News-Redaktion / 28.04.2025 / 12:15 / / Seite ausdrucken

Keine Strafen wegen Sylt-Gegröle

Gegen die Sänger und den Verbreiter des Videos wurden die Ermittlungsverfahren eingestellt, lediglich eine Person erhielt eine Geldstrafe auf Bewährung wegen des Zeigens des Hitlergrußes.

Es war der nächste „Nazi-Aufreger“ nach dem „Potsdamer Geheimtreffen“: Im Kampen auf Sylt hatten junge Leute in der Bar "Pony" im Frühsommer 2024 zur Melodie des Liedes „L‘amour toujours“ „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gegrölt, das Video dazu ging viral (Achgut hatte unter anderem hier und hier berichtet). Eine 25-jährige Hamburgerin und ein 32-jähriger Münchener, die im Video singend zu sehen waren, wurden nicht angeklagt, da ihr Verhalten nicht als ausreichend für eine Verurteilung eingeschätzt wurde, meldet bild.de. Die Staatsanwaltschaft Flensburg berief sich auf einen ähnlichen Fall bei einem Schützenfest, bei dem Jugendliche die gleichen Parolen zu dem Text gesungen haben, was laut Gerichtsurteil noch unter die Meinungsfreiheit fiel und nicht als Aufstachelung zu Hass und Gewalt gewertet wurde. Auch wurde der Alkoholeinfluss als mildernder Umstand berücksichtigt. Bei einem ähnlichen Fall auf einem Erntefest in Mecklenburg-Vorpommern wurden die Verfahren ebenfalls eingestellt (Achgut hatte berichtet).

Ein 26-jähriger, der im Video einen Hitlergruß zeigte und einen Hitler-Bart nachahmte, erhielt allerdings eine Bewährungsstrafe wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Er muss 2500 Euro zahlen, wenn er innerhalb eines Jahres erneut strafrechtlich auffällig wird.

Ein weiteres Verfahren gegen einen 24-jährigen Münchner, der das Video verbreitete, wurde eingestellt. Allerdings wird er wegen einer anderen Straftat angeklagt: Er soll Drogen per Post gehandelt haben, ähnlich wie in einer bekannten Netflix-Serie. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.

Die genannten Personen wurden nach Bekanntwerden des Videos gesellschaftlich geächtet. In dem Fall der Hamburger Studentin wurde versucht, sie zu exmatrikulieren.

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