Am 3. Dezember 2025 hat der Sächsische Landtag mit der Mehrheit, die die CDU-SPD-Minderheitsregierung zum Regieren braucht, also einschließlich Grünen und Linken, einem Antrag mit dem schwülstigen Titel „Unterstützung für Betroffene – für eine bessere Versorgung bei Long-/Post-COVID, ME/CFS und Impfkomplikationen nach einer COVID-19-Schutzimpfung“ zugestimmt. (Nachzulesen ist die Drucksache 8/4899 hier.) Beim Rezipieren des Dokuments können sich nur die Nackenhaare aufstellen. Vier Seiten aneinandergereihte Worthülsen. Sie haben nichts mit der Wirklichkeit von Covid-19-Impfgeschädigten zu tun, deren Schicksale bisher von Ministerpräsident Kretschmer und Co. weitestgehend ignoriert und verschwiegen wurden.
Vor gut drei Jahren, am 7. September 2022, veröffentlichte Achgut.com einen Beitrag mit dem Titel „Sächsisches Netzwerk deckt Impfnebenwirkungen auf“. Ein gut organisiertes Netzwerk aus Pflegekräften und Ärzten hatte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und in Teilen Dresdens zahlreiche Fälle von zum Teil schweren und tödlichen Nebenwirkungen der sogenannten Corona-Schutzimpfung ermittelt. Wie der Autor erfuhr, wurden die Ergebnisse der explorativen Studie damals Sozialministerin Köpping (SPD) in einem persönlichen Gespräch übermittelt. Die Genossin wiegelte aber angeblich ab. Nun, drei Jahre später, heißt es in dem populistisch klingenden CDU-SPD-Grüne-Linke-Antrag u.a.:
„Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Veröffentlichung der Anzahl der bis zum 31.10.2025 beantragten Impfschadensfälle von einer COVID-19-Schutzimpfung sowie die Zahl der erfolgten Anerkennungen und Ablehnungen … zu veröffentlichen.“
Man fragt sich: Warum werden diese Informationen nicht regelmäßig und unaufgefordert veröffentlicht?
Schulterzuckend stellt der Beschluss u.a. fest:
„Bei der Anerkennung von Impfkomplikationen kommt es auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und den aufgetretenen Symptomen an. Hier werden aktuelle medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde gelegt. Die Feststellung eines ursächlichen Zusammenhangs dieser Impfung mit aufgetretenen Symptomen und mit bleibenden Gesundheitsstörungen als Schädigung ist für die Betroffenen … schwer zu erreichen. In der Folge werden viele Anträge auf Anerkennung von Impfkomplikationen der Betroffenen abgelehnt.“
Offenbar wissen die Damen und Herren Abgeordneten nicht, wer die Anträge der Impfgeschädigten begutachtet und größtenteils ablehnt? Dafür ist in Sachsen eine weisungsgebundene Einrichtung zuständig: der Kommunale Sozialverband Sachsen – kurz KSV.
Wer kennt die bürokratische Mühle?
Auf Anfrage des Autors – wie und von wem die Anträge bearbeitet werden – teilte der KSV schriftlich im Bürokratendeutsch mit (hier auszugsweise):
„Nach Eingang eines Entschädigungsantrages wegen eines Impfschadens erfolgt zunächst eine umfangreiche Sachaufklärung. Neben dem Nachweis der verwendeten Impfung(en) werden auch Nachweise zu den geltend gemachten Gesundheitsstörungen erhoben. Dies sind insbesondere medizinische/therapeutische Behandlungsunterlagen von aktuell bis zu fünf Jahren vor der Impfung. Die dann vollständig erhobenen Unterlagen werden dem Ärztlichen Dienst des KSV Sachsen zugeleitet mit der Bitte um Stellungnahme zur Kausalität vorübergehender bzw. dauerhafter Gesundheitsstörungen (ggf. mit einem Grad der Schädigungsfolgen) oder auch zur Kausalität eines Todesfalles.“
Wissen die Abgeordneten der sächsischen Einheitsfront eigentlich, durch welch bürokratische Mühle die Anträge der Impfgeschädigten in Sachsen gedreht werden? Der KSV gibt weiter bekannt:
„Schwierig ist oftmals die Bestätigung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen einer Schutzimpfung und einer von den Betroffenen damit in Zusammenhang gebrachten Gesundheitsstörung (Kausalität). Für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs genügt entschädigungsrechtlich die (überwiegende) Wahrscheinlichkeit. Sie ist gegeben, wenn nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht. Es reicht für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs indes nicht aus, dass dieser nur möglich (denkbar) ist oder es nur einen zeitlichen Zusammenhang gibt. Diese Wahrscheinlichkeit wird auf Basis der Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV) und den dort abgebildeten Grundsätzen zur Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht bewertet.
Nachfrage des Autors: Wer gehört zum Ärztlichen Dienst des Kommunalverbands Sachsen?
Antwort KSV:
„Zum Ärztlichen Dienst gehören vier Beschäftigte des Fachdienstes 430 im Fachbereich 4 des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen … mit abgeschlossener ärztlicher Ausbildung, Berufserfahrung und zusätzlicher versorgungsmedizinischer Ausbildung. Die Zuleitungen an den Ärztlichen Dienst werden in der allgemeinen Arbeitszeit bearbeitet.“
Ich interpretiere die o.g. Aussagen so: Es sitzen vier Mediziner im stillen Kämmerlein des KSV und ermitteln nach bürokratischen Vorgaben irgendwelche Wahrscheinlichkeiten. Das ist keine unabhängige Begutachtung!
Nachfrage des Autors: Sind Anamnese-Gespräche mit den Antragstellern selbst vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort KSV:
„Die ärztliche Beurteilung erfolgt anhand von Befundberichten behandelnder Mediziner der antragstellenden Personen.“
Begutachtungen, ohne die Antragsteller selbst gesehen zu haben? Kann der Geschädigte dann mit einem objektiven Befund rechnen?
Chronik des staatlich verordneten Impf-Irrsinns auf 49 Seiten
Vor diesem Hintergrund muss die Aussagekraft aller bisher in der KSV bearbeiteten Entschädigungsanträge fachlich angezweifelt werden. Wo ist die fachliche Unabhängigkeit? Die aktuelle KSV-Vorgehensweise entspricht nicht den Standards von guter ärztlicher und wissenschaftlicher Praxis. Die Begutachtung aller Entschädigungs-Anträge von Opfern der Covid-Impfungen in Sachsen müsste neu gestartet werden. Komplett! Aber diesmal bitte mit unabhängigen Medizinern!
Wer die Folgen der von der Regierung Kretschmer (CDU) – Köpping (SPD) obsessiv betriebenen Impfkampagne besichtigen möchte, kann dies im Landtagsdokument Drs. 8/4226 tun. Die Kleine Anfrage hatte der AfD-Abgeordneten André Wendt im Sächsischen Landtag gestellt. Das Dokument offenbart im Anhang das Ausmaß der bisher offiziell bekannten Impfschäden im Freistaat Sachsen. Bei 772 abgeschlossenen Verfahren gab es nur 30 Anerkennungen von Impfschäden. Der vorangestellte Antworttext von Genossin Köpping ist teilweise auffällig wortgleich mit den Antworten, die der Autor vom KSV bekommen hat. Nur Zufall? Könnte es damit zusammenhängen, dass der Freistaat laut § 23 im Gesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen die Rechtsaufsicht ausübt?
Der Kommunale Sozialverband setzt sich mit seiner Verbandsversammlung aus Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte zusammen. Wissen diese Vertreter eigentlich, wie ihr Verband Impfschäden begutachtet?
Wann wusste die Staatsregierung von den ersten Impf-Toten?
Nach Beginn der Covid-Impfkampagne in Sachsen Dezember 2020/ Anfang Januar 2021 erreichten den Autor Meldungen, dass in Pflegeheimen Senioren kurz nach der Impfung verstorben waren. In den Dokumenten, die ich einsehen konnte, stand als Sterbeursache jedes Mal „Tod nach Covid-19 Impfung“. Es handelte sich um einen Fall in einem Pflegeheim in Bischofswerda und um zwei Fälle in Görlitzer Pflegeheimen. Die Senioren waren 80+ und sind Anfang Januar, teils nur wenige Stunde nach der Inokulation, verstorben. Die Einrichtung in Bischofswerda bestätigte den Tod einer Seniorin nach der Covid-19-Impfung, bestritt aber einen Zusammenhang, obwohl die Unterlagen das Gegenteil aussagten. Die Görlitzer Pflegeheime mauerten.
Im Januar 2021 waren dem Autor bereits sechs Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19-Impfungen in Sachsen bekannt. Wusste (die damalige und heutige) Sozialministerin Petra Köpping (SPD) von diesen ersten Todesfällen? Wenn ja, warum schwieg die Genossin? Um die Impfkampagne nicht zu gefährden? Ein Fall für den aktuellen Corona-Untersuchungsausschuss im Sächsischen Landtag. Bitte übernehmen Sie!
Haben Ministerpräsident Kretschmer (CDU) und Sozialministerin Köpping (SPD) als hauptverantwortliche Politiker der sächsischen Corona-Politik ein Interesse an der Aufklärung der fatalen Folgen ihrer Impf-Propaganda? Wohl kaum.

Zu dem Thema gibt’s auch immer mal wieder Interessantes auf der Seite des Vereins: Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V. (mwgfd).
Unter anderem auch eine Therapeutenvermittlung. D.h. nicht, dass einem dort geholfen wird, aber zumindest sollen das Menschen sein, die einen Impfschaden nicht von vornherein ausschließen.
@ Bernd bütter – Staatsanwälte folgen in Dld. weisungsgebunden ihrem jeweiligen Justizminister. Da sind die einschlägigen Vorschriften der StPO zur „Todesursachenermittung“ erkennbar nachrangig, verzichtet man auch direkt auf die Beweismittelerhebung. „Die Bevölkerung soll doch nicht beunruhigt werden.“ Und spätestens seit sder damals noch nicht kanzlernde merkelsche Finanzjongleur öffentlich dazu aufforderte, sich der Horde der „Versuchskaninchen“ anzuschließen, mußte doch auch jeder mit gesunden Ohren wissen, was eer sich in den Körper schießen läßt.
CDU-SPD-Grün-Links-Justizreform in Sachsen:
Um die Bürokratie zu verschlanken und Ressourcen zu sparen übernehmen die Angeklagten die Aufgaben der Richter und der Staatsanwälte.
Wo Schutzimpfung draufsteht, steckt Todesimpfung drin
Man dreht es eben so, wie man es haben will. Darin hat man viel Übung. Die mRNA „Impfung“ soll ja nur nützlich gewesen sein. Alles sei richtig gewesen. Bestimmt. Da können schlimme Nebenwirkungen ja gar nicht oder allenfalls ganz, ganz selten sein. -- Anders herum geht es natürlich auch: Bei den CO2 Klima Gläubigen ist klar, dass Klimaveränderungen nur und ausschließlich vom menschengemachten CO2 herrühren. Andere Ursachen kann es gar nicht geben. -- Und in beiden Fällen muss es so aussehen, als wenn man es tatsächlich mit unabhängig vorgenommenen Untersuchungen eindeutig belegen könne. -- So wie bei der mir zu Ohren gekommenen Behauptung, dass, wenn es Weihnachten nicht schneit, es nur daran liegt, dass wir noch nicht genügend… gendern. Stimmt zu 100 %. Wer mir das Gegenteil beweist, bekommt ein von mir persönlich ausgesuchtes Weihnachtsgeschenk ;-))
Der Staat hasst und verachtet seine Bürger nicht erst seit gestern
Die nächste Plandemierunde wird deutlich härter werden
Wir haben es mit Kreaturen zu tun, die lächeknd über Leichen gehen
Die Menge an Mengeles ist bereits unüberschaubar
Der Artikel kommt unscheinbar daher, aber er ist sauber recherchiert und von großer Bedeutung. // Die Menschen, die nach der Covid-„Impfung“ krank geworden sind, haben Anspruch darauf, daß die Zusammenhänge gründlich untersucht werden. Die Untersuchung muß dabei durch Menschen erfolgen, die nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Impferzwingern stehen. (Leicht gefordert, schwer getan: Gibt es in diesem oder jenem Land eine Gewaltenteilung? Ist das Land X ein Rechtsstaat?). /
Es geht zum einen um eine Wiedergutmachung bei den Opfern, zum andern darum, eine Wiederholung der Katastrophe zu verhindern.