Ohne Begründung stellte der Gerichtshof jeweils fest, dass die Beschwerden unzulässig seien, weil keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Betracht komme.
Keine gerichtliche Prüfung der Gesundheitsgefahren durch Maskentragen
Die erste Beschwerde richtete sich gegen eine Verurteilung zur Zahlung einer Geldbuße wegen des Betretens eines Bahnsteiges unter freiem Himmel in Bayern am 2. September 2020 ohne eine (nicht näher in der Verordnung definierte) Mund-Nasen-Bedeckung im Gesicht. Erfolglos hatte der Beschwerdeführer Thomas Wagner (der Autor dieses Beitrages, Anm. d. Red.) den deutschen Rechtsweg beschritten und dabei eine Vielzahl von Argumenten vorgebracht: Die Maskenpflicht stellte einen Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz dar, weil sie formell und materiell eine Verletzung insbesondere des Rechts auf körperliche Unversehrtheit darstellte. Die Betroffenheit dieses Grundrechts wurde durchgehend geleugnet, was bereits zur formellen Verfassungswidrigkeit durch Verletzung des Gebots, eingeschränkte Grundrechte in Gesetzen zu zitieren, geführt hat. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maskenpflicht hatte deshalb auch nicht stattgefunden. Die Gerichte weigerten sich, überhaupt in die Prüfung einzusteigen, ob – wie vom Beschwerdeführer durch Vorlage von zahlreichen Studien vorgetragen – langanhaltendes und wiederholtes Maskentragen gesundheitliche Nachteile hat oder haben kann. Deshalb war der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit nie gerichtlich festgestellt worden, sondern einfach behauptet worden, die Maskenpflicht sei angemessen und der Verstoß hiergegen bußgeldbewehrt.
Im Verfahren Makovetskyy gegen die Ukraine (50824/21) hat der EGMR bereits 2022 eine Beschwerde wegen der Verhängung eines Bußgeldes zurückgewiesen, weil das ukrainische Recht eine zureichende Rechtsgrundlage für die Maskenpflicht sei. Im Verfahren Wagner gegen Deutschland (19970/25) trug der Beschwerdeführer vor, dass die Situation eine andere ist: Verfassungswidrige Verordnungen sind in Deutschland nichtig, weshalb gegen das Menschenrecht „Keine Strafe ohne Gesetz“ verstoßen wurde. Dass die deutschen Gerichte sich mit Wagners Vorbringen nicht inhaltlich beschäftigt haben, verletzt zudem die Rechte auf ein faires Verfahren und auf wirksame Beschwerde. Und nach der Rechtsprechung des EGMR umfasst das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens auch die körperliche Unversehrtheit.
Doch der EGMR hielt Wagners Beschwerde für unzulässig, weil er dieser Argumentation ohne Begründung nicht folgte. Der Frage der möglichen Gesundheitsschädlichkeit des Maskentragens wollte sich der zuständige Einzelrichter Alain Chablais, der am 1. September 2024 zum liechtensteinischen Richter am EGMR gewählt wurde, offenbar nicht annehmen.
Rechtsbeugung durch richterliche Befreiung von einer Maskenpflicht
Derselbe Richter wies ohne Begründung auch die Beschwerde des vormaligen Weimarer Familienrichters Christian Dettmar gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung ab (34993/25). Dettmar sah ebenfalls sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Er hatte an den Schulen der beiden Kinder, deren Mutter ein Verfahren bei ihm angeregt hatte, den Schulleitungen und Lehrern untersagt, Schülern vorzuschreiben, dass sie Gesichtsmasken tragen, Mindestabstände einhalten und an Corona-Schnelltests teilnehmen müssen. Die Entscheidung wurde ausführlich mit der Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen und einer Schädigung des geistigen, körperlichen und seelischen Wohls der Kinder durch die untersagten Maßnahmen begründet und war auf drei Sachverständigengutachten gestützt.
Dieser Beschluss führte zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen Dettmar wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung. Im Zentrum der Vorwürfe, so schildert Dettmar in seiner Beschwerde an den EGMR, hätten Fragen der Verfahrensgestaltung, der Auswahl und Bestellung von Sachverständigen, der Dokumentation des Schriftverkehrs und die vermeintliche Überschreitung des Rechtsrahmens bei der Ausübung des Richteramts gestanden.
Seine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stützte Dettmar auf die Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren. Zum Kern der Verfahrensgarantie aus Artikel 6 Absatz 1 EMRK gehört nach Dettmars Auffassung auch der Anspruch auf eine nachvollziehbare und sachlich begründete Entscheidung, was er anhand von Quellen aus der Rechtsprechung des EGMR nachwies. Auf alle entscheidungserheblichen und besonders bedeutsamen Aspekte des jeweiligen Falls sei nach dieser Rechtsprechung einzugehen.
Wie schon in seiner erfolglosen, vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde rügte Dettmar, dass der Bundesgerichtshof sich mit seiner eigenen Rechtsprechung zur Rechtsbeugung nicht auseinandergesetzt habe, wonach zur Feststellung einer Rechtsbeugung eine umfassende und wertende Gesamtbetrachtung sämtlicher objektiven und subjektiven Umstände erforderlich sei – ein Prüfungsmaßstab, den weder das Landgericht Erfurt in seinem erstinstanzlichen Urteil noch der Bundesgerichtshof eingehalten hätten. Willkürlich behaupte der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung in einer nicht begründeten Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung, es komme weder auf Dettmars Motivlage noch auf die inhaltliche Richtigkeit seiner Entscheidung an. Denn dies zähle zu ebendiesen Umständen, die nach der bisherigen Rechtsprechung in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen seien. Außerdem sei bezüglich fast aller ihm vorgeworfenen Verfahrensfehler kein Vorsatz festgestellt worden.
Warum der EGMR beim gegebenen Sachverhalt eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren von vornherein auszuschließen vermochte, bleibt offen. In jüngerer Zeit war der EGMR unter Druck geraten durch Kritik der Regierungen der Länder, die ihn mit Finanzmitteln ausstatten, aber seine Urteile für übergriffig hielten.
Dieser Beitrag erschien zuerst in der Berliner Zeitung sowie bei KRiSta (Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte).
Am Anfang war die Lüge. Der EGMG verstößt massiv gegen Grund- oder Menschenrechte indem sie die sogenannte Impfung als Impfung anerkennt und nicht als Genmanipulation.
Der Autor hat am 2.9.2020 keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen, absichtlich ein Bußgeld riskiert und auch kassiert. Ärgerlich. Das beschäftigt dann jahrelang diverse Gerichte über alle Instanzen hinweg. Nun auch fast den EGMR. Was kommt als nächstes? Antrag auf eine UNO-Resolution? Bekommt das Board of Peace seinen ersten richtig großen Fall?
Hat die Menschheit keine Probleme?
Christian Dettmar „hatte an den Schulen der beiden Kinder, deren Mutter ein Verfahren bei ihm angeregt hatte […]“ –
Einigen wir uns doch bitte wenigsten darauf, dass Dettmar nach Beweislage (reger E-Mail-Verkehr) das Verfahren selbst angeregt und geplant hat, danach eine Klägerin mit geeignetem Anfangsbuchstaben aktiv hat suchen lassen usw.
Etwas anderes habe ich aus dem neuen „Vierten Reich“ nicht erwartet und stehe nicht alleine da.
Unmissverständlich kommt folgendes „Russland und die USA sehen keine Rolle für die EU in den Ukrainegesprächen“ da die Europäer unbedingt Krieg haben wollen.
Ausserdem wenn schon der CumEx Demenzkanzler Scholz eine Epstein Privatsekretärin wie Philippa Sigl-Glöckner die auch im Zusammenhang mit Wirecard laut Fabio de Masi involviert ist und das Totalversagen der EU-Deutschland Justiz überdeutlich zeigt, was will man von einem solcher Ansammlung korrupter Institutionen anderes erwarten? DEXIT DEXIT DEXIT
P.S. Philippa Sigl-Glockner, heute Präsidentin des European Macro Policy Network (EMPN), war von Mai 2019 bis November 2020 Privatsekretärin von Scholz. Und hinter dem European Macro Policy Kartell stecken altbekannte Gruppen.
„To: “Jeffrey E.„ <jeevacation@grnail.com>
Subject: Re:
Date: Sat, 23 Jun 2018 18:46:46 +0000
Oh also – you remember one of my awesome young staffers
Philippa finished her masters degree in compsci and starts a job w the super elite German secret service and is placed within the ministry of Finance to follow money.
And I’m sure you’ve Spoken to boris may seem him tonight he bought an amazing house here in Seattle. Bill says hi too. He was asking if I had spoken to you and I said nope.“
hi, Ihr Engagement bringt Ihnen einen fettgedruckten Eintrag in das Buch des Lebens. Weiter nichts und weiter so!
Der Schwarze Monolith sagt alles. Black Rock. Und man vermeidet peinlich jedes Pünktchen Rot. Man sieht es trotzdem.
Wen wundert das?
Absolut alles, was mit der EU zu tun hat, ist gefährlicher und auch mörderischer Betrug! Wir werden von Halunken regiert