News-Redaktion / 15.04.2024 / 15:57 / 0 / Seite ausdrucken

Vorerst keine Fahrverbote mehr im Klimaschutzgesetz

Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich auf eine Reform des Klimaschutzgesetzes und ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Solarindustrie geeinigt.

Die neuen Vereinbarungen bedeuten, dass umstrittene Maßnahmen wie Wochenend-Fahrverbote für Autofahrer, um "Klimaziele" im Verkehrssektor zu erreichen, nicht mehr erforderlich sind. Weiterhin werden die jährlichen sogenannten Sektorziele im Klimaschutzgesetz abgeschafft. Die "Klimaziele" müssen "nur" noch insgesamt erreicht werden. Das erfordert zwar staatliche Gängelungs-Regeln, aber die FDP hatte sich gegen die Sektorregelungen gestellt, die solche auch im Verkehrssektor verlangten, was zu Fahrverboten geführt hätte.

2028 werde außerdem überprüft, ob auch die übrigen Regelungen im Klimaschutzgesetz abgeschafft werden könnten, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Lukas Köhler. Was sich nach Entlastung anhört, könnte sich aber als bloße Verlagerung der Festlegung von Klima-Restriktionen auf die EU-Ebene herausstellen.

Das geänderte Klimaschutzgesetz legt außerdem fest, dass nun auch schon für die Zeit von 2030 bis 2040 konkrete "Klimaschutzmaßnahmen" festgelegt werden müssen. Das wiederum war den Grünen wichtig. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Julia Verlinden, erklärt dazu: "Das neue Klimaschutzgesetz bindet die Bundesregierung erstmals, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit 2030 bis 2040 aufzustellen, erneuert die Verbindlichkeit jedes Sektors und wird CO2-Einsparung intelligenter messen. Mit Blick auf das wesentlich strengere Klimaziel 2040 muss besonders im Bereich Verkehr mehr passieren."

Das hört sich nicht danach an, dass Autofahrer langfristig aufatmen könnten. Zudem soll ein neues "Solarpaket" Genehmigungs-Hürden für den Ausbau der Sonnenenergie in Deutschland entfernen und den Einsatz von Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern erleichtern. Eine finanzielle Förderung der heimischen Solarindustrie wurde in den Verhandlungen abgelehnt.

(Quelle: Dts-Nachrichten, Focus)

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