Vera Lengsfeld / 04.11.2016 / 12:00 / Foto: Raimond Spekking / 7 / Seite ausdrucken

Kinderehe? Mit 1.000 Euro sind Sie dabei!

Als Bundeskanzlerin Angela Merkel im Herbst 2015 großzügig die Grenzen für alle Migranten öffnete, ohne dass die zuständigen Behörden hinschauen durften, wer alles zu uns kommt, wanderten auch Männer mit Kinderfrauen oder mehreren Gattinnen ein. Offenbar wagte niemand, die Frage zu stellen, wie es mit der Anerkennung solcher bei uns verbotenen Eheverhältnisse ist. Also wurden sie stillschweigend anerkannt, indem man über das jugendliche Alter mancher „Ehefrauen“ hinwegsah oder den Zweit-, Dritt-, und Viertfrauen einfach alle Sozialleistungen zusprach, die Ehepartnern zustehen.

Nur gelegentlich gab es einen Aufschrei, wie im Fall des Syrers mit den vier Frauen und mehr als 20 Kindern. Die Erosion unserer Gesetzlichkeit und die Unterminierung unserer Lebensweise wurde von den zuständigen Politikern entweder nicht bemerkt oder in Kauf genommen, von Linken und Grünen vielleicht sogar mit klammheimlicher Freude. Inzwischen verzeichnete das Ausländerzentralregister im Juli 1475 verheiratete Jugendliche in Deutschland; 361 davon sind jünger als 14 Jahre, 120 sind 14 oder 15 Jahre alt. Die meisten sind Syrer, auch Afghanen und Iraker sind darunter. Es dürften seitdem noch einige hinzugekommen sein.

Der Öffentlichkeit wurde die Problematik weitgehend vorenthalten. Selbst die hyperaktiven Feministinnen, stets auf der Suche nach neuen Opfern von (weißen) Männern, dachten nicht daran, den minderjährigen Mädchen, die ins Ehejoch gepresst worden waren, beizustehen.

Und jetzt die Moralkeule

Beinahe wäre es Justizminister Heiko Maas (SPD) sogar gelungen, die Kinderehen unter dem Deckmantel einer angeblich angestrebten Auflösung solcher Verbindungen zu legalisieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte Maas dem SPEGEL zukommen lassen. Das ehemalige „Sturmgeschütz der Demokratie“ ließ sich zum willigen Helfer des Ministers machen. Es berichtete:

„Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will sogenannte Kinderehen von Flüchtlingen auflösen. Wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei, sollen Gerichte die Ehe künftig aufheben können, heißt es in einem Gesetzentwurf des Justizministeriums. Bislang zählte bei der Beurteilung allein die Frage, ob sie ohne Zwang zustande kam... Laut dem Entwurf können sowohl die Jugendämter als auch die Eheleute das Verfahren beantragen.“

Den Pferdefuß dieses Entwurfs haben die ach so kritischen SPIEGEL-Journalisten nicht bemerkt oder bewußt mißachtet: Ein Mann, der eine Minderjährige geheiratet hat, wird kaum die Auflösung dieser Ehe beantragen, und ein minderjähriges Mädchen, das sich in totaler Abhängigkeit von ihm befindet, wird kaum eine Möglichkeit dazu haben. Es dürfte nicht einmal in der Lage sein, sich an das Jugendamt zu wenden.

Nachdem der Coup durch die Aufmerksamkeit des Hamburger Rechtsanwalts und Achse des Guten Autoren Joachim Steinhöfel aufgeflogen war, ruderte Maas erst zurück, indem er behauptete, der SPIEGEL habe sich auf einen veralteten Entwurf bezogen. Nun wird aber mit der Moralkeule versucht, die Kinderehen doch noch zu legalisieren. Vor allem im Alter zwischen 16 und 18 Jahren soll es „Ermessensspielräume“ geben, angeblich besonders  zum „Wohl“ und im „Interesse“ der Frauen die schon Kinder haben und nach einer Auflösung der Ehe Unterhaltsansprüche verlieren könnten.

Darüber, dass die Frauen ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben haben, setzt sich Maas hinweg. Gerichte haben schon nach geltendem Recht „Ermessensspielräume“, wenn es um die Auflösung von Kinderehen mit Mädchen ab 14 Jahren geht. Leider haben die Richter bereits mehrmals zugunsten des Ehemanns und gegen die Kindfrau entschieden, indem sie die Ehe, natürlich nur im „Interesse“ des Mädchens, für gültig erklärten. Damit wurde nicht deutsches Recht durchgesetzt, sondern die Unterdrückung von Kindfrauen legalisiert.

Lächerliches Bußgeld angekündigt

Damit nicht genug, hat sich nun auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (ebenfalls SPD), gegen ein generelles Verbot von Kinderehen ausgesprochen: "Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen."

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Ein Mädchen, das durch Heirat von allen Entwicklungsmöglichkeiten abgeschnitten wurde und vollständig vom Ehemann abhängig ist, sich also in unserer Gesellschaft im sozialen Abseits befindet, soll nicht daraus befreit werden dürfen. Natürlich führt auch Özoguz die Unterhaltsansprüche an, die verloren gehen könnten. Sie hat offensichtlich kein Interesse daran, anderen Frauen ähnliche Chancen einzuräumen wie die, die sie selbst für sich genutzt hat. Zu einer Befürworterin von Frauenemanzipation ist die Karrieristin Özoguz offenbar nicht geworden.

Aber es kommt noch schlimmer. Wer geglaubt hat, dass Kinderehen lediglich ein importiertes Problem seien, wurde kürzlich ganz nebenbei darüber informiert, dass solche Verbindungen auch in deutschen Moscheen geschlossen werden. Statt diese Praxis umgehend zu verbieten, falls die Politik das bisher übersehen haben sollte, wurde von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) nur ein lächerliches Bußgeld von 1.000 Euro  für Imane angekündigt, sollten sie diese Praxis nicht aufgeben.

Familien, die sich eine Kinderehe wünschen, werden das Bußgeld problemlos aufbringen. Die spannende Frage ist, ob solche in Deutschland geschlossenen Kinderehen dann auch bereitwillig anerkannt werden. Thomas de Maizière, der als Innenminister über die Einhaltung unserer Gesetze wachen müsste, scheint an dieser Aufgabe kein Interesse zu haben. So wird der Rechtssaat vor unseren Augen von Politikern Stück für Stück demontiert.

Foto: Raimond Spekking CC-BY-SA 4.0 via Wikimedia

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Leserpost

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Paul Franke / 04.11.2016

Man glaubt es nicht! Eine Ordnungswidrigkeit! Das kann doch nicht wahr sein. In meinen Augen ist eines olche Imam-Trauung Beihilfe zum sexuellen Mißbrauch Minderjähriger!

Wolfgang Richter / 04.11.2016

Offenbar bekommen wir in der Republik schleichend mindestens ein zweites parallel laufendes Rechtssystem. Während bei Standortdeutschen der Sexuelle Mißbrauch von Kindern zu Recht kompromißlos strafrechtlich verfolgt wird, da Offizialdelikt, drückt man bei vermeintlich nach islamischem Recht geschlossenen partnerschaftlichen Verbindungen sämtliche rechtlichen Augen zu. Die offensichtliche Tatenlosigkeit der Ermittlungsbehörden in diesem Bereich müßte eigentlich für die Verweigerer entsprechende rechtliche Konsequenzen haben. Und sofern diese auf einer Anordnung der vorgesetzten politischen Entscheider beruhen, auch für diese. Aber offensichtlich errodiert der Rechtsstaat wie wir ihn bis letztes Jahr kannten, zunehmend, wie die Öffnung der Grenzen, der unkontrolierte Zugang ins Land oder auch die Akzeptanz gefälschter Pässe und Identitäten beispielhaft zeigen. Die Vertreter der MSM üben sich dazu in artiger Hofberichterstattung und die bei jeder Pegida-Äußerung Dauerempörten scheinen ansonsten mental in Urlaub.

Judith Jannach / 04.11.2016

es macht wütend .......sehr wütend

Niels Dettenbach / 04.11.2016

“Soziales Abseits” von welchen “sozialen Strukturen”, die sie ins Abseits drängen?!? Seit wann sind Kinder voll geschäftsfähig und können in derlei Abhängigkeit ” frei entscheiden”? Das Gesetz legalisiert alle Kinderehen, die im Ausland geschlossen werden - darin liegt eigentlich das schwerste Vergehen an den betroffenen Kindern und Heranwachsenden.

Birgit Knodt / 04.11.2016

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie ein Imam in einer Moschee überhaupt eine rechtsverbindliche Ehe schließen kann. Dann müsste doch ein Pfarrer in der Kirche ebenfalls rechtsverbindliche Ehen schließen können und 1.000 € Strafe zahlen, wenn die Ehe mit einem Kind geschlossen wird. Das wäre doch die Gelegenheit für alle Pederasten. Für 1.000 Euro ist es möglich, legal Kinder zu mißßbrauchen. Warum soll das nur für Muslime möglich sein? Hier werden christliche Pederasten eindeutig diskriminiert. Gleiches Recht für alle. Nein, nur vor dem Standesamt geschlossene Ehen sind rechtsgültig. Kindesmissbrauch muss generell strafrechtlich verfolgt werden. Ob nun ein Imam seinen Segen dazu gegeben hat oder nicht, ist völlig irrrelevant. Birgit Knodt

Anne Cejp / 04.11.2016

Die Kinder in diesen Kinderehen werden wohl zu 99 oder 100 % Mädchen sein. Hinter dem großen Interesse, diese Kinderehen nicht auflösen zu wollen, mag der Unwille stehen, sich um diese Mädchen besonders kümmern zu müssen. Das ist eine seltsame Diskrepanz zu den „unbegleiteten Jungen“ - mögen sie auch lange Bärte haben -, für die die Fürsorge besonders groß ist, als wieder ein Fall von einer vom Islam übernommenen Frauenverachtung.

Hannah Schulten / 04.11.2016

Liebe Frau Lengsfeld, haben Sie vielen Dank für diesen exzellenten Artikel. Bitte machen Sie weiter so. Herzliche Grüße

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