geistigen Fußpilz im x-ten Aufguß zu verbreiten.
Mist, dann hat sich ja die 110% Unterstützung der Ampel durch die vergrünten Kirchen nicht ausgezahlt.
Shit happens. Andererseits, wenn ein Großteil des Geldes für die Erhaltung von Kulturgütern verwendet wird, und das sind ja die Sakralbauten, dann könnte man das ja rechtfertigen, sollen die Gebäude verfallen und dafür Moscheen entstehen? Zweischneidiges Schwert.
Geld für Kirchen? Die sollen sich aus ihren Mitgliedbeiträgen finanzieren. Oder steigen die dann in den Drogenhandel ein? Dann wär noch Ablaßhandandel mit Ablaßbildchen, von kleinen Jungs, dann stimmt die Kasse wieder.
„Er ist der Meinung, dass sich “das Staat-Kirche-Verhältnis seit 1919 auch ohne Ablösung der Staatsleistungen gut eingespielt„ habe. “ Das stimmt ja auch. Besonders in der Klima- und Flüchtlingspolitik ist alles perfekt eingespielt. Aber Deutschland wird in Zukunft weniger christlich sein. Damit da gar keine Möglichkeit besteht, dass andere Religionsgemeinschaften einen Fuß in die staatlich Tür bekommen, muss die Verbindung von Staat und Kirchen gelöst werden. 135 Mio. scheinen mir da ein Schnäppchen.