Windräder gefährden Ehe für alle!

Von Arnold Vaatz.

Zur Einführung der „Ehe für Alle“ ergriff vor dem Deutschen Bundestag auch die Abgeordnete Gerda Hasselfeldt das Wort. Sie erwähnte, dass ausschließlich aus einer Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau heraus Kinder entstehen könnten Daraufhin murmelte es in den Reihen: „Tatsächlich??“, „Ja ist denn das möglich?“, „Welch ungeheuerliche Behauptung!“. Die Mehrheit des Deutschen Bundestages ist, wie es scheint, zurückgekehrt zum Glauben an den Klapperstorch.

Der Garant des Generationenvertrags ist der Klapperstorch: Wenn wir alle schlafen, ist er es, der geflogen kommt, im Schnabel mit Babys von überall her, die er in die Schöße unserer vielfältigen Lebensgemeinschaften fallen lässt. Der Glaube an den Klapperstorch befriedet unsere Gesellschaft. Er verscheucht bei unseren pflegebedürftigen, kinderlosen Mitmenschen das verstörende Gefühl, wonach das für die benötigten Reinigungsarbeiten erforderliche Personal in spießigen heterosexuellen Akten gezeugt und unter höllischen Schmerzen von ausgebeuteten Gebärmaschinen bereitgestellt wurde.

Deshalb: Schützt unsere Störche! Weg mit den Windrädern!

Arnold Vaatz ist seit 2002 Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von 1990 bis 1992 war er Staatsminister in der Sächsischen Staatskanzlei und von 1992 bis 1998 Sächsischer Staatsminister für Umwelt und Landesentwicklung.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leserpost

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Michael Dost / 04.07.2017

Sehr geehrter Herr Abgeordnete(r) des deustchen Bundestags, Herr Vaatz, wie Medien berichten, wurde am gleichen Tag, als der Bundestag bei der Abstimmung zutr „Ehe für alle“ voll wie nie zuvor war, von einer getzwiderig kleinen Minderheit der Abgeordneten „mit allen Stimmen der Regierungskoalition“ am Freitag, den 30.06.2017, das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz angenommen. Ich gehe daher davon aus, dass auch Sie eine Ja-Stimme zur Annahme diese Gesetzes abgegeben haben. Im besten Fall ahben Sie sich aus Wiederaufstellungsgründen vor der Abstimmung gedrückt und die schwullesbische Konfettifete durch Ihre Anwesenheit verschönert. Wenn Sie sich tiefgründig mit der Materie beschäftigt haben sollten (wovon ich bei der Wichtigkeit und der verfassungsrechtlichen Dimension der angenommenen Regelungen auszugehen habe), sollte Ihnen nicht entgangen sein, dass dieses Gesetz: - bei einer vorangegangenen Anhörung im Bundestag Mitte acht von zehn Sachverständigen, die die Bundesregierung selbst als Experten geladen hatte, das Gesetz für verfassungswidrig erklärt hatten, - die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags die im Gesetzentwurf vorgesehenen Eingriffe in die Meinungsfreiheit als „verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt“ bezeichnen, - auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, in dem Gesetzentwurf eine große Gefährdung für die Meinungsfreiheit und Privatsphäre sieht, wie aus einem offenen Brief an die Bundesregierung hervorgeht.,http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf) - das Qualitätssiegel des weiesrussischen Diktators Lukashenko „hervorragen dikrtaturgeeignet“ trägt, indem der Autokrat Alexander Lukaschenko den nunmehr durch den Bundestag „demokratisch“ bestätigten Gesetzentwurf als Blaupause für die Gesetzgebung in Weißrussland und zur Unterdrückung der opposition gelobt hat. In dieser Aufzaählung ist die Vielzahl der fundierten und profunden Kritiken von teils hochkompetenten Einzelpersonen, Organisationen und Institutionen noch gar nicht enthalten. Die genannten Einschätzungen von Experten für Verfasungsrecht, Menschenrechte und Staatsrecht belegen schwer widerlegbar, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (auch in seiner gegenüber dem Entwurf geänderten Form) einen ernsthaften und ernstzunehmenden Eingriff in das grundgesetzlich verbriefte Recht der Deutschen auf Meinungsfreiheit darstellt. Diese Bewertung musste Ihnen bei sachentsprechender Aufmerksamkeit durch Information aus allgemein zugänglichen Quellen ohne weiteres bekannt sein. Es handelt sich beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz also zweifelsfrei um den Versuch, wichtige Eckpfeiler diese verfassungsgemässe Ordnung zu beseitigen. Mit der Zustimmung des Bundestags unter Ihrer Mitwirkung wurde somit eine hervorragende Gelegenheit nicht genutzt, dagegen im Sinne von Artikel 20 GG Punkt (4) „anderweitige Abhilfe“zu schaffen. Ich muss Ihnen daher leider mitteilen, dass ich mich auf Grund ihrer Handlungsweise nicht mehr in der Lage sehe, Ihnen oder einer anderen der an diesem Vorgang beteiligten Volksvertreter oder einem anderen Kandidaten der daran mitschuldigen politischen Parteien zur kommenden Bundestagswahl meine Stimme zu geben. Die anstehende Stimmabgabe sehe ich als einen weiteren Versuch der „anderweitigen Abhilfe“ an. Ich gehe davon aus, dass Ihnen die grundgesetzlichen Rechtsfolgen für den Fall bekannt sind, wenn sich erweisen sollte, dass andere Abhilfe trotz mehrfacher Versuche nicht möglich ist. Mit feundlichen Grüßen  

Dirk Jungnickel / 04.07.2017

Die Reanimation des Klapperstorches hat noch einen anderen Aspekt, lieber Herr Vaatz. Da Störche bekanntlich Zugvögel sind, könnten im Winterhalbjahr die Geburtskliniken schließen und die Hebammen anderweitig beschäftigt werden.  Da die Klapperstörche im Frühjahr vorwiegend aus Afrika migrieren, müßte natürlich sicher gestellt werden, dass ihre Mitbringsel nicht diskriminiert werden. Dafür dürfte dann die Opposition im Bundestag zuständig sein.

Hand Meier / 04.07.2017

Wenn die CDU nur mit Direktmandatsträgern im Bundestag vertreten wäre, hätte Merkel ein echtes Problem. Ihr Blockflöten-Team käme in Turbulenzen, ob bei den Windmühlen die Störche schreddern oder den Familien mit Kindern, contra den alten bösen Jungfern.

Siegfried Heiden / 04.07.2017

Tatsächlich gibt es aktuell einen Fall in Hamburg, wo das Jahrzehnte alte Storchennest dem Windkraft Kommerz weichen muss. Ein Windkraftanlagenbetreiber will seine alten, kleineren Anlagen gegen neue, Größere ersetzen, und dafür braucht er mehr Platz. Sollte der Storch brüten, dürfte er nicht bauen. Also muss das Nest weg, damit der erst gar nicht brüten kann. Ging auch schon durch Presse und regional TV. Aber Bgm. Scholz lässt sich sonst gern mal vor einem Storchennest als Umweltschützer ablichten. Seine Behörde schikaniert die Hofbesitzer derweil mit unsinnigen ” einstweiligen Verfügungen”.

Volker Brandt / 04.07.2017

Gerne hätte ich auch gehört, was Herr Vaatz zu dem beschämenden Verhalten des deutschen Bundestags gegenüber der Abgeordneten Erika Steinbach zu sagen hat, speziell zu dem Volksgerichtshofston, den Herr Lammert gegenüber einer missliebigen Dissidentin angeschlagen hat.

B.Klingemann / 04.07.2017

Brillant auf den Punkt! Better late than never!

JF Lupus / 04.07.2017

Sie greifen sich das harmloseste der unter Merkel durchgezwungenen, pardon, durchregierten Gesetze raus. Ganz bett geschrieben, aber auch nur eine Ablenkung von den wirklichen Katastrophen der Merkel-Regierung. Und ists auch Wahnsinn, so hat es doch Methode…

Andre Fränzel / 03.07.2017

Herr Vaatz, Ihre Prioritäten enttäuschen mich schwer! Die Ehe für alle mag kritikwürdig sein, mit meiner liberalen Grundeinstellung wäre sie vereinbar. Aber ist Ihnen denn entgangen, was für eine reale Katastrophe mit dem NetzDG nur kurz danach von Ihren Parlamentskollegen verabschiedet wurde? Sie äußern sich hier zum fraglichen Sitzungstag und dann ausgerechnet zum Thema Ehe? Von Ihnen als ehemaligem DDR-Bürger hätte ich viel eher erwartet, dass Sie sehr empfindlich auf Versuche reagieren, den gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess zu kontrollieren! Aber Ihre Fraktion hat das NetzDG nicht nur durchgewunken sondern sogar unterstützt. Enttäuschung setzt Achtung voraus, die Sie meinerseits durchaus hatten. Sie haben aber gerade sehr viel davon verloren, nicht zuletzt weil Sie auf meine an Sie als Abgeordneten meines Wahlkreises gerichteten Mails zum Thema NetzDG nicht einmal geantwortet haben.

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