Wolfgang Röhl / 11.07.2017 / 14:21 / Foto: Andrea Satte / 14 / Seite ausdrucken

Keine Fotos, wir sind privat hier

Die Internetseite „Faktenfinder“ der ARD-„tagesschau“ hat bezüglich des Hamburger Chaotensommermärchens eine neue Ungeheuerlichkeit ausgegraben. Berichte der „Bild“, in denen angebliche Steinewerfer und Plünderer kenntlich gemacht wurden (hier), seien nicht nur „fragwürdig, was die ethischen und professionellen Regeln von journalistischer Arbeit“ angehe. Laut Klaus Hempel von der „ARD-Rechtsredaktion“ sei die Veröffentlichung der Fotos vom linken Mob in Festtagslaune sogar „rechtswidrig“. Der Experte verweist darauf, dass „Fahndungsaufrufe nur von der Polizei veranlasst werden dürfen. (...) Auch mutmaßliche Straftäter können sich auf das Recht am eigenen Bild berufen, das von § 22 des Kunsturhebergesetzes geschützt ist“. Die Faktenfindertruppe der ARD zitiert das Gesetz auszugsweise, zwecks Warnung und Mahnung an die Adresse journalistischer Gesetzesbrecher: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erfolgt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich ablichten ließ, eine Belohnung erhielt. Also, liebe Fotoreporter: Bitte abgeknipsten Randalierern – in der Schanze genauso wie vor Asylbewerberheimen - künftig diskret einen Fuffi zustecken. Dann kommt ihr auch nicht vor den ARD-Rechtsredaktionsgerichtshof.

Foto: Andrea Satta CC BY 3.0 via Wikimedia Commons

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Frank Stricker / 11.07.2017

Wer bei der ARD-Tagesschau den “Faktenfinder” sucht, wird “Ideologien” finden…....

Justus Werner / 11.07.2017

Ich denke, das Portraitfoto eines feixenden Steinewerfers oder einer marodierenden Idiotenhorde geht zur Not auch als “Person(en) der Zeitgeschichte” im “Kunsturhebergesetz” durch. Aber mit Verletzung von Persönlichkeitsrechten kennen sich die Faktenfinder der Öffentlich Rechtlichen ja bestens aus.

R. Matzen / 11.07.2017

Es gibt den Grundsatz “Schlecht gefangen, aber gut verurteilt”. Der Staatsanwalt wird sich wohl über die Fotos freuen. Und was wäre mit dem Vorwurf der Strafvereitelung, blieben die Fotos insgesamt unveröffentlicht?

Andreas Huber / 11.07.2017

Das ist alles so skurril, so irreal, so traurig ...

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