Seit gut fünf Jahren bin ich ehrenamtlich in Mütterinitiativen mit Schwerpunkt Hochstrittigkeit/Familiengerichtsbarkeit aktiv. Das Thema sexueller Missbrauch nimmt da einen wichtigen Platz ein. Wir haben z.B. einen Fall, in dem der geschiedenen Mutter die Kinder entzogen wurden und für immer in Obhut genommen wurden, weil sie die Kinder nicht sicher vor dem unbewiesenermaßen angeblich sexuell missbrauchenden Kindsvater “schützen” konnte. Dabei hatte sie zu dem Mann gar keinen näheren Kontakt mehr. Die Kinder sind in solchen Fällen schwerst geschädigt. Es gibt aber sehr viel mehr Fälle, in denen die Mutter, die ihr Kind vor einem kindesmissbrauchenden Vater schützen möchte, die Kinder an den Vater verliert wegen “Bindungsintoleranz”. Gerade in Potsdam ist wieder so ein Fall. Eine Mutter wollte ihr Kind vor einem nachgewiesenermaßen Kinderpornographie nutzenden Kindsvater (Verfahren wurde gegen eine Geldstrafe eingestellt) schützen und Kontakt nur unter Aufsicht zulassen. Das Kind wurde ihr entzogen wegen “Bindungsintoleranz”, gegen seinen Willen im Gerichtssaal mit Hilfe von Sicherheitskräften von der Mutter gerissen und weinend dem Vater übergeben. Es lebt jetzt in einer viele hundert Kilometer entfernten Stadt. Wenn Mütter sich wegen sexuellem Missbrauch sorgen, ist sofort das Wort “Bindungsintoleranz” im Spiel. Das bedeutet im Gerichtsdeutsch: Erziehungsunfähigkeit. Wenn Mütter sich sorgen und ihre Sorgen ansprechen, betreiben sie in der Regel “Missbrauch mit dem Missbrauch”. Häufig handelt es sich um Grenzfälle. Ein Vater badet sein 10 jähriges gepflegtes Mächen über die gesamte Umgangszeit oder zwingt seinen 6 jährigen Sohn gegen dessen Willen dauerhaft zum gemeinsamen Pinkeln. Da sorgen sich Mütter um die Motivation und die weitere Entwicklung der Sache, bekommen Angst. Jugendämter und Beratungsstellen finden solches Verhalten aber in der Regel ok und halten den Müttern vor, bindungsintolerant zu sein. Manchmal ist aber Kindesmissbrauch bewiesen. Da heisst es dann: “der Missbrauch fand ja nicht an diesem Kind statt, sondern nur am Geschwisterkind, das nicht missbrauchte Kind muss zum Umgang .“Kindesmissbraucher werden in diesem Land von allen Seiten systematisch geschützt. Das ist unsere Erfahrung.
Es ist wie sonst auch: Keiner hat ahnen können, dass der Löwe sich am Lämmchen vergeht. Wir haben uns doch alle lieb und träumen, das Leben sei ein Ponyhof.
Tragisch, sehr tragisch Herr Held, aber auch das ist leider nur wieder ein Ausschnitt und ein Mosaikstein unserer “Gutmenschengesellschaft”. Es zeigt auch auf, wie ohnmächtig und hilflos der Bürger da steht, wenn selbst ein hilfloses Kind nicht geschützt wird. Manchmal ist es gut, wenn man nicht alles weiss?! Klar kann man zurückschauen und sehen (nicht verstehen) was da passiert ist, das Leben findet aber leider nicht gestern statt und darum sollte doch Voraussicht, Prävention, von einem Gericht die Grundvoraussetzung sein. Ist es leider nicht mehr, denn da gibt es zuviel Filz, zu viele politische und persönliche Interessen und Schmierentheater. Konsequenz ist, dass viel zuviel auf der Strecke bleibt. Hoffentlich macht dieser Bericht eine riesige Runde und hoffentlich bewegt er endlich viel mehr Menschen. Die Urteile die im Namen der Menschenrechte vom Eu Menschenrechts-gerichtshof gefällt werden, lassen grüssen. Meine Gedanken sind bei dem Kind! b.schaller
Der inverse Fall hierzu waren sicherlich die Wormser Prozesse. Dort hat sich die Gerichtsbarkeit keinen Fehler geleistet, wohingegen das Jugendamt in Zusammenarbeit mit einer NGO willkürlich über Menschen und an gefällten Rechtsurteilen vorbei geherrscht hat. Der gemeinsame Nenner ist sicherlich die Erosion des Familienbegriffs. Alleinerziehende Mütter mit straffälligen Lebensabschnittsgefährten sind genauso Familie, wie intakte Familien es nicht mehr sein dürfen. Da kann einem als Vater schon Angst und Bange vor der Obrigkeit werden.
Ein anderes Beispiel; Die selbsterklärte Zuständigkeitserweiterung des EuGH zu Fragen der Sozialversicherung, die in den einzelnen Nationalstaaten (vom gewählten Parlament) geregelt und von den jeweiligen Staatsvölkern (den Wählern) finanziert werden. Oder das Treiben der Abmahnfirma “Deutsche Umwelthilfe”, die mangels parlamentarischer Mehrheiten ihre Ziele vor Gerichten zu erreichen trachtet.
Kinder haben in Deutschland keine Rechte. Ich selbst arbeite mit Kindern und deren Familien. Ich selbst kenne die Zustände bei den Jugendämtern. Und mir sind einige ähnlich gelagerte “Fälle” bekannt. Das “Kinder- und Jugendschutzgesetz” ist eine Farce, ein Gesetz zur Durchsetzung des Elternrechtes. Den Tätern (oft die Eltern) wird immer wieder Hilfe angeboten, nicht den Kindern. Den Tätern wird immer wieder ihr Recht auf die Erziehung ihrer Kinder zugestanden - ohne dass die damit einhergehenden Verpflichtungen irgendwie von Relevanz wären. So ist das in Deutschland!
Jeder Handwerker muss Schadenersatz leisten, wenn sich seine Arbeit als fehlerhaft erweist. Warum nicht auch Richter und Psychologen? Wenn auf Grund eines zu milden Urteils oder eines zu wohlwollenden Gutachtens ein Straftäter erneut schwere Straftaten begehen kann, sollten die Richter und Psychologen ebenfalls in Haftung genommen werden. Das könnte z. B. bedeuten, dass sie - je nach Schwere der neuen Tag - eine Geldstrafe erlegen müssen oder wegen Beihilfe verurteilt werden oder für dieselbe Zeit wie der Straftäter ins Gefängnis gehen. Es ist eine allgemein bekannte Folge des 68-Irrsinns, dass nicht das Opfer, sondern der Täter geschützt wird, mit dem Ergebnis, dass noch es noch viele weitere unnötige Opfer gibt. Man müßte sich allerdings Wege überlegen, wie man verhindert, dass ein Richter seinen schuldigen Kollegen aus Kollegialität zu mild beurteilt. Auch gegen die Erpressung der Richter durch Clanangehörige (“Ich weiß, wo dein Haus wohnt.”) müßte man Maßnahmen ergreifen.
Man ist fassungslos und wütend. Sexualstraftäter sollten als nicht therapierbar gelten, eine zweite Chance ist ein Hohn! Aber der Staat hat schon lange seine Schutzfunktion aufgegeben, so können aich solche Urteile nicht mehr überraschen. Frei herumlaufende Intensivtäter, polizeibekannte, bereits einschlägig Vorbestrafte, Täter, bei deren Morden man ja auch den kulturellen Hintergrund zu berücksichtigen hat… Immer mehr Täterschutz, immer weniger Bürgerschutz, Verhöhnung der Opfer.
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